EU-RICHTLINIE 2017/2397
Verwaltungsprüfung für Matrosen und Steuerleute
Die IHK Magdeburg nimmt die behördliche Befähigungsprüfung auf Betriebsebene (einheitlich für Matrosen und Steuerleute) im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ab.
Die EU-Richtlinie 2017/2397 vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt muss bis zum 17. Januar 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Demzufolge wird am Standort Magdeburg das Ablegen einer solchen behördlichen Befähigungsprüfung als PC-Prüfung möglich sein.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zur Prüfung müssen keine Voraussetzungen erfüllt sein.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Für den finalen Erwerb des Befähigungsnachweises beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt sind zusätzlich zum Bestehen der Prüfung noch 360 Tage Fahrzeit und ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Das Prüfungsergebnis wird unabhängig vom Bestehensdatum beim zuständigen Amt anerkannt. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.
Informationen zur Prüfung
Die Verwaltungsprüfung umfasst folgende Handlungsfelder
- Betrieb und Sicherheit von Binnenschiffen
- Störungsanalyse und Instandsetzung
- Frachtschifffahrt/Personenschifffahrt
Es handelt sich um eine rein theoretische Prüfung, deren Prüfungsdauer 180 Minuten umfasst. Die Prüfungsaufgaben werden als Multiple-Choice-Aufgaben (Programmierte Aufgaben) dargestellt.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine werden unter Vorbehalt angeboten. Sollten sich Änderungen ergeben, werden Sie darüber informiert.
Termin
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Anmeldeschluss
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08.03.2023
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25.01.2023
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04.04.2023
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21.02.2023
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04.05.2023
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23.03.2023
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06.06.2023
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25.04.2023
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04.07.2023
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23.05.2023
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08.11.2023
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27.09.2023
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05.12.2023
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24.10.2023
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Anmeldung zur Prüfung und Prüfungsgebühren
Bitte nutzen Sie das
Anmeldeformular (PDF-Datei · 921 KB) um sich für die Prüfung anzumelden.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 550 Euro gemäß der
Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Die Prüfungsgebühren werden auch dann bis zur vollen Höhe erhoben, wenn der Prüfling aus Gründen, die er zu vertreten hat, am festgesetzten Prüfungstermin nicht teilnimmt. Ein Rücktritt von einer Prüfungsleistung ohne den Anfall von Gebühren ist bis zwei Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin möglich.
Links, Downloads und Kontakt
Bei Rückfragen zur Prüfung wenden Sie sich gerne unter
Bei sonstigen Rückfragen zur Schifffahrt wenden Sie sich bitte an die GDWS unter
gdws@wsv.bund.de oder 0228 7090-0. Hier können Sie individuell zu möglichen Abschlüssen in der Schifffahrt, sowie die aktuelle Lage des Arbeitsmarktes beraten werden.
Häufig gestellte Fragen
1. Gibt es Vorbereitungskurse oder -material?
Die IHK Magdeburg bietet keine Vorbereitungskurse an und stellt kein Lernmaterial zur Verfügung.
Unser Tipp: Inhaltlich orientiert sich die Prüfung an der Ausbildungsprüfung für Binnenschiffer/innen. Schauen Sie doch mal in die
Ausbildungsverordnung
Außerdem: Inhalt und Umfang der zu prüfenden Kenntnisse bestimmen sich nach § 35 in Verbindung mit Anlage 8 der
Binnenschiffspersonalverordnung.
2. Wo kann ich die Prüfung ablegen?
Die Prüfung kann bei der IHK Magdeburg und der
Niederrheinischen IHK in Duisburg abgelegt werden.