WEBINAR

Navigieren durch die CBAM-Berichtspflichten für CO2-Emissionen

Seit der Einführung des europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) am 1. Oktober 2023 stehen importierende Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Der Mechanismus betrifft Importe von Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte aus Nicht-EU-Staaten, für die nun eine Berichtspflicht gilt.
Ursprünglich sollte der erste Quartalsbericht zu den Emissionen aus der Produktion dieser Güter bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten der Meldeportale wurde den Unternehmen jedoch eine verlängerte Frist gewährt.
Das Webinar der DIHK am 21.03. zielt darauf ab, Ihnen einen detaillierten Überblick über die Anforderungen des CBAM zu geben, Erfahrungen aus der Startphase zu teilen und einen Ausblick auf die nächsten Schritte zu bieten.

Datum: Donnerstag, den 21. März 2024
Uhrzeit: 13:00 bis 14:00 Uhr
Format: Digital über MS Teams
Referenten:
  • Klemens Kober, Referatsleiter Handelspolitik und EU-Zollfragen bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer.
  • Dr. Ulf Narloch, Geschäftsführer der auf den CBAM spezialisierten Beratung CO2iq Solutions GmbH.