Erleichterungen für Hilfstransporte in die Ukraine

Ausgesetztes Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine erfolgen derzeit Transporte zur Unterstützung und Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung.
Zusätzlich erfordert die Situation auch Beförderungen im Auftrag der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung durch private Transportunternehmen.
Zur Unterstützung dieser Transporte und zur Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung wird für das Land Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 StVO erteilt.
Die Ausnahmegenehmigung gilt ab dem 09. Februar 2024 bis zum 31. März 2025 für:
  1. militärische Transporte (einschließlich Großraum- und Schwertransporte), die durch private Unternehmen im Auftrag deutscher oder verbündeter Streitkräfte geschäftsmäßig oder entgeltlich mit Bezug auf den Krieg in der Ukraine durchgeführt werden.
  2. zivile Transporte, in Richtung der ukrainischen Grenze zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die Ukraine und deren Bevölkerung.
  3. unmittelbar erforderliche Leerfahrten, die im Zusammenhang mit den Transporten in Ziffer 1 und 2 durchgeführt werden.
Der vorherige Erlass vom 01. Juni 2023 (Az.: 58.88.05.14-001001) wurde aufgehoben.