Berufskraftfahrer/-in
Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen
- führen Fahrten des Gütertransports beziehungsweise Fahrten zur Beförderung von Personen im Reise- oder Personennahverkehr sicher und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch,
- wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an,
- kontrollieren, warten und pflegen die Fahrzeuge,
- bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Gütern oder die Beförderung von Personen vor, nehmen das Transportgut oder das Gepäck an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere,
- ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen,
- verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht, insbesondere sichern sie Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe,
- beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufskolleg
Informationen rund um den Bereich Berufskollegs finden Sie in den FAQs.
Prüfungstermine
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Herbst 2025 Dienstag, 23. September 2025 Frühjahr 2026 Dienstag, 17. März 2026 Herbst 2026 Dienstag, 22. September 2026 Frühjahr 2027 Dienstag, 16. März 2027 Herbst 2027 Dienstag, 21. September 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Weitere Informationen, beispielsweise die Reihenfolge der Prüfungsfächer oder die Prüfungszeiten erhalten Sie bei der IHK-PAL.
Die praktischen Prüfungstermine in den industriell-technischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Juni/Juli und bei der Winterprüfung im Januar/Februar (Folgejahres) statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Frühjahr: 15. November (Vorjahr)
- Herbst: 15. Mai
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und gegebenenfalls die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Praktische Prüfung:Der Versand der Einladungen und gegebenenfalls die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem praktischen Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen. - Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Winter 2025/26 Dienstag, 2. Dezember 2025 Sommer 2026 Dienstag, 5. Mai 2026 Winter 2026/27 Dienstag, 1. Dezember 2026 Sommer 2027 Dienstag, 11. Mai 2027 Winter 2027/28 Dienstag, 7. Dezember 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Winter 2027/28 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.Weitere Informationen, beispielsweise die Reihenfolge der Prüfungsfächer oder die Prüfungszeiten erhalten Sie bei der IHK-PAL.
Die praktischen Prüfungstermine in den industriell-technischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Juni/Juli und bei der Winterprüfung im Januar/Februar (Folgejahres) statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Sommer: 1. Februar
- Winter: 1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externenprüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und gegebenenfalls die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Praktische Prüfung:Der Versand der Einladungen und gegebenenfalls die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem praktischen Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Zwischenprüfung: 218,00 Euro
- Abschlussprüfung: 238,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Dazu gehören beispielsweise folgende Fortbildungsprüfungen:
- Ausbildung der Ausbilder, Gepr. Meister/-in Kraftverkehr, Gepr. Techn. Betriebswirt/-in, Gepr. Techn. Fachwirt/-in
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Fortbildungsmöglichkeiten.
Im Berufsalltag von Bus- und Berufskraftfahrern/-innen gibt es viele branchentypische Begriffe, die geflüchtete Menschen im Sprachkurs meist nicht lernen. Damit der Berufseinstieg in der Branche schneller gelingen kann, hat das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ gemeinsam mit der Mainzer Verkehrsgesellschaft ein kleines Wörterbuch für neue Mitarbeitende erstellt. Darin werden wichtige deutsche Begriffe in die Sprachen Englisch, Arabisch, Farsi und Tigrinya übersetzt. Im Wörterbuch sind die fünf Sprachen übersichtlich in einer Tabelle nebeneinander aufgeführt. Zudem gliedert es sich in Rubriken wie Fahrzeug und Fahrzeugteile, Verkehr und öffentlicher Nahverkehr.
Downloads
- Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB)
- Änderungsverordnung 2017 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 20 KB)
- Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 30 KB)
- Sachliche und zeitliche Gliederung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 37 KB)
- Empfehlungen für Ausbildungsbetriebe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 178 KB)