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Kredite

Wenn in der Öffentlichkeit über Förderprogramme zur Finanzierung eines Vorhabens für Existenzgründer und Unternehmen gesprochen wird, handelt es sich meistens um Förderprodukte der KfW und der Förderbank des jeweiligen Bundeslandes. Die Förderbank des Bundeslandes Nordrhein Westfalen ist die NRW.BANK.

Typisch für diese Art der Förderung sind günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufig eine tilgungsfreie Anlaufphase. Darüber hinaus bieten einige Fördermittelprodukte Haftungsfreistellungen. Das heißt, dass für einen Teilbetrag des Kreditvolumens die Sicherheiten gegenüber der Hausbank von der Förderbank übernommen werden. Interessant kann es für Unternehmen auch sein, ein Nachrangdarlehen mit in die Finanzierung einzubauen.

IHK-Service

Im Finanzierungssprechtag mit den Experten von NRW.BANK und Bürgschaftsbank können Sie für Ihre Vorhaben klären, ob und welche öffentlichen Fördermittel eingesetzt werden können.
Bei nicht wenigen Programmen der öffentlichen Hand hat die IHK Nord Westfalen als Quasi-Träger öffentlicher Belange eine fachliche Stellungnahme abzugeben. Nutzen Sie vor Antragstellung den Kontakt zu unserem Haus, um sich mit den aktuellsten Tipps aus der Entscheidungspraxis zu versorgen und den Antrag oder die Unterlagen zu besprechen. Für die Vorbereitung können Sie auch unsere Planungshilfen nutzen.

Mikrokredite und Mikrofinanzierung

Viele Gründer und junge Unternehmen benötigen heute keine Riesensummen mehr, um ausreichend Startkapital zu haben beziehungsweise in der Aufbauphase weitere Anschaffungen und Aufträge vorfinanzieren oder Akquisemaßnahmen durchführen zu können. Immer dann, wenn der Fremdkapitalbedarf unter 25.000 Euro bleibt, wird heute von Mikrofinanzierung oder Microlending gesprochen.
Die Nachfrage nach kleinvolumigen Finanzierungen ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Gründungen im Dienstleistungssektor und/oder aus der Arbeitslosigkeit werden überwiegend mit Größenordnungen von 5.000 bis 10.000 Euro umgesetzt. Neben den klassischen Darlehen der Kreditwirtschaft werden heute Gelder aus Töpfen von Land und Bund oder mit staatlicher Unterstützung sowie von privat auch über das Internet angeboten. Bundes- und Landesregierung engagieren sich, um Menschen einen Zugang zum Kapitalmarkt zu verschaffen, die ansonsten keine Möglichkeit hätten, ihr erfolgversprechendes Vorhaben zu realisieren.
Wer jetzt aber denkt, dass er einfach und schnell an die von ihm benötigte Summe herankommt, wird zumeist eines Besseren belehrt. Eine Grundvoraussetzung für die Kreditvergabe ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept. Das gilt für die Gründung, aber auch für die Anpassung der eigenen Strategie an Veränderungen im Markt in den ersten Monaten und Jahren.

Vergleich der Konditionen lohnt sich

Typisch für den Markt sind Kreditlaufzeiten bis zu drei Jahren, Zinsen die inklusive Provision auch bei zehn Prozent liegen können, unterschiedlichste Bestimmungen bei vorzeitiger Rückzahlung und Empfehlungsbürgschaften. Die Folgekosten, die durch die verpflichtende Begleitung durch einen Berater entstehen können, nicht aber zwangsläufig entstehen müssen, sollten unbedingt beachtet werden.

Hausbank erster Ansprechpartner

Bevor Gründer an Spezialfinanzierer herangehen, sollten sie unbedingt mit den regionalen Kreditinstituten sprechen. Dort finden sie viele kompetente Ansprechpartner, die in der Regel unabhängig von der Höhe des Kreditbedarfs Ihr Vorhaben prüfen.

Kredite mit Tilgungsnachlass

Eine besonders günstige Finanzierungsmöglichkeit bieten öffentliche Förderkredite, bei denen neben einem günstigen Zinssatz auch ein Tilgungsnachlass gewährt wird. Das bedeutet, dass ein Teil der Kredit- bzw. Rückzahlungssumme erlassen wird.

Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft

Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation investieren, können ab dem 19. Mai 2025 vom Land NRW und der NRW.BANK ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungsnachlass erhalten.

Besondere Konditionengestaltung

  • bis zu zwei Prozent niedrigerer Zinssatz gegenüber dem Marktzins
  • zusätzlich Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen
  • optionale 50%ige Haftungsfreistellung für die Hausbank

Antragsberechtigte

Unternehmen, Stiftungen und Angehörige der freien Berufe

Verwendungszweck

Gefördert werden Investitionen in Klimaschutz(-technologien), Umweltschutz, Circular Economy, Effizienz und Einsparungen bei Energie- und Ressourcen, Mobilität, Digitalisierung und Innovation

Förderumfang

Gefördert werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionen, maximal 10 Mio. € Höchstdarlehensbetrag

Laufzeiten

Ratendarlehen mit Laufzeiten von drei bis zehn Jahren bei ein bis drei Jahren Tilgungsfreijahren

Beantragung

Im üblichen Hausbankverfahren
Weitere Details zu den Förderbestimmungen finden Sie auf der Produktseite der NRW.BANK
Gern beraten wir Sie in unseren IHK-Expertensprechtagen Finanzierung gemeinsam mit den Förderberaterinnen und Förderberatern der NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW.

