EDV-Branche: handwerkliche Abgrenzung
Folgende Tätigkeiten im EDV-Bereich dürfen ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden:
- EDV-Beratung und -Schulung
- Konfiguration von Netzwerken und die Einrichtung der entsprechenden Netzwerksoftware
- Konfiguration von Computeranlagen
- Entwicklung von Software
- Softwareservice
PC-Service, insbesondere:
- Konfiguration der Systemdateien
- Installation der System- und Anwendungssoftware
- strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen
- Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen
- Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u. ä.
- technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten z. B. durch Karten oder Modulerweiterungen
- Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware
Unzulässig ohne Eintragung sind dagegen:
- Reparatur des Monitors
- Eingriffe und Arbeiten an Netzspannungsteilen