Fake-Mails
Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuch
Aktuell warnt das Bundeszentralamts für Steuern zu betrügerischen E-Mails bzw. vereinzelt auch Briefsendungen. Diese geben vor vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Seien Sie wachsam!
Unternehmen erhalten E-Mails (mit den Absender-Adressen "info@bzst-zahlungsfrist.com" oder “news@bzst-infos.de”) oder Briefe mit dem Hinweis, angeblich den Offenlegungspflichten nicht nachgekommen zu sein. Zum Teil geht es um einen angeblichen Verspätungszuschlag wegen der verspäteten Abgabe der Steuererklärung für 2023.
Den Unternehmen wird suggeriert, dass es sich um offizielle E-Mails oder Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern handle. Teilweise ist ein Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.
Achten Sie bei Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern auf die richtige Telefonnummer, die konkrete Steuernummer des angeschriebenen Unternehmens, die Anrede und die Zahlungs-IBAN (nicht aus dem Ausland).
Das Bundeszentralamtes für Steuern empfiehlt, beigefügte Dokument nicht zu öffnen und solche E-Mails unverzüglich zu löschen.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat auf seiner Homepage eine Warnmeldung veröffentlicht BZSt - Aktuelles - Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuch.