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Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden, die den handelspolitischen (nichtpräferenziellen) Ursprung von Waren bescheinigen.
Ursprungszeugnisse (UZ) und andere Außenwirtschaftsdokumente – zum Beispiel Handelsrechnungen – können online beantragt werden.
Sie interessieren sich für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen? Zuständig sind hierfür nach §13 IHKG die Industrie- und Handelskammern.