Behördliche Befähigungsprüfung Matrosen
Im Folgenden finden Sie Informationen zur Behördlichen Befähigungsprüfung (Matrosen).
Die EU-Richtlinie 2017/2397 vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt wurde zum 17. Januar 2022 in nationales Recht umgesetzt. Demzufolge ist am Standort Duisburg das Ablegen einer behördlichen Befähigungsprüfung als elektronische Tablet-Prüfung möglich.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zur Prüfung müssen keine Voraussetzungen erfüllt sein.
Bitte beachten Sie Folgendes:Für den finalen Erwerb des Befähigungsnachweises beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt sind zusätzlich zum Bestehen der Prüfung noch 360 Tage Fahrzeit und ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Das Prüfungsergebnis wird unabhängig vom Bestehensdatum beim zuständigen Amt anerkannt.Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.
Informationen zur Prüfung
Die Verwaltungsprüfung umfasst folgende Handlungsfelder
- Betrieb und Sicherheit von Binnenschiffen
- Störungsanalyse und Instandsetzung
- Frachtschifffahrt/Personenschifffahrt
Es handelt sich um eine rein theoretische Prüfung, deren Prüfungsdauer 180 Minuten umfasst. Die Prüfungsaufgaben werden als Single-Choice-Aufgaben (programmierte Aufgaben) mit vier Antwortalternativen dargestellt, wobei immer nur eine Antwort richtig ist.
Prüfungstermine
Prüfung | Datum | Anmeldeschluss |
Oktober 2025 | 14.10.2025 | 05.09.2025 |
Februar 2026 | 03.02.2026 | 02.01.2026 |
Mai 2026 | 05.05.2026 | 20.03.2026 |
August 2026 | 05.08.2026 | 26.06.2026 |
Oktober 2026 | 14.10.2026 | 04.09.2026 |
Anmeldung zur Prüfung und Prüfungsgebühren
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 511 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsgebühren werden auch dann bis zur vollen Höhe erhoben, wenn der Prüfling aus Gründen, die er zu vertreten hat, am festgesetzten Prüfungstermin nicht teilnimmt. Ein Rücktritt von einer Prüfungsleistung ohne den Anfall von Gebühren ist bis zwei Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin möglich.
Die Prüfungsgebühr beträgt 511 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsgebühren werden auch dann bis zur vollen Höhe erhoben, wenn der Prüfling aus Gründen, die er zu vertreten hat, am festgesetzten Prüfungstermin nicht teilnimmt. Ein Rücktritt von einer Prüfungsleistung ohne den Anfall von Gebühren ist bis zwei Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin möglich.
Links, Downloads und Kontakt
Bei Rückfragen zur Prüfung wenden Sie sich gerne unter gew@niederrhein.ihk.de an uns.
Bei sonstigen Rückfragen zur Schifffahrt wenden Sie sich bitte an die GDWS unter gdws@wsv.bund.de oder 0228 7090-0. Hier können Sie individuell zu möglichen Abschlüssen in der Schifffahrt, sowie der aktuellen Lage des Arbeitsmarktes beraten werden.
Häufig gestellte Fragen und Vorbereitung
1. Wann kann ich die Prüftermine sehen?
Sobald die Prüftermine feststehen, werden wir diese hier unverzüglich veröffentlichen. Dann ist auch die Anmeldung über das Online-Portal möglich.
2. Gibt es Vorbereitungskurse oder -material?
Die Niederrheinische IHK bietet keine Vorbereitungskurse an und stellt kein Lernmaterial zur Verfügung.
Unser Tipp: Inhaltlich orientiert sich die Prüfung an der Ausbildungsprüfung für Binnenschiffer/innen. Schauen Sie doch mal in die .
Außerdem: Inhalt und Umfang der zu prüfenden Kenntnisse bestimmen sich nach § 35 in Verbindung mit Anlage 8 der Binnenschiffspersonalverordnung.
Vorbereitungskurse werden von externen Dienstleistern angeboten, informieren Sie sich online.
3. Wie kann ich einen Nachteilsausgleich für die Prüfung beantragen?
Im Falle eines Nachteils oder einer Behinderung senden Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 31 KB), sowie ein fachärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate) an gew@niederrhein.ihk.de.
4. Wie ist die Prüfungsgebühr zu entrichten?
Nach Ihrer abgelegten Prüfung erhalten Sie einen Gebührenbescheid von uns. Bitte überweisen Sie die Prüfungsgebühren auf das dort angegebene Konto. Eine andere Zahlungsmöglichkeit ist ausgeschlossen.
5. Wo kann ich die Prüfung ablegen?
Die Behördliche Befähigungsprüfung (Matrosen) kann bei der Niederrheinischen IHK und bei der IHK Magdeburg abgelegt werden. Die zuständige Ansprechpartnerin in Magdeburg ist Frau Kubiak (Tel. 0391 5693-433).
6. In welchen Sprachen kann die Prüfung abgelegt werden?
Die Prüfung kann ausschließlich in deutscher Sprache abgelegt werden. Ein Nachteilsausgleich aufgrund von Sprachbarrieren kann nicht beantragt werden. Auch die Mitnahme von Wörterbüchern u. Ä. ist nicht möglich.