Bürgschaften

Die öffentliche Bürgschaft ist in der Praxis häufig Bestandteil einer Unternehmensfinanzierung. Um eine Bürgschaft zu erhalten, ist die Bereitschaft des Kreditinstituts, einen Betrieb oder einen Existenzgründer mit Krediten zu finanzieren, grundsätzlich erforderlich. Das Einverständnis des Kreditinstituts hängt von mehreren Faktoren ab.

Voraussetzungen

Eine Grundvoraussetzung ist die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells des Kreditnehmers; das heißt eine hohe Wahrscheinlichkeit, mit der eine ordnungsgemäße Rückzahlung der Kreditmittel zu erwarten ist. Hiervon muss das Kreditinstitut überzeugt sein. Erst wenn diese Grundvoraussetzung in einem gewissen Maß gegeben ist, setzt darauf die Frage der Besicherung des Kredits auf. Können der Kreditnehmer oder unter Umständen auch dessen Gesellschafter keine ausreichenden Sicherheiten bereitstellen, besteht die Möglichkeit, zur Verstärkung der Besicherungsmasse eine Bürgschaft zu beantragen.
Wie lange der Prozess dauern wird, ist von Fall zu Fall verschieden. Ein Routineverfahren gibt es nicht. Innerhalb des Verfahrens werden die Unternehmen und Existenzgründer von Mitarbeitern der Bürgschaftsbank oder von PwC (Landesbürgschaft) durchleuchtet. Es werden die handelnden Personen, das Projekt sowie vorhandene Risikofaktoren beurteilt. Um den Prozess nicht zu verzögern, sollte man bei der Erstellung der Unterlagen beachten, dass man bei den Entscheidungsträgern „Erstkunde" ist.

IHK-Service

Bei fast allen Bürgschaftsfällen ihrer Mitgliedsunternehmen hat die IHK Nord Westfalen als quasi Träger öffentlicher Belange eine fachliche Stellungnahmen abzugeben. Nutzen Sie vor Antragstellung den Kontakt zu den IHK-Experten, um sich mit den aktuellsten Tipps aus der Entscheidungspraxis zu versorgen und den Antrag beziehungsweise die Unterlagen zu besprechen. Zur Vorbereitung können Sie auch unsere Arbeitshilfen nutzen.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW

Die Bürgschaftsbank NRW ersetzt fehlende Sicherheiten. Sie ermöglicht Existenzgründern und mittelständischen Unternehmern sowie Freiberuflern kreditfinanzierte Investitionen, indem sie für bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrages eine Ausfallbürgschaft (maximal 2 Millionen Euro) gewährt. Ausfallbürgschaften sind nicht kostenlos.
Die Bürgschaftsbank hilft Selbstständigen, die betriebliche Zukunft zu gestalten, nicht die Vergangenheit zu bewältigen. Sanierungen oder Umschuldungen sind für die Bürgschaftsbank deshalb kein Thema.
Existenzgründer und Unternehmer sollten in jedem Fall davon ausgehen, dass die Frage nach persönlichen Sicherheiten auch bei der Bürgschaftsbank NRW gestellt wird. Dies gilt auch für Unternehmen in haftungsbegrenzenden Rechtsformen, wie zum Beispiel die GmbH.
Beantragt werden kann eine Bürgschaft für:
  • Existenzgründungen
  • Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen
  • Betriebserweiterungen/-verlagerungen
  • Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Investitionen in Maschinen, Gebäude und Warenlager
  • die Finanzierung von Betriebsmitteln (auch Kontokorrentkreditlinien)
  • Bankbürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen
Die EU-Beihilferichtlinien, denen die Bürgschaftsbank unterliegt, können in Einzelfällen einer Förderung entgegenstehen.

Landesbürgschaften in Nordrhein Westfalen

Dort wo die Bürgschaftsbank NRW nicht mehr helfen kann, setzt die Landesbürgschaft ein. Die Landesbürgschaft ist für Kreditvolumen oberhalb der Bürgschaftsbank NRW gedacht.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt nach Maßgabe der einschlägigen Richtlinien Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Krediten, sofern bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben, die im Interesse des Landes liegen, zu ermöglichen.
Beantragt werden kann eine Bürgschaft für:

Eigenkapital

Gemeint sind an dieser Stelle nicht eigene Vermögenswerte, die in barer Form bereits verfügbar sind, sondern öffentliche Beteiligungen, die durch die Ausgestaltung dem Charakter des Eigenkapitals sehr nahe kommen und daher bilanziell und in der Kreditwirtschaft wie wirtschaftliche Eigenmittel gewertet werden. Angebote gibt es für alle, die einen besonderen Finanzierungsbedarf haben, der nicht nur mit dem klassischen Bankkredit zu decken ist. Unterstützt werden Gründungen und frühe Wachstumsfinanzierungen genauso wie etablierte Unternehmen bei Markterschließung, Vertriebsausbau und Nachfolgeregelungen.
Interessante Förderprodukte werden auf Bundesebene von oder unter Mitwirkung der KfW platziert. In Nordrhein-Westfalen sollte man die Angebote von NRW.BANK und Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW kennen, um bei entsprechendem Bedarf gut aufgestellt zu sein.

Sonderprogramm Eigenkapital

Mehr Eigenkapital für Nachfolge und Zukunft zu Sonderkonditionen stellt die Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) NRW, an der die IHKs beteiligt sind, in Form einer stillen Beteiligung kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung. IHK-Mitglieder aus Handel, Dienstleistung und Industrie können die Eigenkapitalfinanzierung nutzen, wenn sie das Unternehmen für die Zukunft aufstellen oder die Nachfolge (Übergeber/Übernehmer) regeln möchten. Mit der Beteiligung wird die Eigenkapitalausstattung verbessert. Anders als bei privaten Beteiligungsgesellschaften hält die KBG als stille Gesellschafterin keine Anteile am Unternehmen. Die Sonderkonditionen sind limitiert auf ein Volumen von maximal 250.000 Euro. Der Antrag muss über unser Haus gestellt werden. Das kann jederzeit geschehen, wird aber idealerweise mit einem Vorgespräch beim Finanzierungssprechtag initiiert. Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt für die Beteiligung eine 70prozentige Garantie. Die IHK erstellt wie auch in Bürgschaftsangelegenheiten eine fachliche Stellungnahme.

Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) Konditionenvergleich

KBG-Standard KBG-Sonderprogramme
NACHFOLGE/ZUKUNFT
Festentgelt 9,25% 6,55%
Gewinn abhängiges Entgelt* 1,00% 0,50%
Garantieprovision
Bürgschaftsbank
1,25% 0,50%
Gesamt 11,50% 7,55%
Zusageentgelt (einmalig) 1,00% kein
Zielgruppe alle Vorbereitung von Übergaben,
Übernahmen und
Zukunftsinvestitionen
in Unternehmen, die mindestens zwei Jahre am Markt sind.
Laufzeit 7-10 Jahre 10 Jahre
Mindestvertragslaufzeit ** 5 Jahre 5 Jahre
Beteiligungsvolumen 50 – 1.500 TEUR 25 – 250 TEUR
Voraussetzungen Eigenkapitalparität
Art Stille Beteiligung
Rückzahlung nach Ablauf des Vertrages
in einer Summe
ab dem sechsten Jahr zum
Ende eines Jahres in fünf
gleich hohen Jahresraten
* im Sonderprogramm immer nach Abzug eines Unternehmerlohns von 60 TEUR pro Inhaber
** dadurch Eigenkapitalcharakter

Stand 01. Mai 2025

Mehrwertberechnung


Mehrwertberechnung für Jahr 1
Beteiligungsvolumen: 200.000 Euro
Zusageentgelt Festentgelt Gewinn abhängiges Entgelt Provision Bürgschaftsbank Gesamt
KBG-Standard 2.000 18.500 2.000 2.500 25.000
KBG-Sonderprogramm 0 13.100 1.000 1.000 15.100
Mehrwert 9.900
Mehrwert maximal (wenn nach Abzug eines kalkulatorischen Unternehmerlohns von 60 TEUR kein Gewinn mehr erzielt wird) 10.900

Mehrwertberechnung für die Jahre 2 - 5
Beteiligungsvolumen: 200.000 Euro
Zusageentgelt Festentgelt Gewinn abhängiges Entgelt Provision Bürgschaftsbank Gesamt
KBG-Standard 0 18.500 2.000 2.500 23.000
KBG-Sonderprogramm 0 13.100 1.000 1.000 15.100
Mehrwert 7.900
Mehrwert maximal (wenn nach Abzug eines kalkulatorischen Unternehmerlohns von 60 TEUR kein Gewinn mehr erzielt wird) 8.900
Mehrwert für 5 Jahre 41.500
Mehrwert maximal für 5 Jahre 46.500

Wachstumsfinanzierung

Investition 1.000.000 Euro für Maschinen
Eigenkapital: 200.000 Euro
Finanzierungsüberlegung 1 Finanzierungsüberlegung 2
Keine KBG-Beteiligung
KBG-Beteiligung
200.000 Euro
Zinsen 7,55%
10 Jahre
5 Jahre tilgungsfrei
Darlehen 800.000 Euro Darlehen 600.000 Euro
Zinsen 4,5% Zinsen 4,0%
10 Jahre 10 Jahre
2 Jahre tilgungsfrei 2 Jahre tilgungsfrei
Jahr Zinsen Tilgung Kapitaldienst Zinsen Tilgung Kapitaldienst
1 36.000 0 36.000 39.100 0 39.100
2 36.000 0 36.000 39.100 0 39.100
3 36.000 100.000 136.000 39.100 75.000 114.100
4 31.500 100.000 131.500 36.100 75.000 111.100
5 27.000 100.000 127.000 33.100 75.000 108.100
166.500 300.000 466.500 186.500 225.000 411.500

