Vorbereitung

Berufsausbildungsvorbereitung

Qualifizierungsbausteine nach §§ 68 und 69 BBiG Anträge zum Herunterladen und Ausdrucken
Seit dem 16. Juli 2003 ist die sogenannte BAVBVO (Berufsausbildungsvorbereitungs - Bescheinigungsverordnung) in Kraft.

Ziel der Berufsausbildungsvorbereitung ist die Heranführung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Personen ohne Ausbildungsreife an eine reguläre Berufsausbildung.

Im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung sollen Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit vermittelt werden, über deren Erwerb eine Bescheinigung auszustellen ist. Diese orientieren sich in ihrer Gestaltung nach den besonderen Bedürfnissen der angesprochenen Zielgruppe und umfasst unter anderem auch eine sogenannte Teilqualifizierung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Hier finden Sie die erforderlichen Anträge:
Für weitere Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die Aus- und Weiterbildungsberater der IHK gern zur Verfügung: