Begabtenförderung "Berufliche Bildung"
Mit dem Weiterbildungsstipendium können besonders leistungsstarke Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung ihre berufliche Entwicklung gezielt voranbringen und sich finanziell unterstützt weiterqualifizieren.
Wer steht hinter dem Weiterbildungsstipendium?
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt finanziert.
Was wird gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium bietet finanzielle Unterstützung für vielfältige berufliche und fachübergreifende Weiterbildungen. Dazu gehören beispielsweise:
- berufliche Fach- und Weiterbildungen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. für Fachwirt/-innen, Meister/-innen, Techniker/-innen oder Betriebswirt/-innen
- fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. in den Bereichen IT, Fremdsprachen, Kommunikation oder Führung
- unter bestimmten Voraussetzungen berufsbegleitende Studiengänge
Welche Maßnahme im Einzelfall förderfähig ist, wird anhand der geltenden Förderrichtlinien geprüft. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der jeweiligen Weiterbildung beantragt werden. Bereits begonnene Maßnahmen können grundsätzlich nicht mehr gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können insgesamt bis zu 9.135 Euro für förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden. Pro Förderjahr stehen bis zu 3.045 Euro zur Verfügung.
Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat trägt bei jeder geförderten Maßnahme einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wer kann aufgenommen werden?
Absolventinnen und Absolventen einer anerkannten Berufsausbildung,
- die ihre Ausbildung mit mind. 87 Punkten im IHK Abschlusszeugnis beendet haben oder auf andere Weise überdurchschnittliche Leistungen nachweisen können,
- die das 25. Lebensjahr zum Aufnahmezeitpunkt (1. Januar) noch nicht vollendet haben. Durch anrechenbare Zeiten (max. 3 Jahre) von z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr-/Zivildienst, einem freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr etc. kann die Aufnahme auch nach dem 25. Lebensjahr erfolgen und
- die eine Berufstätigkeit von mindestens 15 Stunden/Woche nachweisen können. Arbeitssuchende können in das Stipendium aufgenommen werden, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.
- die zum Zeitpunkt der Aufnahme noch keinen akademischen Hochschulgrad im In- oder Ausland erworben haben. Wird der Hochschulabschluss erst während des Förderzeitraums erworben, können sie bis zum Ende des Förderzeitraums weiter gefördert werden.
Wie bewirbt man sich?
Der Antrag wird bei der IHK gestellt, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen war.
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung unser Kontaktformular.
Nach Freischaltung erhalten Sie eine Mail mit Zugangsdaten. Vervollständigen Sie bitte Ihre Daten in dem Online-Portal und reichen Sie über das Portal folgende Unterlagen ein.
- Ihr IHK-Prüfungszeugnis
- Einen aktuellen Beschäftigungsnachweis
Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Oktober eines jeden Jahres für die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Hinweis: Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Ein Auswahlverfahren nach Bewerbungsschluss entscheidet über die Aufnahme.
Bereits begonnene Weiterbildungen
Eine bereits vor der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium begonnene Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen anteilig ab dem Aufnahmedatum (1. Januar) gefördert werden:
- Die Maßnahme läuft nach der Aufnahme noch mindestens sechs Monate weiter.
- Der Antrag auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt. Das Stammblatt muss der zuständigen Stelle daher bereits vor Beginn vorliegen.
- Die konkrete Weiterbildung wurde im Aufnahmeantrag (Stammblatt) als geplante Maßnahme angegeben.
Die Kosten der Maßnahme sind anteilig ab der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium förderfähig.