Krieg in der Ukraine

Praktische Hinweise

Welche Bedeutung haben die Sanktionsmaßnahmen für Unternehmen in der täglichen Praxis. Wie sollten Unternehmen die Maßnahmen innerbetrieblich umsetzen:
  • Die Maßnahmen können sich jederzeit dynamisch weiterentwickeln, d. h. es ist damit zu rechnen, dass die Sanktionen den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Somit müssen sich Unternehmen jeweils über den aktuellen Stand informieren.
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass in allen Unternehmensbereichen die Embargoregeln beachtet werden. Verstöße können empfindliche Strafmaßnahmen nach sich ziehen.
  • Die Geschäftsbeziehungen mit Russland und der Ukraine werden schwieriger und aufwändiger. Unternehmen müssen nun verstärkt prüfen, ob sie bei bestehenden Verträgen von den neuen Regeln betroffen sind. Wenn gelistete Personen in der Vertragsabwicklung eingebunden sind, wird die Abwicklung des Geschäftes augenscheinlich schwierig oder gar verboten sein. Hier hilft nur eine Anfrage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Unternehmen sollten die Verträge mit russischen und ukrainischen Partnern genauestens prüfen, vor allem unter der Prämisse, ob eine Einhaltung des Vertrages rechtlich noch möglich ist. Ggf. sollte man versuchen in Nachverhandlungen mit Vertragspartnern ergänzende Regelungen zur Absicherung der Geschäftsrisiken in die Verträge aufzunehmen. Ein Merkblatt zum Thema „Verträge mit russischen Unternehmen” finden Sie rechts unter Weitere Informationen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kreditinstitut, in wie weit der Zahlungsverkehr noch möglich bzw. gesichert ist.
  • Prüfen Sie, ob langfristige Geschäfte noch durch öffentliche Bürgschaften abgesichert werden können.
  • Geschäftspartner sind über die Finanz- und Sanktionsliste zu überprüfen.
  • Verbot der „Technischen Hilfe“ beachten
    Auf Grund des kriegerischen Verhaltens Russlands gegenüber der Ukraine hat die EU zahlreiche Sanktionsmaßnamen erlassen. Neben den personenbezogenen Sanktionen hat die EU die Lieferung von Waren und Gütern nach Russland und Weißrussland beschränkt. Dies ist den meisten Unternehmen bekannt. Weniger bekannt und damit weniger beachtet wird häufig das Verbot der sogenannten technischen Hilfe.  Gemeint ist hierbei jede technische Hilfe in Verbindung mit der Reparatur, der Entwicklung, der Herstellung, der Montage, der Erprobung, der Wartung oder jeder anderen technischen Dienstleistung. Technische Unterstützung kann in Form von Unterweisung, Ausbildung, Weitergabe von praktischen Kenntnissen oder Fähigkeiten oder in Form von Beratungsleistungen erfolgen. Sie umfasst auch mündliche, fernmündliche und elektronische Formen der Unterstützung. Dieser Bereich knüpft nicht nur an eine Ausfuhr an, da eine technische Unterstützung grundsätzlich im Inland erfolgen kann.
    So kann zum Beispiel das Einloggen eines Service-Technikers im Drittland auf den Unternehmensserver in Deutschland mit Dual-use Informationen (Technologie), die er im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung benötigt, einen Verbotstatbestand auslösen. 
    Deshalb ist es ratsam, dass die Unternehmensleitung den gesamten Mitarbeiterstab auch über die Sanktionsmaßnahmen im Bereich der technischen Hilfe informiert und gegebenenfalls gegensteuert.