Zollkodex

Der Unionszollkodex (UZK)


Der Zollkodex der Europäischen Union (auch Unionszollkodex - UZK) hat zum 1. Mai 2016 vollständige Anwendung gefunden und den seit 1992 geltenden Zollkodex der Gemeinschaften abgelöst. Die dazugehörigen Durchführungsvorschriften - die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 (Delegated Act - DA) und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (Implementing Act - IA) - sind am 29. Dezember 2015 im Amtsblatt der EU L 343 veröffentlicht worden.
Da bis Ende des Jahres 2020 die erforderlichen IT-Systeme EU-weit angepasst werden, ist weiterhin ein Übergangsrechtsakt (Transitional Delegated Act - TDA) notwendig. DA, IA und TDA gelten ebenfalls zum 1. Mai 2016.
Der UZK, das entsprechende Durchführungsrecht sowie weiterführende Informationen erhalten Sie unter der EUR-Lex Europa.
Der unter "weitere Informationen" abrufbare Leitfaden „Unionszollkodex“ erläutert, mit welchen konkreten Änderungen Unternehmen sich auseinandersetzen müssen.