KRIEG GEGEN DIE UKRAINE

Verkehr und Logistik

Der Logistiksektor ist in vielfältiger Weise von Sanktionsregelungen und anderen Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine betroffen.
Aktuelle Hinweise für Hilfsgütertransporte in die Ukraine und die Beförderung von Flüchtenden können auf der Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) abgerufen werden.

Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und vom Ferienreisefahrverbot

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine erfolgen derzeit Transporte zur Unterstützung und Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung. Zusätzlich erfordert die Situation auch Beförderungen im Auftrag der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung durch private Transportunternehmen.
Zur Unterstützung dieser Transporte und zur Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung wird für das Land Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 StVO sowie gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 Ferienreiseverordnung vom Verkehrsverbot für LKW auf Autobahnen und Bundesstraßen gemäß § 1 Ferienreiseverordnung erteilt.
Die Ausnahmegenehmigung gilt ab dem 01. Juni 2023 bis einschließlich zum 31. März 2024 für:
  1. militärische Transporte (einschließlich Großraum- und Schwertransporte), die durch private Unternehmen im Auftrag deutscher oder verbündeter Streitkräfte geschäftsmäßig oder entgeltlich mit Bezug auf den Krieg in der Ukraine durchgeführt werden.
  2. zivile Transporte, in Richtung der ukrainischen Grenze zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die Ukraine und deren Bevölkerung. 3. unmittelbar erforderliche Leerfahrten, die im Zusammenhang mit den Transporten in Ziffer 1 und 2 durchgeführt werden.
  3. nmittelbar erforderliche Leerfahrten, die im Zusammenhang mit den Transporten in Ziffer 1 und 2 durchgeführt werden.

Sanktionen gegen Russland im Verkehrssektor

Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 traten unter anderem folgende Sanktionen zum 9. April 2022 in Kraft (eine ausführliche Liste aller Sanktionen sind hier zu finden):
  • ein Verbot, Schiffen, die unter russischer Flagge registriert sind, den Zugang zu EU-Häfen zu gewähren (Ausnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie)
  • ein Verbot für alle russische Straßentransportunternehmen, Waren auf Straßen innerhalb der EU zu befördern, auch im Transit (Ausnahmeregelungen zum Beispiel für pharmazeutische und medizinische Produkte, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel)
  • weitere Ausfuhrverbote für Flugzeugtreibstoff und andere Waren wie Quantencomputer und fortschrittliche Halbleiter, hochwertige Elektronik, Software, empfindliche Maschinen und Transportmittel