Offene Hochschule - Neue Chancen für beruflich Qualifizierte -
Der Niedersächsische Landtag hat am 8. Juni 2010 der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgestzes (NHG) zugestimmt. Wer eine berufliche Ausbildung absolviert hat, darf künftig nach einer dreijährigen Berufspraxis fachebzogen studieren. Die Absolventen der geläufigsten bundes- und landesrechtlichen geregelten Fortbildungen (z. B. Industriemeister, Fachkkaufleute, Fachwirte) erhalten sogar die allgemeine Studienberechtigung. Auch können Inhalte einer Fortbildung künftig auf ein Studium in einer entsprechenden Fachrichtung anerkannt werden.
Wenn Sie mehr über die Bedingungen zur Studienaufnahme und zur Anrechnung von beruflichen Qualifikationen erfahren wollen, wenden Sie sich bitte an:
Zentrale Studienberatung
Universität und Hochschule (bislang Fachhochschule) Osnabrück
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Universität und Hochschule (bislang Fachhochschule) Osnabrück
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
E:Mail: info@zsb-os.de
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.