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Die IHK ist aufgrund des Tags der Niedersachsen und dem damit verbundenen Auf- und Abbau nicht wie gewohnt mit dem Auto oder ÖPNV erreichbar!
Nr. 4986836

09.09.2025: IHK-Seniorexperten beraten Gründer in Lingen

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim lädt Existenzgründer und Jungunternehmer am 9. September 2025 von 09:00 Uhr bis 13:30 Uhr zu einem Beratungsgespräch mit den IHK-Seniorexperten ein. Der Sprechtag findet im „Welcome und Servicecenter Wirtschaft“ (WSCW) im IT-Zentrum, Kaiserstr. 10 b in Lingen, statt.
Die IHK-Seniorexperten sind ein Team aus Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. In persönlichen Beratungsgesprächen stellen sie ihr Wissen zur Verfügung. Das Angebot reicht von der Hilfe bei der Existenzgründung bis hin zu Tipps für die Betriebsübergabe.
Das Einzelgespräch ist kostenlos. Es wird jedoch ein Pfandgeld von 25 Euro erhoben, das nach dem Beratungstermin erstattet wird. Zur Terminabstimmung ist eine Anmeldung erforderlich.

16.09.2025: Insolvenz-Sprechtag, Hilfe und Beratung bei drohender Insolvenz

Ihr Unternehmen ist dabei, ins Straucheln zu geraten und Sie benötigen Beratung in Sachen Insolvenzrecht? Zögern Sie nicht, sich über Ihre Pflichten und Möglichkeiten im Falle einer Insolvenz zu formieren. Je früher Sie handeln, desto höher sind die Sanierungschancen! Auch zur Vermeidung persönlicher Haftung sollten sich Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige, Vorstände und Aufsichtsräte möglichst schon vor Eintritt einer Krise mit ihren Verpflichtungen und Handlungsalternativen auseinandersetzen.
Mit den Insolvenz-Sprechtagen am 16. September 2025 und 20. November 2025 bieten wir Ihnen als IHK-Mitglied die Möglichkeit, sich zu den wichtigsten insolvenzrechtlichen Fragen zu informieren. In einem Einzelgespräch mit einem erfahrenen Fachanwalt kann beispielsweise geklärt werden:
  • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Insolvenz droht?
  • Muss zwingend ein Insolvenzantrag gestellt werden?
  • Welche Sanierungswege gibt es grundsätzlich?
  • Ist eine Sanierung in Eigenregie möglich?
  • Welche Risiken der Strafbarkeit und persönlichen Haftung gibt es?
Der Insolvenz-Sprechtag richtet sich sowohl an Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, als auch an Gläubiger, die Fragen zum Umgang mit insolventen Geschäftspartnern haben.
Für das kostenfreie, individuelle Gespräch ist ein Zeitfenster von 60 Minuten vorgesehen. Der Inhalt der Gespräche wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Neue Auflage des „Notfall-Handbuchs für Unternehmen“: Für mehr Sicherheit bei plötzlichem Ausfall von Führungskräften

Wenn die Geschäftsführung plötzlich ausfällt, kann das für Unternehmen gravierende Folgen haben. Unzureichende Informationen, unklare Zuständigkeiten und fehlende Entscheidungsbefugnisse können dazu führen, dass ein Unternehmen handlungsunfähig wird – selbst bei grundlegenden organisatorischen Abläufen.
Um solchen Risiken vorzubeugen und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, ist eine frühzeitige Vorsorge unerlässlich. Die jetzt erschienene Neuauflage des „Notfall-Handbuchs für Unternehmen“ bietet hier eine wertvolle Unterstützung. Das erstmals 2014 von der IHK-Organisation herausgegebene Handbuch führt Unternehmer systematisch durch alle wesentlichen Themen, um im Ernstfall schnell und gezielt handeln zu können. Es stellt sicher, dass keine wichtigen Aspekte übersehen werden und hilft, die organisatorische Resilienz der Betriebe zu stärken.
Nur jedes vierte Unternehmen in Deutschland ist laut einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) im Notfall auf die Fortführung des Geschäftsbetriebs vorbereitet und hält die wichtigsten Unterlagen bereit. „In Krisensituationen ist es entscheidend, vorbereitet zu sein. Unser Handbuch unterstützt Unternehmen dabei, ihre wichtigsten Informationen und Strukturen frühzeitig zu sichern“, erklärt Enno Kähler, IHK-Projektleiter Unternehmensgründung und -förderung. „So bleibt die Handlungsfähigkeit auch bei plötzlichem Ausfall der Führungskraft erhalten“, so Kähler.
Das „Notfall-Handbuch für Unternehmen“ steht kostenlos unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 20046) zum Download bereit.
Ansprechpartner: IHK, Enno Kähler, Tel.: 0541 353-316 oder E-Mail: kaehler@osnabrueck.ihk.de

IHK-Netzwerktreffen für Einpersonen- und Kleinunternehmen: Klar, kraftvoll und kundenwirksam kommunizieren 

Die IHK lädt Einpersonen- und Kleinbetriebe am 9. September 2025 um 17:30 Uhr zu einer Netzwerkveranstaltung in das IHK-Gebäude, Neuer Graben 38 in Osnabrück, ein.
Referentin Petra Wagner nimmt dabei das Thema Kommunikation in den Blick und gibt den Teilnehmern Tipps und Hinweise, wie sie typische Kommunikationsfallen vermeiden und mit klarer Sprache, innerer Haltung und strukturierter Botschaft souverän auftreten.
Kommunikation auch gerade für Selbständige ein zentrales Werkzeug: Ob im Kundengespräch, im Marketing oder im Austausch mit Geschäftspartnern: Kleine Veränderungen können große Wirkung entfalten und für mehr Klarheit, weniger Unsicherheit und Kommunikation auf Augenhöhe sorgen.
Nach dem Impulsvortrag gibt es Raum für Austausch, Fragen und Gespräche mit anderen Selbstständigen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten unter: www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 162624733)
Ansprechpartner: IHK, Enno Kähler, Tel.: 0541 353-316 oder E-Mail: kaehler@osnabrueck.ihk.de

25.09.2025: Sprechtag zur Krisenfrüherkennung in Lingen

Die IHK bietet am 25. September 2025 die Möglichkeit, in einem vertraulichen Gespräch mit Experten Problemfelder und Schwachstellen im Unternehmen zu identifizieren und nach ersten Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Der Sprechtag zur „Krisenfrüherkennung“ findet im IHK-Regionalbüro Lingen (Welcome- und Servicecenter Wirtschaft), Kaiserstraße 10B in Lingen statt.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist es überlebenswichtig, erste Anzeichen einer negativen betrieblichen Entwicklung wahrzunehmen. Im ersten Halbjahr 2025 wurden 27.950 Gewerbe in Niedersachsen abgemeldet, davon 3.455 in der Region Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Viele davon aus wirtschaftlichen Erwägungen. Über 980 Unternehmer in Niedersachsen, davon 166 im IHK-Bezirk, mussten im ersten Halbjahr 2025 sogar Insolvenz anmelden. Hinter dieser Statistik verbirgt sich mehr als nur Zahlenwerk: Jede Krise ist immer mit dem persönlichen Schicksal eines Unternehmers, dem Verlust von Arbeitsplätzen und oft in der Folge auch mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei Lieferanten und Kreditgebern verbunden.
Die Teilnahme an dem IHK-Sprechtag ist kostenfrei. Eine Terminabstimmung ist erforderlich.
Weiterer Termin:
  • 5. November 2025, 10:00 – 13:00 Uhr, IHK, Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück

25.09.2025: Rennpferd oder lahmer Gaul?

