Bekanntgabe des Europäischen Parlaments

Ausnahmen über die Beförderung gefährlicher Güter

Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 176/33 vom 1. Juli 2022 hat die Kommission den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1095 vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland im Hinblick auf die Genehmigung bestimmter nationaler Ausnahmen auf den aktuellen Stand gebracht.
Damit werden die in den Anhängen I und II genannten Mitgliedstaaten ermächtigt, die dort aufgeführten Ausnahmen für die Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Hoheitsgebiet zu erlassen bzw. zu verlängern. Insgesamt gibt es 13 Staaten der EU, die nun aktuell 87 nationale Ausnahmen anwenden.
Davon sind allein 15 Ausnahmen für Deutschland genehmigt. Das sind z. B. die Ausnahme 18 (S), die Ausnahme 20 (B, E, S) oder die Ausnahme 24 (S) der GGAV.

Straße

AT Österreich (1), BE Belgien (10), DE Deutschland (9), DK Dänemark (7), EL Griechenland (1), ES Spanien (2), FI Finnland (6), FR Frankreich (10), HU Ungarn (3), IE Irland (9), NL Niederlande (1), PT Portugal (4), SE Schweden (13).

Eisenbahn

DE Deutschland (5), DK Dänemark (1), FR Frankreich (2), SE Schweden (2).

Binnenschifffahrt

Auf Binnenwasserstraßen gilt in Deutschland für die Beförderung gefährlicher Abfälle die nationale Ausnahme IW-bi-DE-1. Die Geltungsdauer ist auf den 30. Juni 2027 festgelegt.