Liquiditätsvorteil Finanzierungsüberlegung 2 (über 5 Jahre)
55.000
Liquiditätsvorteil maximal Finanzierungsüberlegung 2 (über 5 Jahre) 60.000
Stand 01. Mai 2025

Zuschüsse für Investitionen

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes NRW unterstützt die Investitionstätigkeit von Unternehmen in besonderen Förderregionen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Zum Fördergebiet gehört auch die besonders vom Strukturwandel betroffene Emscher-Lippe-Region mit den kreisfreien Städten Gelsenkirchen, Bottrop und dem Kreis Recklinghausen.
Die Zuschussförderung soll Anreize für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den Förderregionen bieten. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße, dem Vorhaben und dem Investitionsort können ab einem Investitionsvolumen von 150.000 Euro im Einzelfall bis zu 45% der Investitionskosten gefördert werden. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aus den Bereichen Industrie, besondere Dienstleistungen und Tourismus.
Der Investitionszuschuss kann insbesondere für folgende Vorhaben verwenden werden:
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte (ohne reine Betriebsverlagerungen) oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in dort vorher nicht hergestellte Produkte oder grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  • Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten bzw. zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
Finanzierungsbaustein bei Betriebsübernahmen
Gefördert werden kann auch der Erwerb der Vermögenswerte eines inhabergeführten Unternehmens bzw. der dazugehörigen Betriebsstätte, wenn diese ansonsten aus Gründen, die in der Person der bisherigen Inhaberin oder des bisherigen Inhabers liegen (z.B. wegen Alter oder Krankheit) geschlossen werden müsste. Dies ist nach den Richtlinien dann der Fall, wenn kein Nachfolger innerhalb der Familie zur Übernahme bzw. Fortführung der Betriebsstätte zur Verfügung steht. In einem solchen Fall werden die Vermögenswerte der Betriebsstätte in die Bemessungsgrundlage für den Investitionszuschuss einbezogen.
Wichtig: Die Antragstellung muss immer zwingend vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare auf postalischem Weg oder über das Kundenportal der NRW.BANK eingereicht werden.
Zugangsbestätigung der NRW.BANK abwarten, dann starten!
Details besprechen wir gerne mit Ihnen.

Zuschüsse für Beratung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Die Industrie- und Handelskammern in NRW sind Anlaufstellen für das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) des Landes NRW und haben die Aufgabe übernommen, über die Förderung zu informieren und bei der Antragsabwicklung unbürokratisch und schnell behilflich zu sein.
Das BPW bietet finanzielle Unterstützung bei der professionellen Begleitberatung zu Ihrem Gründungvorhaben. Diese beinhaltet die Beratung zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Gefördert werden natürliche Personen, die eine Existenz gründen oder sich als tätiger Gesellschafter mit mindestens 50 Prozent an einem bestehenden Unternehmen beteiligen möchten.
Förderung:
Gefördert wird nach einem festgelegten Beratungssatz von 1.020 Euro netto, je Tagewerk (TW), mit einem pauschalen Zuschuss von 50 Prozent (80 Prozent bei Neugründungen von Personen mit Bürgergeldbezug). Ein TW umfasst dabei mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit. Als Durchführungszeitraum der beantragten TW gilt ein Jahr nach Antragstellung.
Je nach Gründungsvorhaben werden unterschiedliche Beratungsintensitäten gefördert. Neugründungs- und Beteiligungsvorhaben bis 6 TW, Übernahmen bis 8 TW und der Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb bis zu 4 TW.
Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal, nach einem erforderlichen Kontaktgespräch bei der Anlaufstelle (auch als Videocall), an dem Antragsteller und Berater teilnehmen. Grundlage des Antrages bildet das schriftliche Beratungsangebot.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Mit Beginn des Jahres 2023 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) neu ausgerichtet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ mit Wirkung zum 01. Januar 2023 beschlossen. Aus der „Förderung unternehmerischen Know-hows “ wurde die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie von Angehörigen der Freien Berufe.
Die Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes bei der DIHK Service GmbH führt das Programm im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch. Vor Ort können Sie sich bei Ihrer Industrie- und Handelskammer und weiteren Regionalpartnern über die Förderung informieren. Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können ab 01. Januar 2023 online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt gleichzeitig die Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Förderungen können für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) erhalten werden. Die Höchstgrenzen pro antragstellendes Unternehmen liegen bei 2 Beratungen im Jahr (maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt 5 Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie.
Je Antrag können Beratungskosten von bis zu 3.500 € netto mit einen Zuschuss von 50 % gefördert werden. Darüberhinausgehende Kosten sind nicht förderschädlich, müssen allerdings aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem Fördersatz bezuschusst. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden. Die zu vereinbarende Beratungsdauer je Beratungsfall kann maximal fünf Tage, bzw. 40 Stunden betragen.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach Gründung befinden, müssen ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner nachweisen. Empfohlen wird, dieses Gespräch mit dem Regionalpartner innerhalb von drei Monaten vor Antragstellung zu führen.

