Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde festgelegt, dass in jedem Mitgliedsstaat eine zentrale Anlaufstelle - der sogenannte "Einheitliche Ansprechpartner (EA)" eingerichtet wird. Er soll insbesondere EU-Ausländern helfen, die ihre Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat als dem Herkunftsland erbringen oder einen Betrieb gründen wollen. Grundsätzlich steht er aber auch inländischen Unternehmen zur Verfügung.
Der "Einheitliche Ansprechpartner" ist somit erste Anlaufstelle und Verfahrensmittler hinsichtlich der notwendigen Verwaltungsverfahren für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit oder für die Gründung einer Niederlassung. Diese Aufgabe wurde in Niedersachsen weitgehend kommunalisiert. Für das Land hat das Wirtschaftsministerium die Aufgabe des EA übernommen. Regional vor Ort sind die 37 Landkreise, die Region Hannover, die acht kreisfreien Städte und die sieben großen selbständigen Städte sowie die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen zuständig (55+1 - Modell).
Ansprechpartner vor Ort finden Sie hier