Digitalisierung & Co
Neuheiten in 2025
Digitalisierung, Ausbildungsvergütung und höhere Fördersätze im Weiterbildungsstipendium
Personalverantwortliche und Ausbildende aufgepasst! Im neuen Jahr wird es in vielen Bereich der Berufsbildung Neuerungen geben, die für Sie interessant sind und ihre Arbeit betreffen.
Die Industrie- und Handelskammer Magdeburg wird in vielen Prozessen rund um die Ausbildung komplett digital.
BAV online
Ab dem 1. Januar 2025 können ausschließlich digital eingereichte Anträge auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, Änderungsvereinbarungen, Lösungen der Berufsausbildungsverhältnisse, Anträge auf Registrierung von Ausbildern / Ausbilderinnen bearbeitet werden. Mit der Informationsplattform, dem IHK-ASTA-Infocenter, haben Ausbildungsbetriebe alle wichtigen Daten, bei der Industrie- und Handelskammer Magdeburg registrierten Auszubildenden und deren Ausbilder, immer und überall im Blick.
Funktionen des Asta-Infocenters:
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Berechtigungen des Ausbildungspersonals
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Übersicht Prüfungsstand und –termine
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Zugang zum Vertragsmanagement
Funktionen des Vertragsmanagements:
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Verzeichnisführung online (Antrag auf Eintragung, etc.)
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Adressänderungen
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Datenpflege des Ausbildungspersonals
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Vertragskündigungen, -verlängerungen, -verkürzungen
Über unsere Veranstaltungsdatenbank auf www.ihk.de/magdeburg,
Dok.Nr. 5404242, können Sie sich bequem zum Schulungstermin für die digitalen Services am Montag den 20. Januar 2025 zwischen 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr anmelden. Telefonischen-Support erhalten Sie unter der Rufnummer 0391 5693 520.
Dok.Nr. 5404242, können Sie sich bequem zum Schulungstermin für die digitalen Services am Montag den 20. Januar 2025 zwischen 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr anmelden. Telefonischen-Support erhalten Sie unter der Rufnummer 0391 5693 520.
Weiterbildungsstipendium
Förderhöchstbetrag des Weiterbildungsstipendiums wird zum 1. Januar 2025 erhöht.
Durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind, finanziell bei der weiteren Qualifizierung mit dem Weiterbildungsstipendium unterstützt werden.
Zum 1. Januar 2025 steigt der Förderhöchstbetrag von 8.700 Euro auf 9.135 Euro. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten somit 3.045 Euro pro Jahr zur Verfügung. Damit wird das Weiterbildungsstipendium noch attraktiver. Der neue Höchstbetrag gilt für alle Stipendiaten, die ab dem 1. Januar 2025 neu aufgenommen werden oder sich zu diesem Zeitpunkt noch im Programm befinden. Jetzt für ein Weiterbildungsstipendium bewerben.
Mindestausbildungsvergütung 2025
Die Höhe der Mindestvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 BBiG wurde für das folgende Kalenderjahr nach der Bekanntmachung durch das BMBF vom 14. Oktober 2024 festgelegt. Wie die Bekanntmachung klarstellt, gelten die dort genannten Beträge, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 begonnen wird.
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im ersten Jahr einer Berufsausbildung 682 Euro
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im zweiten Jahr einer Berufsausbildung 805 Euro
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im dritten Jahr einer Berufsausbildung 921 Euro
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im vierten Jahr einer Berufsausbildung 955 Euro
Sie haben Frage zu den Neuerungen: Hotline Ausbildungsberatung 0391-5693456.