Umschulung

Umschulungsmaßnahme

Bitte beachten Sie die neue Umschulungsrichtlinie der Industrie- und Handelskammer Magdeburg. Sie finden diese auf der rechten Seite unter weitere Informationen.
Festlegung der IHK Magdeburg zum betrieblichen Praktikum
  • Angabe der Träger, um wieviel Teilnehmer es sich handelt;
  • Fristsetzung zur Klärung, ob das betriebliche Praktikum in dem vorgesehenen Unternehmen durchgeführt werden kann, bis Ende Mai;
  • sollte keine Durchführung des Praktikums bis zum Ablauf dieser Frist möglich sein, ist von Träger ein neuer Praktikumsbetrieb zu suchen;
  • eine Praktikumszeit von mindestens drei Monaten muss sichergestellt werden;
  • Der Träger und der Umschüler bestätigen schriftlich gegenüber der IHK Magdeburg, dass der Bildungsträger die fehlenden praktischen Fertigkeiten und Kenntnisse in den Prüfungsvorbereitungen vermittelt hat
Festlegung der IHK Magdeburg zur Dauer von Umschulungen
Eine Umschulung orientiert sich an den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung. Daraus ergibt sich in der Regel eine verkürzte Ausbildungszeit, in der die berufliche Handlungsfähigkeit für einen anerkannten Ausbildungsberuf vermittelt werden muss. Hierbei sind das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungs-rahmen und die Prüfungsanforderungen zugrunde zu legen (§ 60 BBiG).Die zuständige Stelle (hier die IHK Magdeburg) stellt die Eignung der Umschulungsstätte fest und überwacht die Durchführung der Umschulung (§ 76 Abs.1 und 2 BBiG).
Eine Umschulung kann als einzelbetriebliche Maßnahme oder als Gruppenmaßnahme durchgeführt werden. Bei Gruppenmaßnahmen übernimmt der der Träger die Gesamtverantwortung für das Erreichen des Umschulungszieles.
Bei Gruppenumschulungen werden im Rahmen der Eignungsfeststellungfolgende Kriterien überprüft:
  • die Eignung der Umschulungsstätte nach Art der Einrichtung
  • die fachliche Eignung der Ausbilder bzw. Dozenten
  • die Umschulungskonzeption nach Inhalt, Art und Dauer der Maßnahme
  • die Konzeption des Betriebspraktikum  (Dauer des Praktikums, Praktikumsunternehmen und Bereitschaftserklärung der Unternehmen)
Das Betriebspraktikum ist Teil der praktischen Ausbildung und wird mit dem Ziel durchgeführt, Kenntnisse und Fähigkeiten des Berufes unter Betriebsbedingungen zu erwerben bzw. zu vermitteln.
Die Dauer der Umschulung muss so bemessen sein, dass ein Erreichen des Umschulungszieles erwartet werden kann.
Die IHK Magdeburg hat folgende Regelungen zur Dauer von Umschulungsmaßnahmen einschließlich Betriebspraktikum festgelegt.
Die IHK Magdeburg empfiehlt eine der Umschulung vorgeschaltete Maßnahme zur Überprüfung der Eignung der Teilnehmer von einem Monat.
Ausbildungszeit
Umschulungszeit
Praktikum
24 Monate
16 Monate
3 Monate
36 Monate
24 Monate
6 Monate
42 Monate
28 Monate
7 Monate
In Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden, wenn davon auszugehen ist, dass Umschüler aufgrund ihrer beruflichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen das Umschulungsziel erreichen werden.
Diese Ausnahmeregelung ist immer eine Einzelfallentscheidung und bedarf der vorherigen Zustimmung durch die IHK Magdeburg.
Die vollständigen Unterlagen einer Umschulungsmaßname sind mit Beginn der Maßnahme (Aufnahme des ersten Teilnehmers) in der IHK Magdeburg einzureichen. Im Anhang sind die einzureichenden Dokumente und die  Richtlinie zur Durchführung von Umschulungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 164 KB) aufgelistet.
Für weitere Fragen stehen ich Ihnen die Aus- und Weiterbildungsberater/-innen gern zur Verfügung.