Elektromobilität - Auf dem Weg zur emissionsfreien Mobilität
Ob Dienstleister, Händler oder produzierendes Gewerbe: Immer mehr Betriebe setzen auf Elektromobilität. E-Fahrzeuge verursachen im laufenden Betrieb nahezu keine Emissionen und sind – bei Verwendung von regenerativ erzeugtem Strom – auch CO2-neutral. Zudem müssen sie nicht so häufig gewartet werden. Ein weiterer Vorteil: Elektrofahrzeuge sind nicht von etwaigen Fahrverboten oder Umweltzonen betroffen. Damit gewähren sie den Betrieben sowohl Planungs- als auch Investitionssicherheit. Als Imageträger können innovative, nachhaltige Fuhrparks und fest installierte Ladesäulen darüber hinaus zur Kundenbindung und zur Fachkräftegewinnung beitragen. Daher stellt die E-Mobilität auch einen zentralen Baustein des Betrieblichen Mobilitätsmanagements dar.
Leitfaden “Betriebliche Elektromobilität”
In ihrem kostenfreien Leitfaden "Betriebliche Elektromobilität" beschreibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in den drei Kapiteln "Elektromobilität am Unternehmensstandort", "Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes" und "Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände" jeweils verschiedene Anwendungsfälle, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten.
Unternehmen erfahren beispielsweise, dass sie für das Laden von firmeneigenen Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände keine eichrechtskonforme Messung und Abrechnung vornehmen müssen und was gilt, wenn die Unternehmen den Ladestrom kostenfrei an Mitarbeitende abgeben wollen. Weitere Anwendungsfälle behandeln das "Auftanken" von Dienstwagen in der heimischen Garage beziehungsweise an öffentlichen Ladesäulen, den Verkauf von Ladestrom an Externe oder den Umgang mit eigenerzeugtem Strom.
Leitfaden: “Emissionsfreie Flotten für Logistikunternehmen und Speditionen”
Die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz “NRW.Energy4Climate” stellt Logistikunternehmen und Speditionen einen kostenfreien Praxisleitfaden für den Antriebswechsel bei schweren Nutzfahrzeugen zur Verfügung. Der Leitfaden informiert über verschiedene emissionsfreie Antriebsmöglichkeiten und enthält Schritt-für-Schritt Anleitungen und Checklisten zur Umstellung der betrieblichen Fahrzeugflotte. Darüber hinaus fasst er aktuelle Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote sowie Praxisberichte zusammen. Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden.
ElektroMobilität NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt den Ausbau der Elektromobilität. Unter der Dachmarke ElektroMobilität NRW werden sämtliche Elektromobilitätsaktivitäten zusammengefasst.
Steuervorteile
Bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs bis zum 31. Dezember 2025 entfällt die Kfz-Steuer auf eine Dauer von zehn Jahren. Findet innerhalb dieser Zeit ein Halterwechsel statt, wird die Steuerbefreiung dem neuen Fahrzeughalter für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Die Privatnutzung von Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro kann darüber hinaus mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert werden. Das Laden am Arbeitsplatz unterliegt keiner Steuerpflicht mehr. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen
- Übersicht der Fördermöglichkeiten in NRW
- Webseite der für die Förderanträge in NRW zuständigen Bezirksregierung Arnsberg
- Karte mit Wasserstofftankstellen in Deutschland und Europa
- Karte mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten in NRW und Umgebung
- Übersicht von Elektrofachbetrieben zur Installation von Ladeinfrastruktur