Warum müssen Unternehmen ab Februar 2025 KI-Kompetenzen nachweisen?
Mit dem AI-Act verpflichtet die EU Unternehmen dazu, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Ziel ist ein sicherer und verantwortungsvoller Einsatz von Künstlicher Intelligenz – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Welche Kenntnisse sind gefordert?
Mitarbeitende sollen ein grundlegendes Verständnis für KI-Systeme entwickeln.
Sie müssen Risiken erkennen, Chancen einschätzen und KI sicher im Arbeitsalltag nutzen können.
Sie müssen Risiken erkennen, Chancen einschätzen und KI sicher im Arbeitsalltag nutzen können.
Wer muss geschult werden?
Die Schulungspflicht gilt für alle, die mit KI-Systemen arbeiten.
Dazu zählen Anbieter, Betreiber, Händler und Importeure.
Auch kleine Unternehmen sind nicht von der Pflicht ausgenommen.
Dazu zählen Anbieter, Betreiber, Händler und Importeure.
Auch kleine Unternehmen sind nicht von der Pflicht ausgenommen.
Wie erfolgt die Schulung?
Zunächst wird der individuelle Kompetenzbedarf analysiert.
Anschließend folgen Workshops, Fachtrainings und regelmäßige Auffrischungskurse.
Unternehmen sollten klare interne Standards definieren und Richtlinien festlegen.
Die Benennung eines KI-Beauftragten wird empfohlen.
Anschließend folgen Workshops, Fachtrainings und regelmäßige Auffrischungskurse.
Unternehmen sollten klare interne Standards definieren und Richtlinien festlegen.
Die Benennung eines KI-Beauftragten wird empfohlen.
Wie kann man die Schulung nachweisen?
Der AI-Act sieht derzeit keine gesetzliche Dokumentationspflicht vor.
Dennoch sollten Unternehmen alle Maßnahmen sorgfältig festhalten.
Dazu gehören Schulungsinhalte, Evaluationen und Umsetzungsprozesse.
So lassen sich Risiken und mögliche Haftung im Schadensfall minimieren.
Ein Verstoß gegen die Schulungspflicht ist aktuell nicht bußgeldbehaftet.
Eine nationale Aufsichtsbehörde wurde bislang noch nicht benannt.
Dennoch sollten Unternehmen alle Maßnahmen sorgfältig festhalten.
Dazu gehören Schulungsinhalte, Evaluationen und Umsetzungsprozesse.
So lassen sich Risiken und mögliche Haftung im Schadensfall minimieren.
Ein Verstoß gegen die Schulungspflicht ist aktuell nicht bußgeldbehaftet.
Eine nationale Aufsichtsbehörde wurde bislang noch nicht benannt.
Wo gibt es Unterstützung?
Unternehmen können auf verschiedene Angebote zurückgreifen:
Seminare der IHK, Online-Zertifikatslehrgänge und spezialisierte Plattformen.
Hilfreiche Leitfäden und Tools bieten unter anderem: