International

Ursprungszeugnis


Allgemeines

Behörden vieler Staaten fordern für Waren/Produkte, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, die Vorlage von Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen und sonstigen Zertifikaten, die von den Industrie- und Handelskammern bescheinigt sein müssen. Sie sind wichtige Exportbegleitdokumente im internationalen Handel. 
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden, die den handelspolitischen (nichtpräferenziellen) Ursprung von Waren bescheinigen. Grundlage für die Ermittlung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren ist das Zollrecht der Europäischen Union. Die Regeln zur Ermittlung des Ursprungs sind in dem Zollkodex der Europäischen Union (UZK), Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Artikel 59 bis 63 festgelegt und werden u. a. ergänzt durch die Durchführungsverordnungen zum UZK DA, Verordnung (EU) Nr. 2015/2446, Artikel 31 bis 36 sowie Anhang 22-01 (DA).


Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Verwendungszweck

Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich für:
  • die Kontrolle der Warenströme
  • die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
  • den Abschluss von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
  • die Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten.
  • Im Regelfall entscheidet das jeweilige Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.

Ausstellung

Sie müssen von zugelassenen Stellen des Ursprungslandes ausgestellt sein. In Deutschland sind aufgrund §1 Abs. 3 des IHK-Gesetzes die Industrie- und Handelskammern für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen zuständig. Die satzungsrechtliche Grundlage ist das Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen.

Merkblätter

Ursprungszeugnisse werden traditionell in Papierform bei der IHK vor Ort beantragt. Verschiedene Merkblätter, Ausfüllhilfen und Muster finden Sie dazu in der rechten Menüspalte.

Elektronisches Ursprungszeugnis

Sie können Ursprungszeugnisse auch Online über das sogenannte “Elektronische Ursprungszeugnis” (eUZ) beantragen. Dieser Service bietet zahlreiche Vorteile, beispielsweise Kosten- und Zeitersparnis, etwa durch den Wegfall von Porto, Post- und Kurierwagen. Weitere Informationen zur Anmeldung, zur Nutzung und zu den Funktionen finden Sie hier.