EDV-Branche: handwerkliche Abgrenzung

Folgende Tätigkeiten im EDV-Bereich dürfen ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden:
  • EDV-Beratung und -Schulung
  • Konfiguration von Netzwerken und die Einrichtung der entsprechenden Netzwerksoftware
  • Konfiguration von Computeranlagen
  • Entwicklung von Software
  • Softwareservice
PC-Service, insbesondere:
  • Konfiguration der Systemdateien
  • Installation der System- und Anwendungssoftware
  • strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen
  • Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen
  • Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u. ä.
  • technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten z. B. durch Karten oder Modulerweiterungen
  • Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware
Unzulässig ohne Eintragung sind dagegen:
  • Reparatur des Monitors
  • Eingriffe und Arbeiten an Netzspannungsteilen