Neuordnung Floristen

Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in" ist abgeschlossen und befindet sich in der Erlassphase. Die modernisierte Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Zur Orientierung haben wir die ersten Basisinformationen für Sie bereitgestellt. Das vollständige und korrekt formulierte Berufsbild entnehmen Sie bitte der Ausbildungsordnung – diese wird ab ca. März 2025 im Bundesgesetzblatt verfügbar sein.

Basisinformationen zur Neuordnung

Die Basisinformationen (PDF-Datei · 223 KB) enthalten u.a. Informationen zu folgenden Themenbereichen:
  • Was ist neu ab 2025?
  • Eckdaten zum Beruf
  • Inhalte des neuen Berufsbildes
  • Lernfelder der Berufsschule
  • Die gestreckte Abschlussprüfung
  • Prüfungsbereiche im Überblick
  • Bestehensregelungen

Umsetzungshilfe für Ausbildungsbetriebe, Berufsschullehrer und Azubis

Die BiBB-Umsetzungshilfe "Praxis gestalten" wurde zum neugeordneten Ausbildungsberuf Florist/-in auf der der Webseite des BIBB veröffentlicht. Ausbildungsbetriebe und interessierte Personen können sie dort kostenfrei downloaden.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).