Multilaterale Vereinbarung des ADR M334
Deutschland hat die multilateralen Vereinbarungen M334 gezeichnet: Es handelt sich um eine Verlängerung der M330, mit der neuen Bezeichnung M334, ADR M334 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 318 KB), RID 1-2021 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 356 KB) und ADN M029 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB). Durch die M334 bleiben Schulungsnachweise der Gefahrgutbeauftragten, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 28. September 2021 in den Unterzeichnerstaaten gültig. Die Verlängerungsprüfung für Gefahrgutbeauftragte ist vor dem 1. Oktober 2021 erfolgreich zu absolvieren.