Bildungsscheck NRW

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung NRW Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Individueller Bildungsscheck

Zielgruppe
Diese Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, können einen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen:
  • Beschäftigte
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Berufsrückkehrende
  • Selbständige
Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.
Betriebsgröße: Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
Branche: Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
Anzahl: Je Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden
Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck 

Betrieblicher Bildungsscheck

Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Arbeitsstätte in NRW haben, können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterschaft einen Zuschuss über Bildungsschecks erhalten.
Betriebsgröße: Das Unternehmen darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben
Branche: Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
Anzahl: Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks erhalten, der/die einzelne Beschäftigte einen Bildungsscheck in diesem Zeitraum
Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Beratungsstellen

Die Verwendung des Bildungsscheck ist nicht auf Weiterbildungsanbieter in NRW beschränkt, sondern kann u.a. auch bei Bildungsträgern in Niedersachsen eingereicht und verrechnet werden, sofern diese im Bildungsscheck aufgeführt sind. Sprechen Sie mit Ihrer Beratungsstelle in NRW.