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Unterstützung bei der Handelsregistereintragung

Vorabanfrage zur Firmierung

Sie beabsichtigen eine Firma (mit satzungsmäßigem Sitz) im Bezirk der Niederrheinischen IHK Duisburg-Wesel-Kleve in das Handelsregister eintragen zu lassen? Über den IHK-Finder können Sie sicher gehen, dass sich der Sitz Ihres Unternehmens dort befindet.
Dann können Sie Ihre gewünschte Firmierung vor der notariellen Beurkundung der Anmeldung von uns prüfen zu lassen. Bitte verwenden Sie für Firmenvoranfragen ausschließlich unser Online-Formular.
Bitte beachten Sie, dass wir lediglich eine Empfehlung zur Eintragungsfähigkeit ins Handelsregister abgeben. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Registergericht. Daher kann ein Antrag auch ohne unsere positive Stellungnahme eingereicht und entschieden werden.
Um Verzögerungen zu vermeiden, reichen Sie nur die beim Notar für die Beurkundung vorgesehene Firmierung ein und legen Sie bei Gericht immer unsere Stellungnahme bei.
Da sich der Prüfungsumfang nicht auf wettbewerbsrechtliche Einwendungen gegen eine Firmierung erstreckt, empfehlen wir Ihnen, vorab selbst nach dem Wunschfirmennamen hinsichtlich gleich oder ähnlich klingender Bezeichnungen zu recherchieren. Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handelsregister (www.handelsregister.de) und Markenregister (www.dpma.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen sowie Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Weitere hilfreiche Tipps zur Firmenbildung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Unsere Einschätzung bezieht sich auf die firmenrechtlichen Eintragungsfähigkeit einer gewünschten Firmierung in das Handelsregister. Unsere Stellungnahme erhalten Sie per E-Mail. Wir bitten höflich, von zeitnahen Nachfragen und dem Einreichen mehrerer alternativer Firmierungen abzusehen. Eine Reservierung der angefragten Firmierung kann leider nicht erfolgen.
Hinweis für Notare: Der Gesetzgeber sieht eine Anhörung der IHK in Zweifelsfällen vor (vgl. § 380 Abs. 2 FamFG). Eine pauschale Vorabanfrage seitens der Notare ist daher weder erforderlich noch Voraussetzung für die Einreichung bei Gericht.