PM Start Feststellungsverfahren

Ab Juli 2025 führt die Niederrheinische IHK die Feststellungsverfahren zur beruflichen Handlungsfähigkeit durch. Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die keinen offiziellen Berufsabschluss haben. Oft haben sie aber jahrelang praktische Erfahrungen in Betrieben gesammelt. Wir sorgen dafür, dass sie ihr Know-how nachweisen können.
Durch die Verfahren können Berufserfahrene ihre Fähigkeiten bewerten und dokumentieren lassen – ein wichtiger Schritt, um Fachkräfte in der Region zu sichern. „Viele Menschen haben umfangreiche Erfahrung im Job, ohne jemals eine Ausbildung offiziell abgeschlossen zu haben. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die notwendige Brücke zwischen Praxiswissen und formaler Anerkennung“, freut sich Matthias Wulfert, Leiter für Aus- und Weiterbildung bei der Niederrheinischen IHK.
Die IHK erkennt die Praxiserfahrung in verschiedenen Ausbildungsberufen an. Die Teilnehmer durchlaufen dafür einen Prozess, in dem Fachleute aus der Branche ihre Handlungsfähigkeit bewerten. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Beruf und dem Umfang des Verfahrens. Interessierte Personen und Unternehmen können sich ab sofort bei der IHK über informieren und einen Antrag stellen.
Ansprechpartnerin ist Clarissa Blaß, unter 0203 2821-457 oder über blass@niederrhein.ihk.de erreichbar.

Meldung vom 30. Juni.