Kranken- und Pflegeversicherung

Krankenversicherung
Die Krankenversicherung soll es dem Versicherten und seinen Familienangehörigen ermöglichen, bei Krankheit und Unfall ausreichende Hilfe durch Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser zu erhalten. Zudem soll die Inanspruchnahme von Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln gewährleistet werden.
Für Selbständige besteht eine Krankenversicherungspflicht. Die Entscheidung, in welche Versicherung Sie eintreten möchten, können Sie als Selbständiger selbst treffen. Wird nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in die Selbständigkeit gewechselt, hat der Existenzgründer beim Abschluss einer Krankenversicherung zwei Möglichkeiten:
  1. Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied.
    Die Mindestbemessungsgrundlage für eine freiwillige KV/Monat beträgt bei:
    - hauptberuflich Selbständigen: 2.126,25 € (2015)
    - Empfänger Existenzgründungszuschuss/Bedürftige: 1.417,50 € (2015)
  2. Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Beachte: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist während der Selbständigkeit nicht mehr möglich.
Wer der Versicherungspflicht seit dem 1.1.2009 nicht nachkommt, muss ggfs. bei späterer Versicherung und Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen ausstehende Beiträge bzw. Prämien nachzahlen.
Bitte beachten Sie:
Freiwillig versicherte Selbständige können seit dem 1. August 2009 das gesetzliche Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche versichern.
Entscheiden Sie sich für eine Versicherung ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch, wird der ermäßigte Beitragssatz von 14,9% zugrunde gelegt. Der ermäßigte Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlichen Beitragssatz von 14,0% und dem kassenindividuellen Beitrag von 0,9% zusammen.
Für Selbständige, die den gesetzlichen Krankengeldanspruch gewählt haben, gilt der allgemeine Beitragssatz. Dieser liegt um 0,6 Prozentpunkte über dem ermäßigten Beitragssatz, den viele Selbständige zahlen.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung; sie kommt für die materiellen Folgen der Pflegebedürftigkeit auf: im Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall. Der Beitragssatz für Selbständige liegt momentan bei 2,35% (Kinderlose + 0,25%)
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Es besteht für den Selbständigen jedoch die Möglichkeit, zwischen einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zu wählen. Verstöße werden mit einer Geldbuße bestraft (2.500.- €) (Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI)).