Verordnung 20/9010

Bundesregierung passt Außenwirtschaftsverordnung an

Die Bundesregierung hat wesentliche Anpassungen an der Außenwirtschaftsverordnung vorgenommen, um den digitalen Wandel zu fördern und europarechtlichen Vorgaben gerecht zu werden. 

Hier die Änderungen der Verordnung 20/9010 in Kürze:
  • Elektronischer Erlass von Verwaltungsakten: Ermöglicht eine digitale Abwicklung von Verwaltungsverfahren.
  • Anpassung der Ausfuhranmeldungen: Angaben bei Ausfuhranmeldungen entsprechen nun europäischen Vorgaben. Statistiken über Erdgasimporte werden von Bundesnetzagentur und Statistischem Bundesamt übernommen.
  • Aufhebung der Ausnahmeregelung für Altverträge: Die Ausnahme für die Lieferung von Rüstungsgütern nach Russland entfällt.
  • Bußgeldbewehrungen für Verbote: Bestimmte Verbote gegen Russland, wie Investitionsbeschränkungen im Bergbau, werden mit Bußgeldern belegt.
  • Genehmigungspflicht für Polymethacrylimid-Hartschäume: Neue Ausfuhrbeschränkungen für entsprechende Technologien; Berücksichtigung von Änderungen im Wassenaar-Abkommen.

Weitere Details finden Sie unter: