Russland-Sanktionen

Aktualisierung des 12. EU-Sanktionspakets - Update zur "No-Russia-Klausel"

Das 12. EU-Sanktionspaket wurde bzgl. der "No-Russia-Klausel" aktualisiert.
Das 12. Sanktionspaket der EU markiert die Einführung der sogenannten "No-Russia-Klausel". Diese Bestimmung verlangt von Unternehmen, dass sie bei Geschäften mit bestimmten Gütern oder Technologien (aufgeführt in den Anhängen XI, XX, XXXV, XL der EU-Verordnung 833/2014 und Anhang I der EU-Verordnung Nr. 258/2012) für den Verkauf, die Lieferung, das Überbringen oder die Ausfuhr in Drittländer sicherstellen, dass diese Güter oder Technologien nicht nach Russland wiederausgeführt und dort verwendet werden. Ausgenommen hiervon sind bestimmte Partnerländer (aufgelistet in Anhang VIII, u. a. USA, UK, Japan etc.).
Dadurch könnten jetzt auch Unternehmen von den Russland-Sanktionen betroffen sein, die bislang keine direkten Berührungspunkte mit den Russland-Sanktionen hatten. Eine umfassende Überprüfung der eigenen Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf diese neuen Vorschriften wird daher dringend empfohlen.
Für eine Zusammenfassung der derzeit gültigen Sanktionen besuchen Sie bitte die Webseite des Europäischen Rates.​