CBAM: Das System der CO2-Grenzausgleichsabgabe
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen diese Importe ab 1. Oktober 2023 quartalsweise beim Umweltbundesamt melden. Die erste Meldung muss bis Ende Januar 2024 erfolgen.