Förderprogramm „Fit für die Zukunft“ (FFZ)

Unternehmen mit Arbeitsstätten in Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl können Zuschüsse für Beratungskosten beantragen, wenn sie sich mindestens in einem der folgenden Themenfelder von einer Unternehmensberatung beraten lassen:
  • Green Economy
  • Arbeitsorganisation
  • Digitalisierung
  • Personalentwicklung
Voraussetzung ist eine beteiligungsorientierte Beratung, d.h. die Mitarbeitenden müssen in die Beratung mit einbezogen werden. Zudem ist die Entwicklung einer Strategie zur Kompetenzentwicklung der Beschäftigten obligatorisch. Das Förderprogramm soll Unternehmen und ihre Beschäftigten im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet dabei unterstützen, sich auf unternehmensspezifische Herausforderungen im Zuge der Transformation und des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft vorzubereiten. Die Fördermittel werden über den Just Transition Funds (JTF) bereitgestellt.
Seit dem 15.02.2025 beträgt die Förderhöhe 80% der Beratungskosten bei einem maximalen Referenztagesatz von 1.077 Euro.
Es werden bis zu 15 Beratungstage (innerhalb von 36 Monaten) gefördert.
Die IHK Nord Westfalen bietet eine kostenfreie Erstberatung mit anschließender Vergabe eines Beratungsschecks als Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel an.
Ein Erklärvideo und weitere Informationen sind auf den Internetseiten der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH und des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Arbeit des Landes NRW hinterlegt.

INQA-Coaching

Das Beratungsprogramm INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können.
Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten für maximal 12 Beratungstage. Berücksichtigt werden bis zu 1.200 Euro Beratungskosten (netto) pro Arbeitstag. Die Maximalförderung beträgt damit 11.520 Euro (80 Prozent von 14.400 Euro).
Voraussetzungen:
  • Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte liegen in Deutschland.
  • Ihr Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
  • Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück.
Informationen zum Ablauf und zur Beraterwahl erhalten Sie über die INQA-Beratungsstelle (IBS) bei der G.I.B. NRW, mit der für den Einstieg auch ein verpflichtendes Gespräch zu führen ist.
Informationen der Initiative neue Qualität der Arbeit (INQA) auf der Seite www.inqa.de/inqa-coaching

RWP-Beratungsförderung NRW

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Januar 2025 ist die RWP-Beratungsförderung nur noch in der Emscher-Lippe-Region (GRW-Fördergebiet) möglich, nicht mehr im Münsterland.
Einen Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen können Unternehmen vieler Branchen erhalten, wenn sie seit mehr als fünf Jahren operativ tätig sind.
Der Förderzuschuss kann für die folgenden Beratungsanlässe verwendet werden:
  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
  • frühzeitige Umstrukturierung
  • notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
  • geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
  • stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
Gefördert werden Beratungen in zwei Phasen:
  • Phase 1: Machbarkeitsstudien
  • Phase 2: Umsetzungsberatung
Die Förderhöhe beträgt
  • für Phase 1 bis zu 25% der Beratungskosten für max. 5 Tagewerke
  • für Phase 2 bis zu 50% der Beratungskosten für max. 10 Tagewerke
  • für Belegschaftsinitiativen bis zu 70% der Beratungskosten je Phase
Ausführliche Informationen finden Sie unter NRW.BANK, RWP-Beratung.

Zuschüsse für Innovation & Digitalisierung

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben selten große Finanzpolster, die sie in Forschungsprojekte oder Digitalisierungsvorhaben investieren können. Ziel der Investition sollte sein, dass die Ergebnisse eines Tages zu vermarkten sind und Gewinne erwirtschaftet werden. Um sich im Konkurrenzkampf zu behaupten, müssen KMU neue Produkte im Markt etablieren. Sind die Ergebnisse eines Forschungsprojektes gut, könnte der Fortbestand des Unternehmens über viele Jahre gesichert werden. Um das Risiko der Forschung zu verringern, stehen KMU für ihre innovativen Projekte zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Im Folgenden sind Programme des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Europäischen Union aufgeführt, die Innovationen und Digitalisierungsvorhaben in KMU unterstützen.

Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen

Mittelstand Innovativ & Digital

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gliedert sich in drei Teilprogramme: Während drei Varianten der Gutscheinförderung MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation es Unternehmen ermöglichen, projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen, kann mithilfe des MID-Assistenten eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent eingestellt werden.
Der Förderbaustein MID-Digitale Sicherheit unterstützt KMU dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken, zu beheben und so widerstandsfähiger gegenüber Cyberangriffen zu werden.

NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation

Die NRW.BANK vergibt Darlehen für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben an Unternehmen.

Förderprogramme des Bundes

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.

KMU-innovativ

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit der Initiative kleine und mittlere Unternehmen besonders in den folgenden Bereichen: Elektronik und autonomes Fahren, Forschung für die zivile Sicherheit, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Materialforschung, Mensch-Technik-Interaktion, Photonik und Quantentechnologien, Produktionstechnologie, Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Das Programm soll es KMU einfacher machen, Mittel zu beantragen.

go-Inno

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt Innovationsgutscheine für externe Beratungen aus, die bei der Umsetzung von Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen unterstützen sollen.
Die neue BMWi-Richtlinie „go-inno“ ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Das BMWi hat die Förderrichtlinie „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ neu aufgelegt. Abgerufen werden kann sie hier.

Förderprogramme der Europäischen Union

Eurostars

EUREKA und die Europäische Kommission unterstützen KMU bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten, wenn die Kooperationspartner aus mindestens zwei Teilnehmerländern kommen.
Eine Zusammenfassung weiterer KMU-Förderungen durch die Europäische Union findet sich hier.

Landkarte Wirtschaft digital

Sie möchten Ihr Unternehmen in die digitale Zukunft bringen und suchen Förder- und Beratungsangebote oder digitale Erfolgsgeschichten anderer Firmen in Ihrer Nähe? Die interaktive Landkarte zur Wirtschaft Digital hilft Ihnen fündig zu werden.

Übersicht von Förderprogrammen für KMU

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Klimaschutz bietet eine Förderdatenbank an, über die Förderprogramme von Ländern, Bund und EU gefunden werden können. Ein Förderassistent schlägt nach vier Schritten ein passendes Programm vor. Checklisten und eine Übersicht über Ausschreibungsfristen ergänzen das Angebot.

Forschungszulagen

Seit 1. Januar 2020 ist in Deutschland das sogenannte Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Es fördert steuerlich die Forschung und Entwicklung (FuE) mit den Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland steht diese Förderung offen - unabhängig von ihrer Größe oder Tätigkeit. Von der Förderung ausgeschlossen sind allerdings Unternehmen „in Schwierigkeiten“ im Sinne der AGVO, z. B. weil sie sich im Insolvenzverfahren befinden oder weil die Hälfte ihres Stammkapitals durch Verluste aufgebraucht ist (Art. 2 Nr. 18 AGVO).

Wie hoch ist die Erstattung?

Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen des Unternehmens, letztere sind grundsätzlich auf zwei Millionen Euro gedeckelt. Somit beträgt die Forschungszulage maximal 500.000 Euro pro Jahr und Unternehmen. Die Forschungszulage wird grundsätzlich neben anderen staatlichen Förderungen gewährt, allerdings zählen bereits anderweitig geförderte Personalkosten dann nicht mehr zu den nach dem FZulG förderfähigen Aufwendungen.
Aktuelle Förderhöhe wegen der Corona-Krise: Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020 ist die steuerliche Forschungszulage befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. EUR pro Unternehmen (maximale Höhe der Forschungszulage also 1 Mio. Euro) erhöht worden. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren.
Die für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gewährten staatlichen Beihilfen dürfen in Summe einschließlich der Forschungszulagen nach diesem Gesetz pro Unternehmen und FuE-Vorhaben 15 Millionen Euro nicht überschreiten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die eigenbetriebliche Forschung, die Auftragsforschung, die Forschung als Kooperation mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder mit einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z. B. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).
Die begünstigten FuE-Vorhaben werden in § 2 FZulG definiert. Grundsätzlich soll sich die begünstigte FuE-Tätigkeit durch folgende 5 Kriterien bestimmen lassen:
  • Die FuE-Tätigkeit muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (Neuartigkeit),
  • auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen, schöpferisch sein,
  • in Bezug auf das Ergebnis ungewiss sein,
  • einem Plan folgend und budgetiert sein (Systematik),
  • zu Ergebnissen führen, die reproduziert werden können (Übertragbarkeit/Reproduzierbarkeit).
Förderfähige Aufwendungen sind die beim forschenden Unternehmen dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslöhne und die dazugehörigen Sozialversicherungs-Arbeitgeberbeiträge für Arbeitnehmer, die mit den FuE-Vorhaben betraut sind. Gefördert werden auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, können 40 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen angesetzt werden.
Für in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben betragen die förderfähigen Aufwendungen 60 Prozent des vom anspruchsberechtigten Unternehmen an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts. Die Auftragsforschung ist jedoch nur dann begünstigt, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz in der EU oder den EWR-Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein) hat.

Wie funktioniert die Erstattung?

