Neuordnung der IT-Berufe

Mit der Veröffentlichung der Änderungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB) im Bundesgesetzblatt ist am 1. August 2018 die Stufe I der Neuordnung der IT-Berufe in Kraft getreten. Die Struktur der Berufe einschließlich der Prüfungsanforderungen bleibt unverändert. Die wesentlichen Neuerungen betreffen Inhalte aus den Bereichen IT-Sicherheit und personale Kompetenzen.

Alle Neuerung im Überblick

  • In allen vier Ausbildungsberufen wird ein Richtlernziel der Berufsbildposition 3.1 „Informieren und Kommunizieren“ aus der alten Verordnung mit Bezug auf digitale Medien erweitert.
  • In allen vier Ausbildungsberufen wird die Berufsbildposition 5.4 aus der alten Verordnung um das Thema „IT-Sicherheit“ ergänzt; die dahinterliegenden Richtlernziele erweitert.
  • In allen vier Ausbildungsberufen werden die Prüfungsanforderungen in der „Ganzheitlichen Aufgabe II“ zur IT-Sicherheit ergänzt.
In den einzelnen Berufen ändert sich darüber hinaus Folgendes:
  • Beim IT-System-Elektroniker wird die Berufsbildposition 7.4 „Netzwerke“  aus der alten Verordnung um zwei Richtlernziele erweitert (Angriffsszenarien sowie Implementation von Systemen zur IT-Sicherheit)
  • Beim Fachinformatiker wird ein Richtlernziel der Berufsbildposition 6.2 „Programmerstellung und -dokumentation“ aus der alten Verordnung um das Thema IT-Sicherheit ergänzt.
  • Beim Fachinformatiker in der Fachrichtung Systemintegration wird die Berufsbildposition 8.2 „Netzwerke“ aus der alten Verordnung um zwei Richtlernziele erweitert (Angriffsszenarien sowie Implementation von Systemen zur IT-Sicherheit)
  • Beim IT-System-Kaufmann und Informatikkaufmann wird die Berufsbildposition 8.2 „Konzeption“ aus der alten Verordnung erweitert (Entwicklung von Lösungsvarianten auch unter sicherheitsrelevanten Aspekten).
Hinweis: Das Führen von Ausbildungsnachweisen (Berichtsheften) ist nach wie vor Bestandteil der Ausbildung, auch wenn die betroffenen Paragraphen gestrichen wurden. Sie finden sich jedoch nunmehr im Berufsbildungsgesetz. Daher ist eine Regelung in einer nachgeordneten Ausbildungsordnung nicht mehr zulässig.
In der Stufe II wurden parallel hierzu die Berufe neugeordnet. Die Ausbildungsstruktur wurde dabei im Wesentlichen beibehalten, jedoch wurde der Ausbildungsberuf Informatikkaufmann/-frau wegen aktueller, digitaler Geschäftsmodelle neu ausgerichtet. Der Ausbildungsberuf Fachinformatiker/-in wurde darüber hinaus um die beiden neuen Fachrichtungen „Daten- und Prozessanalyse“ sowie „Digitale Vernetzung“ ergänzt. Die novellierten IT-Berufe traten zum 1. August 2020 in Kraft.  Bei allen vier Berufen wurde eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.
Weitere Infos finden Sie hier: Neuordnung der IT-Berufe 2020