Zuschüsse zum betrieblichen Mobilitätsmanagement

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bezuschusst auf Basis der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement Konzepte und Maßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement. In drei Förderlinien werden die Umsetzung innovativer Konzepte zum betrieblichen Mobilitätsmanagement sowie in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Beratung zur Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements sowie Standardmaßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements gefördert.

Breitenförderung

Die Breitenförderung zielt auf die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ab (Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten sowie zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen). Sie richtet sich ausschließlich an KMU.
Die Projektförderung wird als Anteilfinanzierung gewährt und ist auf den Höchstbetrag von maximal 60.000 Euro – bezogen auf die Investitionsmehrkosten – begrenzt. Richtwerte für einzelne Maßnahmen werden im Merkblatt zum Förderbaustein zusammengefasst. Die Förderquote beträgt 50 Prozent für mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro) und 60 Prozent für kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeitende, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz bis 10 Millionen Euro).
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind bis zum Stichtag 31. März 2024 einzureichen (Ausschlussfrist).

Initialförderung

Mit der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch im Beratungspool gelistete Beraterinnen und Berater. Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement.
Die Förderung wird als Zuschuss für die Beratung in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 5 000 Euro gewährt.
Anträge auf Gewährung der De-minimis-Beihilfe sind bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 einzureichen (Ausschlussfrist).
(mobil-gewinnt.de)