Straßenpersonenverkehr
Mehr als 95 Prozent aller Personenbeförderungen in Deutschland werden auf der Straße durchgeführt. Auf den Straßenpersonenverkehr mit Personenkraftwagen (PKW) entfallen rund 83 Prozent sowie mit Omnibussen etwa 13 Prozent.
Die Bedeutung der Straße im Personenverkehr spiegelt sich auch in der Tätigkeit der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer wider, sowohl bei ihren verkehrspolitischen Aktivitäten als auch in den Bereichen
- Beratung,
- Genehmigung sowie
- Schulung und Prüfung
von angehenden Unternehmern und Unternehmerinnen im Taxen-, Mietwagen- und Omnibusverkehr.
- Taxen- und Mietwagenverkehr
Taxenverkehr ist die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel. Der Unternehmer unterliegt einer Genehmigungs-, Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs oder am Betriebssitz entgegengenommen werden.Mietwagenverkehr ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen, die nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein "taxenähnlicher" Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz des Unternehmers entgegengenommen werden, "öffentliches Bereithalten" ist nicht gestattet.Wer Taxen- oder Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
- Genehmigungsvoraussetzung
Vor Erteilung der Genehmigung sind die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung nachzuweisen. Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.Zum Nachweis der fachlichen Eignung führen die Industrie- und Handelskammern Sachkundeprüfungen durch.Der Prüfungsausschuss der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg ist zuständig für interessierte Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen mit Wohnsitz in Duisburg sowie den Kreisen Kleve und Wesel.
Kontakt
Jens Wischerhoff
Ernst-Stefan Dören