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Abfallrecht

Das Bild zeigt ein Schild auf, auf dem das Wort Abfälle steht. © Bernhard Zerta / aboutpixel.de

Bei den Themen Kreislaufwirtschaft und Abfall müssen Unternehmen oder Abfallbeauftragte zahlreiche Vorgaben, Gesetze und Verordnungen beachten. Beispielsweise bei der Verpackungsverordnung, dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, der Gewerbeabfallverordnung und weiteren abfallrechtlichen Vorschriften. Die IHK Lippe berät ihre Mitgliedsunternehmen zum Thema Abfall.

Unternehmen, die Abfälle transportieren, damit handeln oder Abfälle, müssen ihre Tätigkeit anzeigen bzw. eine Erlaubnis

Das Bild zeigt eine Batterie. © cintersimone Pixabay

Das bisherige deutsche Batteriegesetz ist Anfang Oktober 2025 durch das neue „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG)“ abgelöst worden. Damit wurde das nationale Batterierecht an die seit 2023 bestehende EU-Batterieverordnung angepasst. (Quelle DIHK)

Das Bild zeigt eine Batterie. © cintersimone Pixabay

Das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren ist über das Batteriegesetz (BattG) geregelt. (Quellen: IHK Freiburg, Bundesgesetzblatt, Stiftung ear, Umweltbundesamt)

Das Bild zeigt einen Berg von alten, aussortierten oder schadhaften Computer Platinen. © Eisenhans - Fotolia

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen vor dem Inverkehrbringen der Geräte die Anforderungen der WEEE- und der RoHS-Richtlinie erfüllen. Sie werden durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. die Elektrostoffverordnung (ElektrStoffV) in deutsches Recht umgesetzt.

Gewerbliche Siedlungsabfälle müssen nicht nur getrennt werden, die Trennung muss vor allem dokumentiert werden – für Abfälle auf Baustellen, im Betrieb und Büro. Das fordert die Gewerbeabfallverordnung.

Das Bild zeigt ein Gesetzeszeichen in einer Verpackung mit Füllmaterial. © nmann77 / AdobeStock

Welche Waren unterliegen der Systembeteiligungspflicht und der Registrierung bei der Zentralen Stelle? Das ist eine der häufigsten Fragen von Unternehmen, die als Hersteller oder Versandhändler mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen. Die IHK unterstützt Mitgliedsunternehmen bei der Entscheidungsfindung.

Am 15. Mai 2023 ist das „Einwegkunststofffondsgesetz“ (EWKFondsG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt stufenweise in Kraft. Betroffen sind „Hersteller“ ganz bestimmter Produkte, die in Anlage 1 aufgelistet sind. Sie müssen sich beim Umweltbundesamt registrieren lassen, Meldepflichten erfüllen und mengenabhängig Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten. (Quelle IHK Südlicher Oberrhein, UBA)