Rennpferd oder lahmer Gaul? Ein top geführtes Unternehmen ist wie ein Rennpferd: schnell, stark, begehrt. Hingegen ist ein überholtes Unternehmen, das ohne seinen Chef nicht funktioniert, nur noch ein lahmer Gaul – schwer zu verkaufen, schwer zu retten.
Im Kontext der Nachfolgeplanung oder Krisenprävention wird deutlich, wie wichtig es ist, dass Ihr Unternehmen auch ohne Sie funktioniert – bevor es zu Problemen oder Konflikten kommt oder externe Partner wie Banken Druck aufbauen.
Am
25. September 2025, 17:00-20:00 Uhr,
Sparkasse Emsland, Obergerichtsstraße 22, 49716 Meppen
zeigen Tim Richter, Unternehmensberater aus Meppen, und Steffen Benjak, Firmenkundenberater der Sparkasse Emsland, in der Veranstaltung "Rennpferd oder lahmer Gaul? Unabhängigkeit von der Führungsspitze im Unternehmen: Ein Schlüssel zu Krisenfestigkeit und gelungener Nachfolge", wie Sie Ihr Unternehmen besser auf die Nachfolge vorbereiten und Krisen vermeiden.
Tim Richter zeigt in seinem Referat:
  • Wie Sie Ihr Unternehmen systematisch von sich selbst entkoppeln – und damit den Wert und die Attraktivität für potenzielle Nachfolger deutlich steigern.
  • Wie Sie konkrete Schritte einleiten, um Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen – für Verkauf, Übergabe oder auch für sich selbst.
  • Warum fehlende Strukturen häufig die unsichtbare Vorstufe zur Krise sind – und wie Sie das frühzeitig erkennen.
  • Wie Sie Krisen als Chance für die Nachfolge nutzen können – und welche Rückschlüsse Sie aus der Krisenphase für eine gelungene Übergabe ziehen können.
Anschließend erläutert Steffen Benjak:
  • Wie Ihre Bank Risiken frühzeitig erkennt – und welche Kennzahlen dabei entscheidend sind.
  • Wie Sie auf Basis Ihrer Zahlen potenzielle Krisensignale selbst identifizieren.
  • Warum die ersten Warnzeichen oft leise sind – und wie Sie diese lesen, bevor der „Wink mit dem Zaunpfahl“ kommt.

Die Teilnehmeranzahl für diese kostenfreie Veranstaltung ist begrenzt! Bitte melden Sie sich bis zum 14. September 2025 über folgenden Link an: https://forms.office.com/e/FtqCXZZwv9

KfW-Konditionenänderung

Die KfW Bankengruppe hat die Zinskonditionen in verschiedenen Förderprogrammen in den Bereichen Unternehmensfinanzierung, Wohnwirtschaft, Infrastruktur mit Wirkung zum 29. Juli 2025 erhöht.
Es sind die folgenden Programmnummern betroffen:
365, 366, 375, 376, 100, 077, 293, 240, 241, 230, 270, 292, 295, 511, 512, 513, 514, 272, 282, 360, 361, 364, 380
124, 134, 159, 261, 263, 300, 308, 358, 359, 523
148, 206, 268

Welche Laufzeitvarianten in den o. g. Produkten von der Änderung betroffen sind, entnehmen Sie bitte der "Gültig ab"-Spalte in der Übersicht.
Die aktuellen Zinskonditionenübersichten finden Sie nebenstehend.
Fragen beantworten die Beraterinnen und Berater des KfW-Infocenters von Montag bis Freitag unter folgenden kostenfreien Rufnummern:
  • Unternehmensfinanzierung (08:00 – 18:00 Uhr): 0800 539 9001
  • Wohnwirtschaft (08:00 – 18:00 Uhr): 0800 539 9002
  • Infrastruktur (08:00 – 18:00 Uhr): 0800 539 9008

DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 veröffentlicht

Deutschland drohen die Unternehmerinnen und Unternehmer auszugehen
Noch nie wollten in Deutschland so viele Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber ihr Lebenswerk in andere Hände übergeben oder – falls das nicht gelingt – den Betrieb im Zweifel schließen. Denn passende Nachfolgerinnen und Nachfolger sind insgesamt Mangelware. Seit dem Vorkrisenjahr 2019 hat sich die Lücke zwischen Altinhabern und potenziellen Nachfolgern fast verdoppelt. Aktuell besteht sogar die Gefahr, dass mehr als die Hälfte der Nachfolgesuchen erfolglos bleiben. In den Beratungen der Industrie- und Handelskammern (IHKs) stehen deutschlandweit gut 9.600 fortzuführenden Unternehmen lediglich 4.000 Interessenten gegenüber. Mehr als ein Viertel der betroffenen Unternehmer und Unternehmerinnen denkt bereits an eine komplette Schließung. Hochgerechnet stehen demnach in den nächsten zehn Jahren bis zu 250.000 Betriebe auf der Kippe.
Das ist das Ergebnis des diesjährigen DIHK-Reports Unternehmensnachfolge, der auf mehr als 50.000 persönlichen Kontakten, Beratungs- und Informationsgesprächen der IHKs beruht. “Dabei geht es auch um Tausende gesunde, erfolgreiche Unternehmen. Das macht mich besonders betroffen”, sagt DIHK-Präsident Peter Adrian anlässlich der Vorstellung des DIHK-Reports. „In Deutschland bricht uns damit immer mehr von unserer wirtschaftlichen Basis weg. Das können wir uns nicht leisten. Wir verlieren dadurch Innovationsimpulse und Wachstumskraft. Wir müssen endlich das Ruder herumreißen, damit Unternehmertum wieder attraktiv wird.“
Gastgewerbe und Handel besonders betroffen
Im Gastgewerbe und im Handel ist die Lage besonders angespannt. Hier übersteigt das Angebot an Unternehmen die Nachfrage sogar um mehr als das Dreifache, in der Verkehrsbranche sogar um das Vierfache. Aber auch bei den Dienstleistern und in der IT-Branche sind gut doppelt so viele Unternehmen im Angebot, wie sich Interessenten in der IHK-Beratung melden.
Wenn für die Unternehmen keine Nachfolger gefunden werden, gehen die negativen Folgen häufig deutlich über den Betrieb hinaus: Verschwindet ein Industriebetrieb mit Spezialangeboten vom Markt, weil kein Nachfolger gefunden wird, kann darunter eine ganze Wertschöpfungskette leiden. Etliche IHKs sehen durch die schwierige Situation in Handel und Gastgewerbe die Gefahr von immer mehr Leerständen und verwaisten Lagen in Innenstädten. Und wenn etwa ein eigentlich gut gehender Gasthof auf dem Lande schließt, geht auch ein Ort der Begegnung verloren. Durch das Wegbrechen solcher Strukturen kann am Ende die Standortqualität einer ganzen Region leiden.
Eine große Rolle für die Nachfolgeprobleme spielt die demografische Entwicklung in Deutschland. Allerdings lässt sich damit allein die immer größere Übernahmelücke nicht erklären. Mittlerweile mehr als zwei Jahre Rezession hinterlassen immer deutlicher ihre Spuren auch im Mittelstand. Die schleppende Konjunktur und ein schwieriges Geschäftsumfeld machen es den Unternehmen vielfach schwieriger, Nachfolgen zu finden. Höhere Preise für Energie, Beschäftigte und Rohstoffe treiben die Gesamtkosten. Hinzu kommen steigende Belastungen durch komplizierte Regelungen und Bürokratie und die Verunsicherung über die wirtschaftliche Zukunft. Und: Der Mangel an Fachkräften erschwert nicht nur die Neuausrichtung von Unternehmen, er macht es auch für eigentlich geeignete Nachfolge-Interessierte einfacher, gute Konditionen in risikoärmeren Arbeitnehmertätigkeiten auszuhandeln.
IHK-Engagement wirkt
Perspektivisch gibt es einen Hoffnungsschimmer. Das intensive Engagement der IHKs vor Ort lohnt sich. Es kommen zuletzt wieder etwas mehr Interessenten für eine Unternehmensübernahme in die Beratung. Die IHKs berichteten zudem vermehrt von Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten aus der Industrie, die aktuell eine Alternative zum Angestelltenverhältnis in krisengeplagten Branchen suchen. „Das alles kann jedoch gute wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen als Push-Faktoren für Unternehmertum in unserem Land nicht ersetzen“, so Adrian.
Die Weichen richtig stellen
Adrian plädiert zudem dafür, unmittelbar bei den Prozessen zur Unternehmensnachfolge anzusetzen. „Wer ein Unternehmen übernimmt, braucht Zeit für den Betrieb, Geschäftspartner und Kunden. Daher müssen alle mit der Unternehmensnachfolge verbundenen Regelungen und Verwaltungsprozesse so einfach wie möglich sein. Künftig sollten beide Seiten den Betriebsübergang nur noch bei einer einzigen staatlichen Stelle anzeigen müssen. Auch für bauliche Veränderungen und die Weiternutzung von Kunden- und Lieferantendaten brauchen wir praxisgerechte, einfache Lösungen. Ein befristeter genereller Bestandsschutz bei gerade übernommen Unternehmen – analog zur Idee von „Gründerschutzzonen“ - würde an vielen Stellen helfen“, so der DIHK-Präsident. “Dann kann sich die Neuinhaberin beziehungsweise der Neuinhaber erst einmal ganz auf die Neuausrichtung des Unternehmens konzentrieren, anstatt sich um einen Wust an Genehmigungen, Neukonzessionierungen und Bauanträgen zu kümmern.”

Deutlicher Zuwachs bei Gründungen durch ausländische Staatsangehörige in der Region

In der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim wurden 2024 prozentual mehr Unternehmen gegründet als im Landes- und Bundesdurchschnitt. Besonders bemerkenswert ist dabei der deutliche Zuwachs bei Gründungen durch ausländische Staatsangehörige. Das sind die Kernergebnisse des neuen IHK-Gründungsbarometers (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 275 KB).
Insgesamt 7.003 Unternehmensgründungen wurden im abgelaufenen Jahr in der Region verzeichnet – ein Zuwachs von 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit liegt die Region deutlich über dem Gründungswachstum auf Landes- und Bundesebene, wo die Zahl der Neugründungen jeweils lediglich um 0,2 Prozent zulegte. Die Zahl der vollständigen Geschäftsaufgaben in der Region nahm allerdings ebenfalls zu und lag 2024 bei 5.410 Unternehmen. Dennoch bleibt der Saldo aus Gründungen und Schließungen positiv.
Ein besonders erfreulicher Trend: 22,6 Prozent aller neu gegründeten gewerblichen Einzelunternehmen im Jahr 2024 wurden von ausländischen Staatsangehörigen ins Leben gerufen. „Das stabile Gründungsinteresse von Menschen mit internationalem Hintergrund ist ein starkes Signal“, sagt Enno Kähler, IHK-Projektleiter Unternehmensgründung und -förderung. „Viele von ihnen bringen unternehmerische Erfahrung aus ihren Herkunftsländern mit, verfügen über fundiertes Know-how und sind bereit, unternehmerisches Risiko zu tragen.“
Insgesamt wurden 1.239 Einzelunternehmen in der Region von ausländischen Gründerinnen und Gründern gestartet – ein Plus von 9,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zum Vergleich: In Niedersachsen lag der Anstieg bei 9,5 Prozent (9.209 Gründungen) und im Bund bei 3,0 Prozent (121.779 Gründungen).
Auch beim Anteil von Gründerinnen setzt die Region ein deutliches Zeichen: 38,1 Prozent aller Neugründungen von Einzelunternehmen im Jahr 2024 erfolgten durch Frauen. Besonders stark ist die Beteiligung in der Grafschaft Bentheim (41,2 %) und im Emsland (40,5 %) – jeweils über dem regionalen Durchschnitt.
Diese Zahlen bestätigen den Trend einer vielfältiger werdenden Gründungslandschaft in der Region, der auch auf gezielte Unterstützungsangebote und ein gründungsfreundliches Klima zurückzuführen ist.

