Unterstützung Handelsregistereintragung
Vorabanfrage zur Firmierung
Sie beabsichtigen eine Firma (mit satzungsmäßigem Sitz) im Kammerbezirk der Niederrheinischen IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg in das Handelsregister eintragen zu lassen?
Dann können Sie Ihre gewünschte Firmierung vor der notariellen Beurkundung / Beglaubigung der Anmeldung von uns überprüfen lassen.
Der Gesetzgeber sieht eine Anhörung der IHK in Zweifelsfällen vor (vgl. § 380 Abs. 2 FamFG). Eine pauschale Vorabanfrage seitens der Notare ist daher weder erforderlich noch Voraussetzung für die Einreichung bei Gericht.
Bitte beachten Sie, dass letztlich die Entscheidung zu registerlichen Angelegenheiten vom Registergericht selbst zu treffen ist und unsere Empfehlungen für das Gericht nicht bindend sind. Da die endgültige Entscheidung dem Registergericht obliegt, kann ein Antrag auch ohne unsere positive Stellungnahme eingereicht und entschieden werden.
Eine von uns abgegebene Stellungnahme ist in jedem Fall bei Gericht mit einzureichen, um eine (erneute) Anfrage durch das Gericht und dadurch eine Verzögerung zu vermeiden.
Bitte stellen Sie Ihre Anfragen ausschließlich über dieses Webformular und mit angemessener Vorlaufzeit.
Da sich der Prüfungsumfang nicht auf wettbewerbsrechtliche Einwendungen gegen eine Firmierung erstreckt, empfehlen wir Ihnen, vorab selbst nach dem Wunschfirmennamen hinsichtlich gleich oder ähnlich klingender Bezeichnungen zu recherchieren. Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handelsregister (www.handelsregister.de) und Markenregister (www.dpma.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen sowie Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Weitere hilfreiche Tipps zur Firmenbildung haben wir hier für Sie zusammengestellt.