Qualifikationen europaweit vergleichbar machen
In Deutschland erworbene Bildungsabschlüsse und berufliche Qualifikationen werden europaweit vergleichbarer. Darauf haben sich die Bundesregierung und die Länder 2013 mit der Unterzeichnung eines gemeinsamen Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) geeinigt. Der Beschluss schafft die Grundlage dafür, erworbene Qualifikationen einem DQR-Niveau zuzuordnen und dieses auf den Qualifikationsbescheinigungen auszuweisen.
So wird beispielsweise eine dreijährige berufliche Erstausbildung auf Niveau 4 zugeordnet, ein Abschluss als Bachelor, Meister oder Techniker entspricht Niveau 6. Von dieser Zuordnung profitieren Lernende, Berufstätige, Unternehmen und Bildungseinrichtungen gleichermaßen, denn die Wertigkeit ihrer Bildungsabschlüsse wird im europäischen Vergleich sichtbar.
Der Deutsche Qualifikationsrahmen setzt die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen um. Die Entwicklung des DQR erfolgte unter Federführung von Bund und Ländern in einem mehrjährigen Prozess unter kontinuierlicher Mitwirkung von Sozialpartnern und Wirtschaftsorganisationen sowie weiterer Experten aus Wissenschaft und Praxis.
In der Berufsausbildung erfolgt die Ausweisung des DQR-Niveaus auf IHK-Zeugnissen seit dem 1. Januar 2014, bei den bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungen seit dem 1. Juli 2014.
Für Absolventen der beruflichen Bildung in Deutschland gilt: Ausbildungsabschlüsse mit zweijähriger Ausbildungszeit sind dem Niveau 3 zugeordnet, Ausbildungsabschlüsse mit dreijähriger und 3 ½-jähriger Ausbildungszeit dem Niveau 4 und Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt und Meister dem Niveau 6. Damit befinden sich die IHK-Fortbildungsabschlüsse (z. B. Wirtschaftsfachwirte, Personalfachkaufleute, Bilanzbuchhalter und Industriemeister) auf derselben Stufe wie der Bachelorabschluss einer Hochschule.
Der Arbeitskreis DQR sowie die Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR haben auf der Sitzung am 17. März 2016 die IHK-Abschlüsse „Geprüfter Betriebswirt“, „Geprüfter Technischer Betriebswirt“ einstimmig dem DQR-Niveau 7 zugeordnet – gleichwertig zu den hochschulischen Master-Abschlüssen. Die Zuordnungen der Qualifikationen zum Niveau 7 des DQR gilt seit der Veröffentlichung in der DQR-Datenbank (www.dqr.de/content/2316.php).
Ein Tool im Internet ermöglicht die Suche nach dem entsprechenden DQR-Niveau, dem eine Qualifikation zugeordent ist: "DQR-Zurodnung leicht gemacht"