Nr. 5480648
Unterstützung Handelsregistereintragung

Vorabanfrage zur Firmierung

Gerne unterstützen wir als IHK Sie bei der Gründung oder Umfirmierung Ihres Unternehmens. Eine Überprüfung des Firmennamens führen wir für Sie kostenfrei durch. Aufgrund der Vielzahl der an uns gerichteten Anfragen und aus technischen Gründen bitten wir, für Firmenvoranfragen ausschließlich das von uns für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Im Formular  werden die für uns in der Regel relevanten Kriterien abgefragt. 
Wichtige Hinweise vorab:
Eine von uns abgegebene Stellungnahme ist in jedem Fall bei Gericht mit einzureichen, um eine (erneute) Anfrage durch das Gericht und dadurch eine Verzögerung zu vermeiden.
Bitte reichen Sie nur die beim Notar für die Beurkundung vorgesehene Firmierung ein und planen Sie bitte mehrere Werktage für die Prüfung ein.
Wir bitten höflich, von zeitnahen Nachfragen und dem Einreichen mehrerer alternativer Firmierungen abzusehen.
Hinweis für Notare: Der Gesetzgeber sieht eine Anhörung der IHK in Zweifelsfällen vor (vgl. § 380 Abs. 2 FamFG). Eine pauschale Vorabanfrage seitens der Notare ist daher weder erforderlich noch Voraussetzung für die Einreichung bei Gericht.

Unsere Einschätzung bezieht sich auf die firmenrechtlichen Eintragungsfähigkeit einer gewünschten Firmierung in das Handelsregister. Unsere Stellungnahme erhalten Sie per E-Mail.  
Eine Reservierung der angefragten Firmierung kann leider nicht erfolgen. 
Bitte beachten Sie, dass letztlich die Entscheidung zu registerlichen Angelegenheiten vom Registergericht selbst zu treffen ist und unsere Empfehlungen für das Gericht nicht bindend sind. Da die endgültige Entscheidung dem Registergericht obliegt, kann ein Antrag auch ohne unsere positive Stellungnahme eingereicht und entschieden werden.
Da sich der Prüfungsumfang nicht auf wettbewerbsrechtliche Einwendungen gegen eine Firmierung erstreckt, empfehlen wir Ihnen, vorab selbst nach dem Wunschfirmennamen hinsichtlich gleich oder ähnlich klingender Bezeichnungen zu recherchieren. Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handelsregister (www.handelsregister.de) und Markenregister (www.dpma.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen sowie Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Weitere hilfreiche Tipps zur Firmenbildung haben wir hier für Sie zusammengestellt.