Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
Die in der berufsbezogenen Verordnung über die Berufsausbildung festgelegte allgemeine Ausbildungsdauer (2, 3 oder 3,5 Jahre) soll es einem durchschnittlich begabten Auszubildenden ermöglichen, das Ausbildungsziel zu erreichen.