Integration von Flüchtlingen in die Ausbildung

Bei der Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen und Asylsuchenden bestehen häufig große Unsicherheiten. Neben rechtlichen Voraussetzungen spielen bei der betrieblichen Integration interkulturelle Fragen und die Sprachförderung eine wichtige Rolle.
Grundsätzliche Informationen über den Ablauf des Asylverfahrens und zur Beschäftigung von Flüchtlingen finden Sie in dem IHK-Leitfaden für Unternehmen. Darüber hinaus bietet das IHK-Handbuch “Wegweiser Ausbildung” Tipps zur Integration von Flüchtlingen beim Thema Ausbildung.
Den Leitfaden sowie das Handbuch finden Sie als PDF-Dokumente unter „Weitere Informationen“. 

Beratung durch die IHK 

Haben Sie Interesse daran, einen Flüchtling bei sich auszubilden? Die IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim unterstützt Unternehmen und geflüchtete Menschen bei der betrieblichen und sozialen Integration. 
Schwerpunkte: 

Informieren und Beraten

  • Herstellung von Kontakten zu Beratungsstellen und Behörden
  • Überblick zu rechtlichen Regelungen
  • Maßnahmen zur betrieblichen Integration
  • Unterstützung beim Aufbau einer betrieblichen Willkommenskultur 
  • Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge vor und während der Ausbildung

Ukrainische Geflüchtete

Die IHK-Organisation bringt sich bei der Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen aktiv ein, z.B. mit der IHK FOSA als zentrale Stelle für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in IHK-Berufen. Zwar benötigen ukrainische Geflüchtete für die Arbeitsaufnahme in nicht reglementierten Berufen keine formale Berufsanerkennung, aber je besser die Qualifikationen der Geflüchteten bekannt sind, desto schneller und effizienter funktioniert das Matching mit potenziellen Arbeitgebern. Um diesen Prozess zu beschleunigen, haben wir gemeinsam mit dem Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung UBA“ sowie unter Einbindung der IHK FOSA ein Dokument entwickelt, in dem u.a. einschlägige Berufserfahrungen in IHK-Berufen oder auch Abschlüsse von ukrainischen Geflüchteten aufgenommen werden kann. Es kann auch Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen/Jobcenter unterstützen.
Das Dokument finden Sie unter “Check der ausländischen Berufsqualifikationen”
Duale Ausbildung einfach erklärt (Deutsch, Arabisch):