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Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)

Ursprungszeugnisse online beantragen

Ursprungszeugnisse (UZ) und andere Außenwirtschaftsdokumente – zum Beispiel Handelsrechnungen – werden überwiegend online beantragt. Die Dokumente werden durch die IHK im Normalfall am selben Tag bearbeitet. Anschließend können sie im Unternehmen mit IHK-Siegel ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden. Die IHK-Web-Anwendung wurde 2019 von Grund auf erneuert.

Vorteile des Online-Verfahrens

  • Notwendige Änderungen werden direkt elektronisch vorgenommen
  • Postwege oder Botengänge werden eingespart
  • Im Benutzerprofil können Vorlagendateien erstellt werden
  • Hohe Datensicherheit
  • Eigenständiges Anlegen der Nutzer. Lediglich eine Person („Admin“) des Unternehmens muss vorher durch die IHK angelegt werden
  • Benachrichtigungen per E-Mail bei Statusänderung des Antrags
  • Erstellen Sie eine Vorschau-PDF für nötige Rücksprachen mit Ihren Kunden oder Banken, noch bevor Sie das Ursprungszeugnis bei der IHK einreichen

Der UZ-Administrator

Sie teilen der IHK mit, wer als UZ Administrator („UZ Admin“) für Ihr Unternehmen tätig sein wird. Pro Firma können Sie einen oder mehrere UZ-Admins benennen. Beachten Sie: Der „UZ-Admin“ ist nicht zu verwechseln mit einem Administrator der IT-Abteilung. Als UZ-Admin sind zentrale Ansprechpartner aus der Export-Abteilung vorgesehen. Sie benötigen keine überdurchschnittlichen IT-Kenntnisse. Sie erhalten lediglich innerhalb der UZ-Anwendung besondere Berechtigungen.

Der weitere Ablauf beim eUZ

Sie interessieren sich für das eUZ? Nehmen Sie Kontakt mit der für Sie örtlich zuständigen IHK auf, die Ihren Betrieb freischalten kann. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist freiwillig. Es ist möglich, parallel Dokumente in Papierform und elektronisch zu beantragen. Natürlich muss sichergestellt sein, dass für eine Ware nur einmal ein Ursprungszeugnis beantragt wird. Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf finden Sie im Benutzerhandbuch.
Zusätzlich zum Benutzerhandbuch finden Sie im eUZ Quickguide der IHK-GfI eine Kurzübersicht über die wichtigsten Funktionen und Einstellungen.
Darüber hinaus können Sie auf der Webseite der IHK-GfI mbH die Videoanleitungen zu den einzelnen Arbeitsschritten nutzen.

Das Verifizierungsportal

Mit dem IHK-Verifizierungsportal können ausländische Empfänger für jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis überprüfen, ob es auch wirklich echt ist und die angegebene IHK dafür die Verantwortung übernimmt.
Im Feld 8 des Ursprungszeugnisses ist pro Ursprungszeugnis ein individueller Verifizierungscode angegeben. Diesen Code kann man zusammen mit der Ursprungszeugnisnummer auf der Internetseite https://cert.ihk.de eingeben und erhält dann die Auskunft, ob die angegebene IHK das Ursprungszeugnis mit diesem Code wirklich ausgegeben hat und dafür verantwortlich ist.
Eine Erweiterung dieses Features bietet sich in Form der neu eingeführten QR-Codes an, die ein Hochladen und Abrufen der Daten mittels Scans ermöglichen. Ebenfalls neu ist, dass die Vorderseite des Ursprungszeugnisses abgebildet wird, was mehr Sicherheit für den Empfänger bietet.

Formulare und Gebühren

Bitte beachten Sie, dass das elektronische Ursprungszeugnis auf Formularen ohne Nummerierung gedruckt wird! Diese Formulare (“Ursprungszeugnisse, elektronisch”) können Sie bei der Niederrheinischen IHK bestellen.
Für die Ausstellung von elektronischen Ursprungszeugnissen und elektronischen Bescheinigungen von Außenwirtschaftsdokumenten erhebt die IHK eine Gebühr gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung. Sie beträgt derzeit 13,00 Euro je Dokument.

Technische Voraussetzungen

Die eUZ-Anwendung ist eine Webanwendung. Alle Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie in diesem Dokument. 
Sollten Sie Hilfe benötigen finden Sie hier einen Support.