Forschung und Innovation: Was wird wie gefördert?

Die Europäische Union, der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen fördern unternehmerische Anstrengungen gerade im Bereich Forschung und Entwicklung mit öffentlichen Mitteln. Verstärkt bieten inzwischen auch Banken und private Investoren "Venture Capital" für innovative Ideen und Konzepte. Die Vielzahl der "Töpfe" bleibt für den Laien unüberschaubar. Die IHK-Innovationsberatung informiert über die Rahmenbedingungen von Wettbewerben und Förderprogrammen, gibt Hinweise, welche Förderprogramme für bestimmte Fragestellungen interessant sein könnten und vermittelt Kontakte zu Experten für einzelne Programme.

Steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage / Produktentwicklungszulage)

Mit der steuerlichen FuE-Förderung will die Bundesregierung themenübergreifend gezielte Anreize setzen, damit Unternehmen in Forschung und Entwicklung investieren. Bei der Forschungszulage - besser Produktentwicklungszulage - handelt es sich um keine direkte Forschungsförderung über einen Projektträger, sondern es erfolgt ein Zuschuss im Rahmen einer Steuerrückerstattung.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

ZIM ist das themenoffene Basisprogramm des Bundes für marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte der mittelständischen Wirtschaft. Es bezuschusst Einzel- und Kooperationsprojekte von Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten. Kooperationspartner können andere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen sein.
Wichtig: Aktuell ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ausgesetzt.

NRW.Bank.Invest Zukunft

Das Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft fördert Investitionen von bestehenden Unternehmen und Angehörigen der freien Berufe sowie Erstinvestitionen im Rahmen einer Gründung (nur für Digitalisierung).
Dazu zählen zum Beispiel Investitionen in:
  • Digitalisierung
    • Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren
    • Digitale Produkte und Leistungen
    • Digitale Strategie und Organisation
  • Innovation
    • Einführung neuer*, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen
    • Einführung neuer*, technologisch fortschrittlicher Verfahren
    • Wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren
      (* für das Unternehmen neu, keine Marktinnovation erforderlich)
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden nicht gefördert!
Die NRW.Bank finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen, maximal 10 Millionen Euro (Höchstdarlehensbetrag). Der Zinssatz wird um bis zu zwei Prozent gegenüber dem Marktzins vergünstigt. Ergänzend zu den zinsvergünstigten Konditionen wird kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Beihilfeempfänger(in) in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Darlehensbetrag zusätzlich ein Tilgungsnachlass gewährt:
Darlehensbetrag ≤ 1 Mio. EUR Darlehensbetrag > 1 Mio. EUR
kleine Unternehmen 20 Prozent 10 Prozent
mittlere Unternehmen 10 Prozent 5 Prozent

NRW.BANK.Impuls KI

Das Programm "NRW.BANK.Impuls KI" bezuschusst den Einstieg in die Nutzung von KI in kleine und mittleren Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen mit bis zu 25.000 Euro für Beratungs- und Testdienstleistungen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Modul A: KI-Konzeptberatung
• Identifikation unternehmensspezifischer Anwendungsfelder und Ziele
• Definition und Priorisierung konkreter und unternehmensspezifischer Anwendungsfälle
• Strukturen und Prozesse für ein effizientes Management von KI
• Strukturen und Prozesse für den verantwortungsvollen Einsatz von KI
Modul B: KI-Systemtest
• Erstellung einer Testversion und Durchführung des Tests
Darüber hinaus können im Rahmen der Tests in begrenztem Umfang auch Ausgaben für Lizenzen und die Anmietung von Hardware oder Testinfrastrukturen gefördert werden. Für das Programm stehen im ersten Jahr zunächst 3 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal der NRW.BANK.

Digitalisierung (MID)

Fördert die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial.

Digitale Sicherheit (MID)

Der Zuschuss zu externen Analyseleistungen sowie zu Schulungen und Cybersicherheits-Software soll die Digitale Sicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen vorantreiben.

Assistent:in (MID)

Das Land NRW bezuschusst mit dem Förderprogramm "MID Assistent(in)" für die Dauer von 2 Jahren die Einstellung junger Hochschulabsolvent(inn)en in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und maximal fünf angestellten Akademiker/innen.

Go-to-Market Gutschein

Mit dem Zuschuss werden junge, nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen bei der Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts gefördert.

go inno - Innovationsmanagement

Zuschüsse für Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Damit soll das betriebliche Innovationsmanagement professionalisiert werden.

Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)

Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.
Antragsberechtigt sind KMU, die im Hauptgewerbe betrieben werden. Nicht antragsberechtigt sind Vereine, gGmbH oder Anmeldegemeinschaften. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung (oder noch nie zuvor) weder ein Patent noch ein Gebrauchsmuster angemeldet haben. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Fördervorhaben noch nicht begonnen wurde. Die Antragsbearbeitungszeit gibt das BMWK mit ca. drei bis vier Wochen an. Beauftragen Sie also zum Beispiel nicht vor dem WIPANO-Antrag einen Patentanwalt mit der Patentanmeldung.