Fachinformatiker/-in Daten- und Prozessanalyse

Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie stellen die Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten sicher und entwickeln IT-Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Abschlussprüfung:

Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
  • Teil 1 der Prüfung mit 20 Prozent Gewichtung
    - Prüfungsbereich 1: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
    Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft. Alle IT-Berufe werden die gleiche Teil 1 Prüfung haben.
  • Teil 2 der Prüfung mit 80 Prozent Gewichtung
    - Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit (50 Prozent )
    - Prüfungsbereich 3: Durchführen einer Prozessanalyse (schriftlich; 10 Prozent )
    - Prüfungsbereich 4: Sicherstellen der Datenqualität (schriftlich; 10 Prozent )
    - Prüfungsbereich 5: WiSo (schriftlich; 10 Prozent )

Betriebliche Projektarbeit:

Der Prüfling soll in diesem Prüfungsteil eine betriebliche Projektarbeit von höchstens 40 Stunden (einschließlich Dokumentation) durchführen und dokumentieren. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 
  • kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
  • die Projektumsetzung zu planen und dabei die zugehörigen betrieblichen Prozesse zu berücksichtigen und die bestehenden Regeln einzuhalten,
  • Daten zu identifizieren, zu klassifizieren, zu modellieren, unter Nutzung mathematischer Vorhersagemodelle und statistischer Verfahren zu analysieren und die Datenqualität sicherzustellen,
  • die Analyseergebnisse aufzubereiten und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie
  • Projekte der Datenanalyse anforderungsgerecht zu dokumentieren. 
Durch eine Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch soll der Prüfling die Vorgehensweise im Projekt begründen. Die Projektdokumentation ist online einzustellen und als gedruckte Version bei der IHK einzureichen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Ausführung das zu realisierende Konzept online zur Genehmigung einzureichen.
Die Zugangsdaten zum Einstellen des Projektantrags und der Projektdokumentation erhalten die Prüflinge rechtzeitig vor der Antragsfrist. Die Antragsfristen für die Sommer- und Winterabschlussprüfung sind der 31. Januar und der 31. Juli.


Ordnungsmittel wie Verordnung, Rahmenplan, sachliche u. zeitliche Gliederung finden Sie hier.
(Anmeldedaten dazu erhalten Sie hier)