Existenzgründungen im internationalen Vergleich - Global Entrepreneurship Monitor (GEM) Länderbericht Deutschland 2024/2025 veröffentlicht

Im Jahr 2024 haben 9,8 Prozent der deutschen Bevölkerung in den letzten 3,5 Jahren sich mit einer Unternehmensgründung beschäftigt - der höchste im Rahmen der Studie für Deutschland gemessene Wert. Damit liegt Deutschland im internationalen Vergleich jetzt im Mittelfeld. Dies gilt auch für die gründungsbezogenen Rahmenbedingungen im Urteil der befragten Gründungsexperten.
Für eine Profilierung als attraktiver Gründungsstandort in Europa gilt es laut Studie, insbesondere die Schwächen in den Blick zu nehmen. Dazu gehören unter anderem die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Werte und Normen sowie die schulische Gründungsausbildung.
Aus Sicht der DIHK sind zudem weitere Informationen erforderlich, um den Anstieg der quantitativen Gründungsquote wirtschaftspolitisch einzuschätzen. Berichte aus der IHK-Gründungsberatung zeigen etwa, dass sich mehr Gründungsinteressierte an die IHK wenden in Erwartung von Erwerbslosigkeit etwa infolge von Umstrukturierungen in von der Wirtschaftskrise betroffenen Industriebranchen.
Hier finden Sie den Bericht sowie weitere Informationen: Gründungsaktivitäten verstehen - mit dem Global Entrepreneurship Monitor
Hintergrund: Seit 26 Jahren werden mit dem Global Entrepreneurship Monitor (GEM) in über 50 Ländern jährlich Daten zur Gründungsaktivität und Gründungseinstellung erhoben. Die Gründungen in Deutschland untersucht das RKW Kompetenzzentrum in Kooperation mit dem Johann Heinrich von Thünen-Institut für Innovation und Wertschöpfung in ländlichen Räumen.
Kernergebnisse der aktuellen Studie:
  • Im Jahr 2024 haben 9,8 Prozent der deutschen Bevölkerung in den letzten 3,5 Jahren sich mit einer Unternehmensgründung beschäftigt - der höchste im Rahmen der Studie für Deutschland gemessene Wert. Damit liegt Deutschland im internationalen Vergleich vergleichbarer Nationen jetzt im Mittelfeld.
  • Auch bei den gründungsbezogenen Rahmenbedingungen liegt Deutschland beim internationalen Vergleich im Mittelfeld. Deutschland belegt beim Vergleich mit 23 Ländern mit hohem Einkommen Platz neun .
  • Der Gendergap wird kleiner: Im Jahr 2024 stehen 100 Gründern in Deutschland 77 Gründerinnen gegenüber.
  • Menschen mit Einwanderungsgeschichte gründen häufiger als Menschen ohne Einwanderungsgeschichte.
  • Die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen ist besonders gründungsaktiv. Seit 2019 haben sich die Gründungsaktivitäten in dieser Gruppe um etwa ein Drittel erhöht.
  • Zu den Gründungseinstellungen in der Bevölkerung: Etwa 41 % halten sich selber für gründungskompetent, 42 % der deutschen Bevölkerung sehen in der Region, in der sie leben, gute Möglichkeiten für eine Unternehmensgründung und fast 49 % geben an, dass sie Angst vor dem Scheitern ihrer Gründung hätten.
  • Bei den Gründungsmotiven dominiert das Streben nach einem hohen Einkommen und großem Wohlstand. Nahezu 65 % der Gründerinnen und Gründer geben dieses Motiv an. Dahinter folgen die Motive Mangel an Erwerbsalternativen mit 52,5 %, Absicht, die Welt zu verändern mit 45,2 % und Fortführung einer Familientradition mit lediglich 26,3 %.
  • Bei Gründungen mit Technologieorientierung liegt Deutschland beim internationalen Vergleich im vorderen Mittelfeld: Rund 11 % der Gründerinnen und -Gründer in Deutschland geben an, dass sie in Branchen mit mittlerer oder hoher Technologieintensität tätig sind
  • Nachhaltigkeit ist für Gründerinnen und Gründer wichtig: 65 % geben an, Maßnahmen durchzuführen, um negative Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt zu minimieren. Darüber hinaus führen 62 % der Gründerinnen und Gründer Maßnahmen durch, um die soziale Wirkung zu maximieren.
  • Künstliche Intelligenz wird von etwa 74 % der Gründerinnen und -Gründer als wichtig oder sehr wichtig erachtet.
Zudem veröffentlichte das RKW eine Sonderauswertung, die das Gründungsgeschehen in den Bundesländern beleuchtet (siehe Informationen). Deren Kernergebnisse:
  • Hohe Gründungsdynamik in den Stadtstaaten Die Stadtstaaten Berlin , Bremen und Hamburg wiesen in den letzten fünf Jahren (2020 bis 2024) eine besonders ausgeprägte Gründungsdynamik auf.
  • In Brandenburg und Schleswig-Holstein sind Frauen gründungsaktiver als Männer.
  • In ostdeutschen Bundesländern ist die Gründungsdynamik etwas geringer.

07.10.2025: Informationsveranstaltung zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim informiert am 7. Oktober 2025 von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr zusammen mit den Wirtschaftssenioren Osnabrück Gründungsinteressierte darüber, was bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit zu beachten ist. Der Informationsabend findet in der IHK, Neuer Graben 38, Osnabrück statt.
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit bietet neben einem Zusatzeinkommen nicht nur Bestätigung und Erfolg, oft ist dies auch der sanfte Einstieg in eine hauptberufliche Selbstständigkeit und damit in eine neue Perspektive. Darüber hinaus können nebenberuflich Selbstständige erste Erfahrungen sammeln und aus Fehlern lernen, ohne die eigene Existenz zu gefährden.
Gründungsinteressierte erfahren in der kostenfreien Informationsveranstaltung „Der kleine Start - Existenzgründung im Nebenerwerb“ unter anderem, wie sich die nebenberufliche Selbstständigkeit auf die gesetzliche Krankenversicherung auswirken kann, welche Versicherungen in Frage kommen, welche Steuern zu beachten sind und welche maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen es gibt.

02.09.2025: Unternehmenssanierung - Wege aus der Krise

Eine unternehmerische Krise muss nicht immer gleich in der Insolvenz enden. Bevor ein Insolvenzantrag nötig wird, gibt es eine Reihe bewährter Sanierungswege, die Unternehmerinnen und Unternehmer prüfen sollten. Rechtsanwalt (Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht) und Sanierungsexperte Marc Selker aus Osnabrück stellt in einer kostenfreien Online-Informationsveranstaltung am
2. September 2025, 11:00 - 12:30 Uhr,
Sanierungswege und Tools vor. Im Einzelnen werden die Sanierung außerhalb der Insolvenz, die Sanierung mittels Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) und die Sanierung unter Insolvenzschutz (z.B. Eigenverwaltungsverfahren etc.) thematisiert.

