Ab 1. März 2024

Elektronisches System Proof of Union Status (PoUS)

Nach der Einführung des digitalen PoUS werden die Nachweise über den Unionscharakter ausschließlich digital erstellt.
Die Papierdokumente T2L und T2LF werden damit ersetzt. Bis zum 15. August 2025 können Unternehmen für ihre Waren Handelsdokumente als Nachweis nutzen, wie es bisher der Fall war. Nach diesem Datum müssen für Waren über 15.000 € die Nachweise über das PoUS-System digital erbracht werden. Für Waren unter 15.000 € besteht die Möglichkeit, weiterhin Papierdokumente zu verwenden.

Aktuell ist die Nutzung der PoUS-Funktion im EU-Trader-Portal noch nicht möglich. Die Datenübermittlung erfolgt vorerst manuell oder per XML-Upload, da eine direkte Anbindung an das System noch nicht verfügbar ist. Der deutsche Zoll weist darauf hin, dass der Nachweis des Unionsstatus auch nachträglich mit T2L- oder T2LF-Daten möglich ist. Im PoUS-System werden solche nachträglich ausgestellten Nachweise klar als "Nachträglich ausgestellt" gekennzeichnet.

Bei Fragen oder Problemen, wenden Sie sich direkt an das zuständige Hauptzollamt.

Weitere Einzelheiten zum Proof of Union Status und zusätzliche Informationen des deutschen Zolls finden Sie hier.