Florist/Floristin

Neuordnung zum 01.08.2025

Die modernisierte Ausbildungsordnung der Floristen wird voraussichtlich Mitte März 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. August 2025 in Kraft. Die ersten Basisinformationen und Veranstaltungstermine haben wir für Sie zusammengefasst!

Arbeitsgebiet

Floristen sind aufgrund ihrer vielseitigen Ausbildung qualifiziert, mit Blumen, Pflanzen und Pflanzenteilen sachkundig umzugehen. Sie ordnen diese in das botanische System ein, pflegen sie fachgerecht.
Nach Kundenwünschen fertigen sie Sträuße, Gestecke und Pflanzungen an, berücksichtigen Gestaltungsgrundlagen sowie den Umwelt-, Natur- und Artenschutz.
Ein wesentlicher Teil in ihrer Tätigkeit ist die fachgerechte Beratung der Kunden und die Ausübung kaufmännischer Funktionen.

Branchen/Betriebe

Floristen werden in Unternehmen des Blumenfachhandels eingesetzt.

Berufliche Fähigkeiten

Floristen ...
  • bestimmen, pflegen und versorgen Pflanzen und Blumen,
  • beraten und bedienen Kunden,
  • planen und gestalten Pflanzen- und Blumenschmuck und gehen dabei auf Kundenwünsche ein, insbesondere bei Sträußen, Gestecken, Kränzen, Girlanden, Pflanzungen sowie bei Trauer-, Hochzeits-, Tisch- und Raumschmuck,
  • beschaffen und lagern Waren und überwachen die Bestände,
  • beherrschen Grundlagen der betrieblichen Kalkulation und des kaufmännischen Rechnens.

Ausbildungsschwerpunkte

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • Berufsbildung
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Arbeits- und Tarifrecht, Personalwesen
  • Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
  • Umweltschutz, rationelle Energieverwendung
  • Planen von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
  • Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen
  • Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck
  • Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften; Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
  • Fachhandel
  • Beschaffen und Lagern von Waren
  • Beratung und Verkauf
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.

Berufsschule

Der Berufsschulunterricht erfolgt an 1-2 Berufsschultagen pro Woche. In der Regel findet im ersten Ausbildungsjahr der Berufsschulunterricht an zwei Tagen und ab dem zweiten Ausbildungsjahr an einem Tag in der Woche statt.
BBS 3 Oldenburg
Maastrichter Str. 27, 26123 Oldenburg
www.bbs3-ol.de

Prüfungen

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen statt.
Den Termin der mündlichen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin, schriftlich. Die mündlichen Abschlussprüfungen finden in der Sommerprüfung ca. 4 Wochen vor den Sommerferien und in der Winterprüfung im Januar statt.
Prüfungsvorbereitung
Damit Auszubildende mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
Hinweis: Weitere Informationen zur Zwischenprüfung sowie zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der AKA.

Besondere Hinweise

Seit dem 01.08.2015 wird der Anwesenheitsnachweis (Berichtsheft) wöchentlich geführt. Zusätzlich wird ein Werkstoffkalender sowie ein Monatsbericht erstellt.
Anforderungen an das Berichtsheft:
  • Umstellung von täglichen auf wöchentliche Berichte
  • Änderung der Terminologie von Blütenkalender in Werkstoffkalender
  • Klare Struktur nach wöchentlichen Berichten, Monatsberichten & Werkstoffkalender
Es gibt vier Möglichkeiten, die den neuen Regelungen der Berichtsheftführung entsprechen:
  1. Die Vorlagen aus dem Feldhausverlag für tägliche Tätigkeitsnachweise können weiter benutzt werden. Die Wochentage (1. Spalte links) werden nicht berücksichtigt. Im unteren Drittel des Nachweises wird eine horizontale Trennlinie eingezeichnet. Oberhalb dieser Linie werden die betrieblichen Tätigkeiten, unterhalb dieser Linie werden schulische Inhalte aufgeführt.
  2. Das Heft vom Fachverband dt. Floristen kann weiter benutzt werden. Bisher stehen wurden auf jeder Seite zwei Felder für je einen Wochenbericht aufgeführt. Aufgrund der Neuregelung werden zukünftig die betrieblichen Tätigkeiten in den oberen Abschnitt und die schulischen Inhalte in den unteren Abschnitt eingetragen. Eine Seite entspricht zukünftig eine Seite pro Woche.
  3. Von der zuständigen Lehrkraft können entsprechende Vorlagen ausgehändigt werden. Die Vorlagen können alternativ unter www.blooms.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Alle Vorlagen können individuell mit einem Textverarbeitungsprogramm angepasst werden.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).