Informationen für Online-Händler
Einstellung OS-Plattform
Die sogenannte OS-Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Online-Händler müssen AGB und Impressum sowohl auf ihrer Webseite als auch auf Verkaufsplattformen anpassen. Die Plattform war mit dem Ziel der Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Händlern bei Online-Rechtsgeschäften eingeführt worden. Seit 2016 müssen Online-Unternehmer und Online-Marktplätze zwingend auf sie hinweisen.
Der Hinweis auf die Plattform auf der Website der Online-Händler muss in mehreren Schritten angepasst werden:
- Bis zum 20.März 2025: Kein Änderungsbedarf bei der Verlinkung zur OS-Plattform in den AGB oder im Impressum der Website.
- Ab dem 20.März 2025: Der Hinweis auf die OS-Plattform muss erhalten bleiben, allerdings darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass VerbraucherInnen dort Beschwerden einreichen können.
- Ab dem 20.Juli 2025:. Es muss jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform entfernt werden.
Mit Aufhebung der ODR-Verordnung entfällt am 20. Juli 2025 nur die bisherige Pflicht für Online-Unternehmer und Online-Marktplätze, auf ihrer Webseite einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen. Die sonstigen Informationspflichten für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Verbraucherstreitbeilegung bestehen weiterhin.