Verordnung "Gestalter/-in für immersive Medien" veröffentlicht

Digitale Wohnungsbesichtigungen, virtuelle Lernplattformen oder Fahrzeugsimulationen sind heute keine Ausnahme mehr, sondern bestimmen die Angebote vieler Unternehmen. Bei den Kunden und Nutzern sind solche Medien immer beliebter, gerade bei jüngeren Anwendern. Entsprechender Bedarf besteht an qualifizierten Nachwuchskräften, die solche Medien konzipieren und erstellen können. Jetzt wurde die Ausbildungsordnung "Gestalter/-in für immersive Medien" (GiM) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass die Ausbildung planmäßig zum 1. August 2023 beginnen kann.
Das Berufsbild soll künftig universell ausgebildete Fachkräfte im Bereich immersiver Medien hervorbringen. Damit sind solche Medien gemeint, mit denen man in teilweise oder vollständig reale Welten eintaucht, also Augmented-, Virtual- und Mixed-Reality sowie 360-Grad-Videos. Mit dem neuen Berufsbild wird eine neue und attraktive Möglichkeit der beruflichen Qualifikation geschaffen.
Potenzielle Ausbildungsbetriebe können beispielsweise Augmented-, Virtual- und Extended-Reality-Unternehmen, Medienunternehmen mit digitalen Schwerpunkten, Marketing- und Kommunikationsagenturen, IT-Dienstleister oder auch Entwicklungsabteilungen in Produktionsbetrieben sein.
In der am 13. April 2023 erschienenen Verordnung  (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 432 KB)sind die Ausbildungsinhalte, die ein Unternehmen Auszubildenden vermitteln muss sowie die Prüfungsanforderungen/-modalitäten aufgelistet.
Weitere Informationen zu dem neuen Berufsbild finden Sie hier.