Für die Erstattung sind zwei Schritte notwendig. In einem ersten Schritt ist bei Bescheinigungsstelle elektronisch ein Antrag auf Begutachtung des Forschungsvorhabens als solches zu stellen. Das Ergebnis dieser Prüfung auf Förderfähigkeit des Projektes ist für das Finanzamt bindend.
In einem zweiten Schritt ist die Forschungszulage nach Ablauf des Wirtschaftsjahres mit einem gesonderten Vordruck elektronisch beim Finanzamt der Höhe nach zu beantragen. Die Forschungszulage wird dann mit der zu zahlenden Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer verrechnet. Ergibt sich hieraus ein Guthaben, z. B. in Verlustjahren, wird dieses ausgezahlt. Das Finanzamt prüft somit lediglich die Höhe der geltend gemachten FuE-Personalkosten bzw. Aufwendungen für die Auftragsforschung.
Zeitlich wird die Forschungszulage nur für FuE-Vorhaben gewährt, mit deren Arbeiten erst nach dem 1.Januar 2020 begonnen wurde. Bei der Auftragsforschung darf der Auftrag erst nach diesem Datum erteilt worden sein.

Bescheinigungsstelle

Forschende Unternehmen können ab sofort ihre Forschungsvorhaben zertifizieren lassen und mit einer Bescheinigung eine steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. Die Prüfung der Anträge und das Ausstellen der Bescheinigungen übernimmt die neue Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Sie wird gemeinsam vom VDI Technologiezentrum GmbH, dem DLR Projektträger (DLR-PT) und der AiF Projekt GmbH betrieben.
Die Bescheinigungsstelle ist im Oktober 2020 online gegangen.
Entsprechende Anträge können ab sofort online eingereicht werden.
Auf dieser Webseite können weitere umfassende Informationen rund um die neue Forschungszulage abgerufen werden.
Hier hat die Bescheinigungsstelle auch ein kurzes Erklärvideo eingestellt.

Informationsveranstaltungen

In Online-Seminaren im Rahmen einer Roadshow präsentiert die BSFZ gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) alles Wichtige rund um die steuerliche Forschungsförderung.
Interessierte erhalten Informationen und hilfreiche Tipps zu folgenden Themen:
  • Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren
  • Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten
  • Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt
Für die Teilnahme an den kostenfreien Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich.
Stand: August 2021

Zahlungsbedingungen

Bei den großen Exporteuren taucht eben wie bei mittelständischen Unternehmen schnell die Frage auf, wie sie ihre Auslandsgeschäfte finanzieren und absichern. Denn nicht immer ist der ausländische Käufer bereit und in der Lage, die zu liefernden Güter im Voraus zu bezahlen oder eine Anzahlung zu leisten, die möglicherweise bereits die Selbstkosten des Verkäufers abdeckt. Oft benötigt also der Exporteur Kapital für den Kauf und die Produktion seiner Exportgüter. Erst wenn der ausländische Käufer gezahlt hat, ist der entsprechende Gegenwert verfügbar. Auch Transportlaufzeiten, Transferfristen oder Lieferkredite binden das eingesetzte Kapital. Unterm Strich wird die Finanzierungslaufzeit im Wesentlichen von der Zahlungskondition abhängig sein, die zwischen Exporteur und Importeur vereinbart wurde.

Risiken im Blick halten

Ob und inwieweit ein mögliches Kundenland als risikobehaftet eingestuft wird, ist erheblich von der individuellen Beurteilung durch den Lieferanten abhängig. Will er jedoch seinen Standpunkt einigermaßen objektivieren, sollte sich der Exporteur von den einschlägigen in- und ausländischen Institutionen die dafür notwendigen Informationen einholen. Ländereinstufungen an Hand von Bewertungsziffern (Country Ratings) nehmen Banken, Sparkassen und Wirtschaftsinstitute vor.
Exporteure haben die Möglichkeit das Risiko von Zahlungsausfällen durch verschiedene Dienstleister absichern zu lassen.

Hermes-Deckungen

Die staatliche Exportkreditversicherung soll deutsche Exportunternehmen vor dem Risiko von Zahlungsausfällen schützen. Es handelt sich um ein Förderinstrument zugunsten der deutschen Wirtschaft, wobei die Bundesregierung die letztliche Verantwortung trägt. Das Management der Exportdeckungen hat sie auf zwei Privatfirmen übertragen: die Euler Hermes Deutschland AG und die PwC AG. Federführend für die Abwicklung ist dabei Euler Hermes, so dass im Sprachgebrauch der Begriff „Hermes-Deckungen“ vorherrscht.
Euler Hermes ist als Mandatar des Bundes beauftragt, insbesondere Lieferungen in Entwicklungs- und Schwellenländer abzusichern. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt der Hermes-Deckungen eher bei den langfristigen Lieferverträgen und somit bei den Investitionsgüterexporten. Euler Hermes ist an die Vorgaben des Bundes und an dessen Deckungs- und Kostenpolitik gebunden.

Private Dienstleister

Wer sich vor Forderungsverlusten auch bei anderen Geschäften schützen möchte, kann über eine Absicherung durch am Markt agierende freie Exportkreditversicherer nachdenken. Diese können ihre Deckungspolitik flexibel gestalten und sich detailliert auf die Wünsche ihrer Kunden ausrichten.