IHK unterstützt Leuchtturmprojekt „R-Factory eG“

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim soll Mitglied der R-Factory eG werden. Dies hat die IHK-Vollversammlung in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen.
Die R-Factory eG wird sich zukünftig als eigenständige Genossenschaft in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Einrichtungen darum kümmern, Start-ups in der Wachstumsphase zu unterstützen und Beziehungen zwischen Start-ups und bereits etablierten Unternehmen aufzubauen. „Wir unterstützen dieses Leuchtturmprojekt, um so auch zu einer besseren Verzahnung von Wirtschaft und Wissenschaft in unserer Region beizutragen“, kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf den Beschluss. Gerade Osnabrück habe sich in den letzten Jahren als Start Up-Hauptstadt Niedersachsens etabliert und biete mit seinen schon etablierten Einrichtungen wie den drei Akzeleratoren exzellente Voraussetzungen für das Vorhaben.
Die R-Factory eG ist Ausfluss des Leuchtturmwettbewerbs „Startup Factories“. Dieser Wettbewerb soll nach dem Willen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Aufbau hochschulnaher und gleichzeitig privatrechtlich organisierter und unternehmerisch geführter Gründungszentren fördern. Ziel ist, die Anzahl und die Qualität wissensbasierter Ausgründungen signifikant zu steigern. Im Kern fördert das Programm jeden privatwirtschaftlich und institutionell investierten Euro in gleicher Höhe aus Bundesmitteln. Insofern komme es nun darauf an, durch das erfolgreiche Einwerben privater Mittel eine möglichst große regionale Wirkung zu erzeugen, so Graf.
In der ersten Phase des Wettbewerbs hatten sich insgesamt 26 Bündnisse gründungsstarker Hochschulen, Forschungseinrichtungen und privater Akteure beteiligt. Eine Experten-Jury wählte Ende Mai 2024 die aussichtsreichsten Projekte für die zweite Phase, die sogenannte Konzeptphase, aus. Dazu gehört auch der Verbund, in dem Universität und Hochschule Osnabrück gemeinsam mit Universität und FH Münster, Westfälischer Hochschule (Gelsenkirchen), der University of Twente und der SAXION Hogeschool (Enschede) derzeit das Feinkonzept entwickeln. Mit diesem Feinkonzept wird sich die „R-Factory eG“ auf die fünfjährige Projektphase bewerben. Die Antragsfrist hierfür endet am 30. April 2025. Die Entscheidung über die tatsächlich geförderten Projekte wird das BMWK voraussichtlich im Sommer treffen.

Gründungstätigkeit in Deutschland: kleines Plus bei Existenzgründungen 2024

Die Gründungstätigkeit in Deutschland ist im Jahr 2024 auf 585.000 Existenzgründungen gestiegen. Das entspricht einem leichten Plus von 3%. Dennoch war die Entwicklung der Gründungstätigkeit besser als erwartet. Das Plus zeigt sich im Wesentlichen bei den Nebenerwerbsgründungen, deren Zahl auf rund 382.000 gestiegen ist (+5%). Die Anzahl der Vollerwerbsgründungen ist mit rund 203.000 dagegen geringfügig zurück gegangen (-1%). Das zeigt eine Vorabauswertung des aktuellen KfW-Gründungsmonitors.
Die Gründungsintensität hat sich im letzten Jahr auf 115 Gründungen je 10.000 Menschen im Alter von 18–64 Jahren erhöht (2023: 110). Angesichts des Einbruchs der Zahl der Gründungsplanungen im Vorjahr war laut KfW die Gründungstätigkeit mit dem leichten Anstieg aber deutlich besser als erwartet. Die nachlassende Absorptionskraft des Arbeitsmarkts hat dazu beigetragen.

Firmeninsolvenzen in der Region auf höchstem Wert seit 2012

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Wirtschaftsraum Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim nahm im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 74 Prozent zu. Insgesamt mussten 290 Unternehmen Insolvenz anmelden, 123 mehr als im Jahr 2023. Damit stieg die Zahl der Insolvenzen auf den höchsten Stand seit 2012. Das berichtet die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim auf Grundlage von Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen.
„Die Insolvenzzahlen in unserer Region haben ein besorgniserregendes Niveau erreicht. Der erhebliche Anstieg innerhalb eines Jahres zeigt, wie stark die Unternehmen bereits unter der anhaltenden Konjunkturschwäche und den steigenden Kosten leiden“, sagt Frank Hesse, IHK-Geschäftsbereichsleiter Wirtschaftspolitik. Niedersachsenweit legte die Zahl der Insolvenzen um rund 34 Prozent zu, also weniger als die Hälfte im Vergleich zu den regionalen Zahlen. Dieser Unterschied liege hauptsächlich in dem niedrigeren absoluten Niveau begründet, auf dem sich die regionalen Insolvenzzahlen in den vorherigen Jahren befunden haben.
Die Ursachen für den Anstieg der Unternehmensinsolvenzen seien vielschichtig. Hauptgründe seien hohe Energiekosten, steigende Lohnkosten sowie eine insgesamt schwache Nachfrage – allesamt Punkte, die in der jüngsten IHK-Konjunkturumfrage als Hauptrisiken für die weitere wirtschaftliche Entwicklung genannt wurden. Besonders betroffen von steigenden Insolvenzzahlen seien das Verarbeitende Gewerbe (+117 %), der Dienstleistungssektor (+98 %) sowie das Baugewerbe (+72 %). Über alle Branchen hinweg waren in der Region 2.967 Arbeitnehmer/-innen von den Insolvenzen betroffen, wobei die Anzahl der Arbeitnehmer/-innen nicht bei allen Insolvenzverfahren bekannt ist.
Auffällig sei zudem, dass sich die Zahl der mangels Masse abgewiesenen Insolvenzverfahren mit 76 Fällen mehr als verdoppelte (+124 %). Dies deute darauf hin, dass viele Unternehmen bereits derart finanziell geschwächt seien, dass nicht einmal mehr geordnete Insolvenzverfahren eingeleitet werden könnten.
Ein Blick auf die einzelnen Landkreise der Region zeigt, dass die Entwicklungen regional unterschiedlich ausfallen: In der Stadt Osnabrück hat sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nahezu verdoppelt (73 Insolvenzen, +97 %), während im Landkreis Grafschaft Bentheim sogar eine Zunahme um 104 % auf jetzt 51 Insolvenzen zu verzeichnen ist. Im Landkreis Emsland ergibt sich eine Steigerung um 82 % auf 98 Insolvenzen und im Landkreis Osnabrück um 33 % auf 68 Insolvenzen.

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bietet Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, Unterstützung an. Der nächste Sprechtag „Krisenfrüherkennung“ findet am 19. März 2025 statt. Interessierte Unternehmen können sich dazu bei der IHK melden.

25.09.2025: Sprechtag zur Krisenfrüherkennung in Lingen

Die IHK bietet am 25. September 2025 die Möglichkeit, in einem vertraulichen Gespräch mit Experten Problemfelder und Schwachstellen im Unternehmen zu identifizieren und nach ersten Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Der Sprechtag zur „Krisenfrüherkennung“ findet im IHK-Regionalbüro Lingen (Welcome- und Servicecenter Wirtschaft), Kaiserstraße 10B in Lingen statt.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist es überlebenswichtig, erste Anzeichen einer negativen betrieblichen Entwicklung wahrzunehmen. Im ersten Halbjahr 2025 wurden 27.950 Gewerbe in Niedersachsen abgemeldet, davon 3.455 in der Region Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Viele davon aus wirtschaftlichen Erwägungen. Über 980 Unternehmer in Niedersachsen, davon 166 im IHK-Bezirk, mussten im ersten Halbjahr 2025 sogar Insolvenz anmelden. Hinter dieser Statistik verbirgt sich mehr als nur Zahlenwerk: Jede Krise ist immer mit dem persönlichen Schicksal eines Unternehmers, dem Verlust von Arbeitsplätzen und oft in der Folge auch mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei Lieferanten und Kreditgebern verbunden.
Die Teilnahme an dem IHK-Sprechtag ist kostenfrei. Eine Terminabstimmung ist erforderlich.
Weiterer Termin:
  • 5. November 2025, 10:00 – 13:00 Uhr, IHK, Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück

Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2024

Niemals zuvor seit Start des Nachfolge-Monitorings von KfW Research ziehen so viele mittelständische Unternehmen die Aufgabe ihres Betriebs in Erwägung - betroffen ist jedes vierte Unternehmen.
Hauptgrund für Stilllegungsüberlegungen ist mit Abstand das Alter der Inhaberin oder des Inhabers - das Durchschnittsalter erreicht mit über 54 Jahren einen neuen Höchststand. Insgesamt droht 231.000 Unternehmen die Schließung bis Ende des Jahres 2025. Dem gegenüber stehen rund 215.000 Unternehmen bei denen die Nachfolge noch im selben Zeitraum geregelt werden soll. Etwas über der Hälfte dieser Unternehmen können gute Erfolgsaussichten attestiert werden. Bei rund 43.000 mittelständischen Unternehmen kommt das Engagement wohl aber zu spät.
Die Zahl der Kurzfristnachfolgen bleibt laut KfW stabil. Aber speziell längerfristige Nachfolgeplanungen nehmen stark ab. Dort sind auch die Planungsstände der Unternehmen drastisch schlechter geworden.

Anstieg der Startup-Gründungen

Die Startup-Landschaft in Deutschland entwickelt sich laut Startup-Verband und startupdetector trotz zunehmender wirtschaftlicher Herausforderungen positiv. Im Jahr 2024 wurden 2766 Startups gegründet – 11 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit ist 2024 das zweitstärkste Gründungsjahr und wird nur durch einen Spitzenwert im Jahr 2021 übertroffen. Das belegen die neuesten Daten aus der Report-Reihe „Next Generation – Startup-Neugründungen in Deutschland“.
„Krisenzeiten sind Gründungszeiten. Die aktuellen Zahlen sind ein starkes Signal für den Standort Deutschland”, so Prof. Dr. Helmut Schönenberger, stellv. Vorstandsvorsitzender des Startup-Verbands. „In Krisenzeiten entstehen besonders widerstandsfähige und wettbewerbsstarke Unternehmen. Die künftige Bundesregierung sollte diese Dynamik unterstützen und Startups zur Priorität machen. Deutschland muss zum Magneten für Spitzentalente werden und Technologie-Startups optimale Wachstumsbedingungen bieten.”
„Der Software-Sektor erweist sich erneut als Zugpferd der deutschen Startup-Landschaft", so Dr. Felix Engelmann, Co-Founder von startupdetector. “Gerade jetzt entwickeln Startups Lösungen, die die gesamte Wirtschaft voranbringen und einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung aktueller Herausforderungen leisten.“ 2024 wurde mehr als jedes fünfte Startups im Software-Sektor gegründet.
Der Report „Next Generation – Startup-Neugründungen in Deutschland“ liefert ein kontinuierliches halbjährliches Monitoring eines der zentralen Erfolgsindikatoren des deutschen Startup-Ökosystems. Grundlage der Reihe sind die von startupdetector erfassten Daten zu Startup-Neugründungen in Deutschland, die auf Handelsregisterdaten beruhen und seit 2019 erhoben werden.

Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Praxischeck "Einfach(er) gründen"

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Statistische Bundesamt haben zusammen mit den Ländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie mit Unterstützung der KfW Bank einen Praxischeck „Einfach(er) gründen“ durchgeführt. Ergebnis des Praxischecks sind 44 Handlungsempfehlungen zur Beseitigung bürokratischer Hürden bei Gründungen und Unternehmensnachfolgen. Beteiligt waren Behörden, IHKs und HWKs, Gründungsberatungsstellen sowie Gründerinnen und Gründer.
In verschiedenen Workshops haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Behörden, Kammern und Gründungsberatungsstellen gemeinsam mit Gründerinnen und Gründern mögliche Umsetzungsmaßnahmen zur Erleichterung von Gründungen und Übernahmen diskutiert und geprüft. Empfohlen werden beispielsweise dynamische Formulare mit integrierten Plausibilitätsprüfungen bei der steuerlichen Anmeldung, die Optimierung des Prozesses zur Vergabe der Steuernummer sowie die Verwendung einer besser verständlichen Sprache in Formularen. Alle 44 Handlungsempfehlungen und Umsetzungsvorschläge sind in einem Ergebnispapier zusammengefasst.

StartGeld jetzt auch bei Nebenerwerbsgründungen möglich

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung), eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro.
Zum 1. Januar 2025 hat die KfW den ERP-Gründerkredit StartGeld für reine dauerhafte Nebenerwerbsgründungen geöffnet. Diese müssen nicht mehr haupterwerbsfähig sein. Anforderung an die Nebenerwerbsgründung ist, dass mittelfristig die Kapitaldienstfähigkeit aus dem Nebenerwerb dargestellt werden kann.
Darüber hinaus soll ein bisheriger Nebenerwerb weder bei einer reinen Nebenerwerbsfestigungsmaßnahme noch beim Übergang in den Haupterwerb auf die Fünfjahresfrist angerechnet werden.

Neu: KMU-Förderung und 5-Punkte-Programm online beantragen

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Landkreis Grafschaft Bentheim ihren Antrag für die KMU-Förderung sowie das 5-Punkte-Programm online stellen. Mit dem neuen Service möchte die Wirtschaftsförderung des Landkreises die Antragstellung erleichtern und die Dienstleistungen für Unternehmen noch effizienter gestalten.
KMU-Richtlinie
Zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, die eine Betriebsstätte errichten, erweitern oder ihre Nachfolge planen und dabei Arbeitsplätze schaffen oder sichern, hat der Landkreis Grafschaft Bentheim die KMU-Richtlinie für Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung aufgelegt. Alternativ oder ergänzend zur Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen kann eine Förderung auch ausgesprochen werden, wenn Unternehmen verschiedene Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit umsetzen.
5-Punkte-Programm
Mit dem kreiseigenen 5-Punkte-Programm möchte der Landkreis zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Bestandsunternehmen beitragen. Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Erschließung neuer Märkte (Messebesuche, Erstellung einer Homepage, Online-Shops, Zertifizierungen), Maßnahmen zur Fachkräfteförderung (Weiterbildung), Maßnahmen zur IT-Sicherheit und Investitionen im Bereich Digitalisierung/Mittelstand 4.0 (Breitbandanschlüsse und Maßnahmen der Prozessoptimierung für kleine Unternehmen). Darüber hinaus fördert der Landkreis begleitende Existenzgründungs- bzw. Übernahmeberatungen in der Vorgründungsphase, um nachhaltige Gründungsvorhaben in der Grafschaft Bentheim zu stärken.
Hinweise zum Verfahren
Der Zugang zum Online-Antragssystem ist über folgende Internetseite möglich:

Neues KfW-Förderangebot

Ab dem 01.11.2024 bietet die KfW gemeinsam mit den Deutschen Bürgschaftsbanken den ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge an. Dieser löst das seit 01.01.2023 eingestellte Produkt ERP-Kapital für Gründung ab.
Im Rahmen der Kooperation stellt die KfW Refinanzierungsdarlehen unter voller Primärhaftung des Durchleitungsinstituts zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes übernimmt obligatorisch das Kreditausfallrisiko in Form einer 100%igen Garantie. Diese Garantie wird durch eine 80%ige Garantie des Bundes rückgarantiert. Die Zuständigkeit der jeweiligen Bürgschaftsbank richtet sich nach dem Investitionsort.
Anträge für die Garantie nehmen die Bürgschaftsbanken ab dem 01.11.2024 entgegen.
Programmeckpunkte:
Bewährte Programmbedingungen aus dem Programm ERP-Kapital für Gründung bleiben erhalten: Antragstellerkreis und Kredithöchstbetrag, Verzicht auf eine Bereitstellungsprovision.
Mit Beginn der Kooperation werden u.a. folgende Produktverbesserungen und -veränderungen umgesetzt:
  • Neben Investitionen, Unternehmensübernahmen und tätigen Beteiligungen sind auch Betriebsmittelfinanzierungen zulässig.
  • Neben der langen Laufzeit von 15 Jahren mit 5 Freijahren wird eine 10-jährige Laufzeitvariante mit 2 Freijahren angeboten. Die Zinsbindung bleibt unverändert bei 10 Jahren.
  • Einheitlich für alle Bundesländer wird der maximale Finanzierungsanteil 35 % der Bemessungsgrundlage betragen.
  • Der Kredit wird dem Antragsteller ohne Besicherung (mit Ausnahme der Garantie der Bürgschaftsbank) zur Verfügung gestellt, künftig entfällt der Nachrang. Eigenmittel werden einzelfallbezogen durch die Bürgschaftsbank auf Einbindung in das Gesamtvorhaben geprüft. Es entfällt die bisherige obligatorische Mithaft des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners.
  • Bei Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten die Antragsteller besonders günstige Konditionen. Die Kreise und kreisfreien Städte, die Regionalfördergebiete sind, finden Sie in dem Informationsblatt “Übersicht der Regionalfördergebiete”.

Wie die Nachfolge erfolgreich gelingt

Welche sind die wichtigsten Fähigkeiten, die Unternehmerinnen und Unternehmer für eine gelungene Unternehmensnachfolge benötigen? Was muss in dem Übergabeprozess aus rechtlicher Sicht beachtet werden? Und vor allem welche Fehler sollten vor dem Unternehmensverkauf vermieden werden? Antworten auf Fragen wie diese und andere gab eine Informationsveranstaltung im Kreishaus. Gut 50 Interessierte folgten der Einladung der Wirtschaftsförderungen von Landkreis und Stadt Osnabrück, WIGOS und WFO, der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, um sich Rat und Tipps rund um die Unternehmensnachfolge zu holen.
Die Veranstaltung mit dem Titel „Unternehmensnachfolge - Jetzt pack ich`s an!“ richtete sich sowohl an Unternehmen als auch an Personen, die eine Unternehmensnachfolge, zum Beispiel durch den Kauf eines Unternehmens in Erwägung ziehen oder konkret planen. Axel Kolhosser vom UnternehmensService der WIGOS Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land freute sich über die große Nachfrage, wenngleich diese auch aufzeigt, wie drängend das Problem ist: „In Stadt und Landkreis Osnabrück gibt es aktuell zahlreiche Unternehmen, die vor der Herausforderung eines Wechsels stehen.“ Allein im IHK-Bezirk Osnabrück, Emsland, Grafschaft Bentheim gibt es mehr als 54.000 Unternehmerinnen und Unternehmer, von denen altersbedingt über 20.000 (älter 55 Jahre) und 23.000 (älter 50 Jahre) in naher Zukunft vor der Organisation einer Nachfolge stehen. Gemeinsame Veranstaltungen und Beratungsangebote der Organisatoren sollen bei dieser wichtigen Entscheidung Hilfestellung geben.
Im Rahmen von zwei Vorträgen wurden das komplexe Themenfeld und die besonderen Herausforderungen im Prozess beleuchtet: Prof. Heiko Hellwege von der PKF WMS GmbH & Co. KG erläuterte als langjähriger Experte die „Do´s and Dont´s für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge“. Dabei ging er auf typische Fehler und Stellschrauben schon im Vorfeld des Unternehmensverkaufs ein. Doch was ist das Unternehmen eigentlich wert? Und was soll mit der Immobilie geschehen? Der Nachfolgeberater machte insbesondere deutlich, wie wichtig es ist, frühzeitig mit der Vorbereitung und Planung zu beginnen. Weitere klassische Fehler sind laute Prof. Hellwege auch eine halbherzige Entscheidung über die Zielsetzung oder die Verfehlung in Aussicht gestellter Geschäftszahlen, die Nachverhandlungen erforderlich machen, was in der Regel den Kaufpreis negativ beeinflusst.
Anschließend nahm Coach und Consultant Jörg Schober in seinem Vortrag persönliche Entwicklungs- und Verwandlungsprozesse, die mit einer Unternehmensnachfolge verbunden sind, in den Fokus. Nach den Worten des Coach sind die wichtigsten Fähigkeiten, die Unternehmerinnen und Unternehmer für eine gelungene Unternehmensnachfolge mitbringen sollten, Kommunikationsfähigkeit und die Bereitschaft, loszulassen. Vor, während und nach dem Prozess müssen sie sich der Herausforderung der Veränderung stellen. Auch familiäre Faktoren nehmen oftmals Einfluss auf den Verlauf. Anhand von Beispielen aus seiner Coachingpraxis verdeutlichte Jörg Schober den Anwesenden, welche psychologischen Aspekte dabei eine Rolle spielen können. Um den Prozess gut zu bewältigen, könne ein begleitendes Coaching hilfreich sein. Gemeinsam mit dem Coach könnten Potenziale identifiziert werden, Führungskompetenzen entwickelt und der Übergang strukturiert geplant werden.
Über den Erfolg der Nachfolgeveranstaltung freuten sich (v. li.): Enno Kähler (IHK), Axel Kolhosser (WIGOS-UnternehmensService), Referent Jörg Schober, Referent Prof. Dr. Heiko Hellwege, Dirk Lebeda (HWK) und Andreas Meiners (WFO-UnternehmensService).

