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Nr. 5116328
Hygiene- und Verhaltenshinweise zu IHK-Prüfungen
Ihre Sicherheit ist uns sehr wichtig. Daher haben wir Maßnahmen getroffen, die Ihre Gesundheit schützen und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen sollen sowie zum anderen den Vorgaben des Landes Niedersachsens entsprechen.
Für Prüfungen gelten die sogenannten “3G-Regeln”. Das heißt, Sie sind entweder geimpft, genesen oder getestet.
Welche Vorsichts- und Hygienemaßnahmen trifft die IHK?
Für die Prüfungen werden besondere Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, der Aufsichten sowie der Prüferinnen und Prüfer zu schützen.
Um den betroffenen Personen die Teilnahme an den Prüfungen zu ermöglichen und zugleich das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, gelten folgende Vorgaben:
“3-G” bei Prüfungen
Für die Teilnahme an einer Prüfung ist
für vollständig geimpfte Personen ein Impfnachweis (mindestens 14 Tage nach Impfung) oder
für Genesene ein Nachweis über ein positives Testergebnis (PCR, PoC mindestens 28 Tage und maximal drei Monate nach positivem Test) oder
für Getestete ein Nachweis über ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden)
zwingend notwendig.
Getestete Das negative Schnelltest-Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle (kostenloser Bürgertest zum Beispiel in Apotheken, Testzentren) schriftlich oder digital bestätigt werden und ist an jedem Tag der schriftlichen, mündlichen, praktischen Prüfung vorzulegen. Das negatives Corona-Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Geimpfte Der Impfnachweis belegt, dass seit der letzten für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Einzelimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 14 Tage vergangen sind.
Genesene Der Genesenennachweis belegt eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 über einen positiven PCR-Test, wobei die zugrunde liegende Testung mindestens 28 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Alle Prüfungsteilnehmer/-innen sind verpflichtet, auf dem Gelände und in den Wartebereichen der Prüfungsorte grundsätzlich eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Diese sind von den Prüfungsteilnehmer/-innen selbst mitzubringen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auch während der Prüfung verpflichtend. Unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Falls Prüfungsteilnehmer/-innen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aufgrund eines ärztlichen Attests befreit sind, wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor dem Prüfungstermin direkt mit der IHK in Verbindung zu setzen und zu klären, unter welchen Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Teilnahme an der Prüfung möglich ist.
Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch in den Gebäuden, in den Pausen sowie vor den Prüfungsräumen. Sollten Warteschlangen beim Einlass entstehen, halten Sie die Abstandsregel ein. Bei Interaktionen, insbesondere wenn gesprochen wird, und bei den Wegen zum bzw. vom Prüfungsplatz ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls Pflicht.
Prüfungsteilnehmer/-innen sind aufgefordert, den größtmöglichen Abstand zueinander zu wahren, die Hygienehinweise zu beachten und mit Krankheitszeichen (zum Beispiel Fieber, Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) nicht an der Prüfung teilzunehmen.
Personen, die unter Isolation oder Quarantäne stehen oder die auf ein Abstrich-Ergebnis warten, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen!
Die Überprüfung der Personalien (Ausweis und Einladung) erfolgt über Sichtkontrolle. Dies kann beispielsweise durch die Ablage prüfungsrelevanter Unterlagen auf dem Tisch erreicht werden, ohne Materialien von-Hand-zu-Hand zu geben.
Vor und nach den Prüfungen sind Gruppenbildungen strikt zu vermeiden. Nach Beendigung der Prüfung verlassen Prüfungsteilnehmer/-innen bitte unmittelbar den Prüfungsort. Bitte vermeiden Sie Ansammlungen vor dem IHK-Gebäude bzw. den Prüfungsgebäuden.
Alle Prüfungsteilnehmer/-innen sind aufgefordert, sich an alle behördlichen Vorgaben zu halten und mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin ihre Kontakte eigenverantwortlich so zu beschränken, dass ein Infektions- und Quarantäne-Risiko minimiert und eine Teilnahme an der Prüfung nicht in Frage gestellt wird.
Es wird empfohlen, vor der Prüfung einen Selbst- oder Schnelltest zu absolvieren.
Mündliche Prüfungen
Bei mündlichen und praktischen Prüfungen sollen zu prüfende Personen erst wenige Minuten vor der Prüfung am Prüfungsraum erscheinen. Um Kontakte mit anderen Prüfungsteilnehmern zu vermeiden, sollen alle zur Verfügung stehenden Wartebereich genutzt werden. Der Prüfungsausschuss wird sie zur Prüfung abholen.
Vor und nach den Prüfungen sind Gruppenbildungen strikt zu vermeiden. Nach Beendigung der Prüfung verlassen Prüfungsteilnehmer/-innen bitte unmittelbar den Prüfungsort. Bitte vermeiden Sie Ansammlungen vor dem IHK-Gebäude bzw. den Prüfungsgebäuden.
Prüfungsort
Bei schriftlichen Prüfungen ist in den Prüfungsräumen der größtmögliche Abstand zwischen den zu prüfenden Personen einzuhalten.
Alle Prüfungsräume sind vor und zum Ende der Prüfung geöffnet zu halten, um Menschenansammlungen beim Eintreten und Verlassen der Räume sowie in den Pausen zu vermeiden.
Die Räume sind durch die Aufsichten bzw. Prüfer/-innen vor und während der Prüfung regelmäßig und ausreichend zu lüften.
Waschmöglichkeiten (Toilettenräume) sind an den Prüfungsorten frei zugänglich zu halten. Die Reinigungsintervalle sind an die Prüfungszeiträume anzupassen.
In externen Prüfungsorten (außerhalb des IHK-Gebäudes) sind darüber hinaus die dort geltenden Regelungen (siehe Prüfungseinladung) zu beachten.
Zum gegenseitigen Schutz bittet die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim um Einhaltung der üblichen Hygienehinweise. In den Prüfungsräumen wird regelmäßig gelüftet. Es ist also empfehlenswert, wärmere Kleidung mitzubringen.