NRW.BANK

Als Förderbank des Landes NRW unterstützt die NRW.BANK die Auslandsaktivitäten nordrhein-westfälischer Unternehmen zur Stärkung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung der Beschäftigung. Zur Finanzierung von Auslandsaktivitäten stehen die Programme NRW.BANK.Ausland Export und NRW.BANK.Ausland Invest zur Verfügung.

Förderprogramme Energie und Umwelt

Die Palette der Fördermöglichkeiten im Bereich Umwelt und Energie ist breit gefächert. Ob regenerative Energien, Energieeffizienz oder Wärmepumpen; ob Zuschuss- oder Darlehnsförderung; Förderung durch Bund, Land und Europäische Union; die Möglichkeiten eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, sind auf den ersten Blick recht unübersichtlich.
Die untenstehenden Links führen Sie zu Datenbanken, in denen Sie durch wenige Klicks eine umfangreiche Recherche durchführen können.

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Gründungszuschuss

Arbeitslose, die sich hauptberuflich unternehmerisch betätigen, kann die regionale Agentur für Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Anlaufphase finanziell unterstützen, allerdings handelt es sich um eine Ermessensentscheidung.
Gezahlt wird die Förderung an Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) I, die noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen und über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit verfügen. Zum Nachweis ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Dazu zählt auch die IHK. Die IHK Nord Westfalen unterstützt Sie gern bei der Antragstellung.
Zur Abgabe einer Stellungnahme – in der Regel nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen – benötigt die IHK Nord Westfalen:
  • eine aussagefähige Beschreibung des Vorhabens,
  • einen Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweisen),
  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • eine Umsatz- und Kostenvorschau für drei Jahre,
  • oder kurz gesagt einen Businessplan.
Der Gründungszuschuss wird für sechs Monate in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes gezahlt. Zusätzlich bekommt die/der Gründende für diesen Zeitraum pauschal 300,00 Euro monatlich, die der sozialen Absicherung dienen sollen.
In einer zweiten Förderphase kann die Förderung für weitere neun Monate in Höhe von monatlich 300,00 Euro geleistet werden, wenn die bezuschusste Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen der Agentur für Arbeit darlegt. In dieses Verfahren werden die fachkundigen Stellen nur bei begründeten Zweifeln wieder einbezogen.

Praxistipps

Zuschüsse in der Anfangszeit sind wichtig, aber viel wichtiger ist die sorgfältige Vorbereitung auf eine neue Zukunft. Sechs Monate sind kurz, wenn man erst nach Monaten der Förderung seine Vorbereitungen wirklich abgeschlossen hat.
Beginnen Sie daher schon so früh wie möglich mit den Überlegungen zur Gründung des eigenen Unternehmens. Für nicht wenige wird es sinnvoll sein, schon in der Zeit der Arbeitslosigkeit nebenberuflich selbstständig tätig zu werden. Dadurch bekommen Sie ein Gefühl für den Markt und können Ihre eigene Qualifikation besser einschätzen, ohne die allgemein bekannte Gründungsförderung zu verlieren.
Lesetipp: Artikel Gründungszuschuss für den Spieletraum (Wirtschaftsspiegel)

Einstiegsgeld

Wenn Sie Bürgergeld erhalten und eine Gründung planen, kann Ihnen das Einstiegsgeld als Zuschuss zum Bürgergeld für die Dauer von höchstens 24 Monaten gezahlt werden.

Fördervoraussetzungen

Die Regelungen zu dieser Gründungsförderung sind regional unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: das Einstiegsgeld ist keine Pflicht, sondern eine Ermessensleistung, die im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Gründer und dem persönlichen Ansprechpartner des Jobcenters getroffen wird.
Hinsichtlich der Antragstellung orientieren sich die Bewilligungsvoraussetzungen am Gründungszuschuss. Es ist ein Geschäftsplan zu erstellen und vielerorts eine fachkundige Stellungnahme beizufügen.

Förderhöhe und Antragstellung

Das Einstiegsgeld kann ergänzend zum Bürgergeld gezahlt werden. Die Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit werden unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge mit dem Bürgergeld verrechnet.
Die Höhe und die Dauer des Einstiegsgeldes richten sich nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit. Grundsätzlich beträgt im Falle einer Förderung der Fördersatz 50 Prozent der Regelleistung. Für jeden nicht erwerbstätigen Hilfsbedürftigen einer Bedarfsgemeinschaft kommen zehn Prozentpunkte hinzu. Abweichend von dieser Regelung sind jedoch viele Jobcenter zu einer pauschalierten Förderung unabhängig von der Größe der Bedarfsgemeinschaft übergegangen.
Auch hinsichtlich der Förderdauer gibt es regional unterschiedliche Regelungen. Häufig liegt der Förderzeitraum zwischen sechs und zwölf Monaten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter vor Ort.
Wichtiger Hinweis: Die „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“ für das Einstiegsgeld erhalten Sie in der Region Nord-Westfalen über viele Wirtschaftsförderungen der Kreise und Kommunen.