6. Nachfolgemonitor vorgestellt

Die Unternehmensnachfolge bleibt eine der größten Herausforderungen für den deutschen Mittelstand. Dies belegt die 6. Ausgabe des Nachfolgemonitors, herausgegeben von der FOM Hochschule, dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) und der Creditreform Rating AG. Der Bericht bietet fundierte Erkenntnisse auf Basis realer Unternehmensübernahmen und liefert Einblicke in die wichtigsten Trends und Herausforderungen, die den Nachfolgeprozess prägen. Für den Nachfolgemonitor wurden insgesamt über 9.000 Unternehmensnachfolgen aus den Jahren 2014 bis 2023 untersucht.
Der Nachfolgemonitor zeigt dass der demografische Wandel die Unternehmensnachfolge weiterhin erschwert. Die wachsende Zahl von Unternehmerinnen und Unternehmern, die das 55. Lebensjahr überschritten haben und einen Nachfolger suchen, steht einer geringeren Anzahl potenzieller Übernehmer gegenüber, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Mehrheit der Unternehmensübergaben findet in einem Alter von 60 bis 69 Jahren statt. Ein signifikanter Teil von 22 Prozent übergibt bereits im Alter von 50 bis 59 Jahren, 13 Prozent allerdings erst, wenn sie 70 Jahre oder älter sind. Insgesamt ist das Durchschnittsalter der Übergebenden noch einmal deutlich von 61,5 auf 63,0 Jahre gestiegen.
Nach wie vor dominieren Männer bei der Übernahme von Unternehmen: 78 Prozent der Nachfolger sind männlich, während Frauen mit 22 Prozent unterrepräsentiert sind. Frauen gründen immer noch verstärkt im Gesundheitssektor oder im Handel. Bei Männern dominiert das verarbeitende Gewerbe sowie das Baugewerbe. Frauen übernehmen tendenziell die kleineren, aber profitableren Unternehmen, während es Männern eher gelingt, nach der Übernahme Umsatz und Ertrag zu steigern.

Anpassungen beim ERP Gründerkredit - StartGeld

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung), eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro.
Zum 01.11.2024 öffnet die KfW den ERP-Gründerkredit – StartGeld im Rahmen der Umsetzung der "Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen" der Bundesregierung für alle gemeinnützigen Antragsteller.
Antragsberechtigt im ERP-Gründerkredit – StartGeld sind alle gemeinwohlorientierten Unternehmen. Dies gilt sowohl für kleinegewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht als auch für kleine gemeinnützige Unternehmen.
Ab sofort sind beim ERP-Gründerkredit – StartGeld möglich:
  • Selbstschuldnerische Bürgschaften als Alternative zur (quotalen) Mithaft:
    Bei einer Antragstellung durch eine haftungsbeschränkte Rechtsform im ERP-Gründerkredit – StartGeld waren bisher ausschließlich (quotale) Mithaftungen aller direkt oder indirekt am Unternehmen beteiligten natürlichen Personen (Gesellschafter) obligatorisch. Ab sofort sind für Neuanträge alternativ zur quotalen Mithaft auch selbstschuldnerische Bürgschaften entsprechend der Beteiligungsquote zulässig. Ist die Mitverpflichtung mehrerer Gesellschafter notwendig, muss allerdings eine einheitliche Vorgehensweise gewählt werden.
  • Überschreitungen des Gesamtfremdfinanzierungshöchstbetrages:
    Der Höchstbetrag für Fremdfinanzierungen beträgt 125.000 EUR. Künftig sollen Kontokorrentkredite und Lieferantenkredite auf diesen Höchstbetrag im ERP-Gründerkredit – StartGeld nicht mehr angerechnet werden. Denn Kontokorrentkredite und Lieferantenkredite stellen kurzfristige flexible Finanzierungsinstrumente für den Unternehmensgründer dar. Das Vorhandensein dieser Liquiditätslinien erhöht die finanzielle Widerstandsfähigkeit des Unternehmensgründers. Daher werden sie künftig nicht mehr auf Gesamtfremdfinanzierungshöchstbetrag im ERP-Gründerkredit – StartGeld angerechnet.
  • Längere Übergangsfristen vom Nebenerwerb zum Haupterwerb:
    Bisher wurde im ERP-Gründerkredit – StartGeld nur ein Nebenerwerb gefördert, der mittelfristig auf einen Haupterwerb ausgerichtet ist. In der Praxis folgt daraus, dass in der Regel nach 4 Jahren geprüft werden muss, ob der Nebenerwerb in einen Haupterwerb gewandelt wurde. Künftig wird diese Anforderung insofern gelockert, dass der geförderte Nebenerwerb grundsätzlich haupterwerbsfähig sein muss. Eine Zeitvorgabe zur Erreichung dieses Ziels wird nicht mehr gemacht. Unverändert ist Zielsetzung des ERP-Gründerkredits – StartGeld der Aufbau einer tragfähigen selbständigen Existenz mit aktiver unternehmerischer Tätigkeit kombiniert mit einem Arbeitsplatz im angestrebten Haupterwerb für den Gründer.

Neue Landingpage zur Nachfolgefinanzierung

Für die Bürgschaftsbanken in Deutschland gewinnt das Nachfolge-Geschäft weiter an Bedeutung, das belegen auch die Geschäftszahlen der Bürgschaftsbanken für das erste Halbjahr 2024. In den ersten sechs Monaten des Jahres haben Bürgschaftsbanken mehr als 1.350 Existenzgründungen begleitet und Kredite und Beteiligungen in Höhe von 430 Mio. Euro mit Bürgschaften und Garantien über 301 Mio. Euro abgesichert. Jeder dritte Bürgschaftseuro dient inzwischen der Absicherung von Nachfolgefinanzierungen.
Für die Finanzierung von Nachfolgen haben die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften eine spezielle Landingpage eingerichtet, auf der auch der Unternehmenswertrechner der von Industrie- und Handelskammern getragenen Unternehmenswerkstatt Deutschland zu finden ist.

Beratertage der IHK-Seniorexperten am 02.09. und 09.09.2025 in Osnabrück und Lingen

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim lädt regelmäßig Existenzgründer und Jungunternehmer zu einem kostenlosen Beratungsgespräch mit den IHK-Seniorexperten ein. Die IHK-Seniorexperten sind ein Team von Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und jetzt Wissen, Können und Erfahrung honorarfrei zur Verfügung stellen. Das Hilfsangebot der IHK-Seniorexperten reicht von der Hilfe bei Existenzgründung, bei Betriebsübergabe oder Betriebsübernahme bis hin zur Existenzsicherung.
Der IHK-Seniorexperten-Sprechtag wird monatlich in Osnabrück, Lingen und Nordhorn angeboten. Er ist kostenlos, allerdings wird ein Pfandgeld von 25 Euro erhoben, das die Teilnehmer nach der Beratung zurückerhalten. Da die Beratungen in vertraulichen Einzelgesprächen stattfinden, ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich bei Andrea Duhme für Ihren Wunschtermin an.
Die Jahrestermine finden Sie hier: