Einreichungsfrist CBAM-Bericht​​​​​​

Verlängerung der Einreichungsfrist für den ersten CBAM-Bericht​​​​​​

Die Frist für die Einreichung des ersten Berichts im Rahmen des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) wurde offiziell verlängert. Ursprünglich für den 31. Januar 2024 gesetzt, gewährt die Europäische Kommission nun eine zusätzliche 30-tägige Frist zur Einreichung.
Die Maßnahme trägt technischen Schwierigkeiten Rechnung, die im Zusammenhang mit dem CBAM-Übergangsregister und dem Importkontrollsystem 2 (ICS2) aufgetreten sind. Für weitere Details und Anleitungen zur Einreichung besuchen Sie bitte die offizielle Mitteilung der Europäischen Kommission unter dem folgenden Link: Update zu technischen Problemen.​