Förderprogramm MID - Assistent/in
Mit dem Förderprogramm MID-Assistent/in unterstützt das Land NRW Kleinst- und kleine Unternehmen dabei, Arbeitsplätze zu schaffen, dem Fachkräftemangel zu begegnen und den Wissens- und Technologietransfer im Betrieb voranzutreiben. Hochschulabsolvent:innen werden als MID-Assistent/in im Unternehmen angestellt, um ihr frisch erworbenes Wissen in einem konkreten Digitalisierungs-, Nachhaltigkeits- oder Innovationsprojekt einzubringen.
Wer wird gefördert?
Kleinst- und kleine Unternehmen in NRW mit bis zu 50 Beschäftigten und maximal fünf angestellten Akademiker/innen, die junge Hochschulabsolvent:innen aus den Ingenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften einstellen möchten.
Nach dem Hochschulabschluss (bzw. einer daran anschließenden wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung) dürfen maximal zwei Jahre vergangen sein. Das Beschäftigungsverhältnis muss für mindestens 24 Monate geschlossen werden. Angestrebt wird jedoch eine unbefristete Beschäftigung.
Was wird gefördert?
Innovations- und Digitalisierungsassistenten/-innen werden für die Umsetzung konkreter, in sich abgeschlossener Vorhaben eingestellt.
Der Einsatz der MID-Assistent(in) soll darauf ausgerichtet sein, neue technische Erkenntnisse in allen Technologiebereichen zu generieren und die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren voranzutreiben.
Folgende Maßnahmen können adressiert werden.
Schwerpunkt a)
Digitale Produkte und Dienstleistungen
- Entwicklung von intelligenten und smarten Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren durch die Integration bspw. von Algorithmen des maschinellen Lernens, Verfahren des Data Minings, Methoden der Echtzeit- sowie Hochgeschwindigkeitsverarbeitung sowie von AR/VR-Anwendungen
Schwerpunkt b)
Prototypen und Minimum Viable Products (MVP)
- Entwicklung und Bau von Prototypen / Schnittstellen zu bestehenden Systemen
- Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld
- Entwicklung minimal funktionsfähiger, nutzerzentrierter Produkte im Rahmen einer agilen Entwicklung und Optimierung, anhand derer Unternehmen ihre Innovation erproben und validieren und mit erstem Nutzerfeedback weiterentwickeln können.
Schwerpunkt c)
Grüne Transformation - Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren
- Vorhaben, die die Ressourcen- und Energieeffizienz bspw. durch die Einführung intelligenter Netze im produzierenden Gewerbe oder die Langlebigkeit sowie Schadstofffreiheit von Produkten verbessern.
- Vorhaben, die die Möglichkeiten zur Weitergabe/-nutzung von Nebenprodukten der Industrie untersuchen
- innovative Konzepte zu einer Nachhaltigkeitsstrategie, dabei muss ein Bezug zu einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Produktionsverfahren ersichtlich sein
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
- Einstellungen von Werkstudenten, von Personen, die Anteile an dem Unternehmen besitzen oder deren Familienmitglieder ersten oder zweiten Grades Anteilseigner an dem Unternehmen oder dessen Geschäftsführer sind
- routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Wie wird gefördert?
Unternehmen, die bislang keine Akademiker/innen beschäftigen, können für die Dauer von 48 Monaten einen Zuschuss von bis zu 48.000 Euro pro Jahr erhalten.
Unternehmen, die maximal fünf Akademiker/innen beschäftigen, können für die Dauer von 48 Monaten mit einem Zuschuss von bis zu 33.000 Euro pro Jahr gefördert werden.
Das Verfahren ist zweistufig ausgelegt und gliedert sich in ein Wartesaalverfahren (Stufe 1) und einen daran anschließenden Antrag auf Förderung (Stufe 2). Die Aufforderung zur Antragstellung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung/Teilnahme am Wartesaal.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Weitere Informationen
Grundlage der Förderung:
- chtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) zur Durchführung des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ zum Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit (Link öffnet sich in einem neueRichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) zur Durchführung des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ zum Teilprogramm MID-Assistent(in)
Weitere Informationen zum Programm:
- (Link öffnet sich in einem neuen FensterFAQs
- Landeszuschüsse für Investitionen in Ihre unternehmerische Zukunft
Hinweis: Vor der Antragstellung sollten Sie die Förderberatung der NRW.BANK kontaktieren.
