Hinweise zu Umschulungen

Für wen kommen Umschulungen infrage?
Wer einen Beruf ergreifen möchte, der nicht der ersten Ausbildung entspricht, kann umschulen. Die Umschulung richtet sich an Erwachsene. Weil sie schon über Lebens- und Berufserfahrung verfügen, dauert eine Umschulung kürzer als eine Ausbildung. In der Regel etwa zwei Drittel der regulären Zeit.
Beratung durch Jobcenter oder Arbeitsagentur
Potenzielle Umschülerinnen und Umschüler werden durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter betreut und beraten. Diese entscheiden, ob eine Umschulung aus ihrer Sicht sinnvoll ist und gefördert wird.
Einzelumschulung oder Gruppenumschulung?
Wenn feststeht, dass eine Umschulung finanziert wird, muss die zukünftige Umschülerin / der zukünftige Umschüler sich Gedanken machen, ob eine betriebliche Einzelumschulung oder eine Gruppenumschulung das Richtige ist. Die betriebliche Einzelumschulung findet individuell in einem Unternehmen statt. In der Regel wird dabei auch die Berufsschule besucht.
Betriebliche Einzelumschulung
Betriebliche Einzelumschulungen darf jedes Unternehmen anbieten, das ausbildungsberechtigt ist. Die Recherche, wer ausbilden darf und gerade auf der Suche ist, ist zum Beispiel über die Lehrstellenbörse der IHKs möglich. Nicht jedes Unternehmen, das Auszubildende sucht, ist aber an einer betrieblichen Einzelumschulung interessiert. Hier muss der potenzielle Umschüler / die potenzielle Umschülerin das Unternehmen gegebenenfalls überzeugen.
Trägergestützte Gruppenumschulung
Die Gruppenumschulung findet bei einem Bildungsanbieter statt, der oft auch als “Träger” oder “Umschulungsträger” bezeichnet wird. Er stellt für seine Umschulungen in einem oder mehreren Berufen Lerngruppen zusammen. Der Bildungsanbieter vermittelt die Theorie und die Praxis. Eine Gruppenumschulung beinhaltet außerdem betriebliche Praktika.
Hinweise für Bildungsträger
Als Grundlage für trägergestützte Umschulungen hat die IHK Osnabrück - Emsland -Grafschaft Bentheim eine Richtlinie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 184 KB). Bildungsträger, die Umschulungen beantragen und durchführen wollen, sollten rechtzeitig mit der IHK Kontakt aufnehmen. Vor Beginn jeder Maßnahme muss ein vollständiges Konzept bei der IHK eingereicht werden. Welche Merkmale und Besonderheiten zu Grunde zu legen sind, können Bildungsträger der Richtlinie für die trägergestützte Umschulungen entnehmen. Zu beachten ist, dass es im Bereich der Eignung der Umschulungsstätten einige Änderungen gegeben hat. Zudem sind in der Richtlinie auch besondere Vorgaben für virtuelle Umschulungen formuliert worden.
Hinweise für potenzielle Umschülerinnen und Umschüler
Interessentinnen und Interessenten an einer Gruppenumschulung sollten sich vor Beginn gut informieren: Auf der Seite KURSNET der Bundesagentur für Arbeit sind Anbieter von Gruppenumschulungen gelistet (unvollständig). Die IHK verfügt nicht über Verzeichnisse umschulungsinteressierter Unternehmen oder von Anbietern von Gruppenumschulungen.
Unterstützung und Beratung durch die IHK
Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater unterstützen und überwachen die Umschulungen. Sie beraten Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Bildungsanbieter bei allen Fragen zu Rechten und Pflichten aus einem Umschulungsverhältnis.