MID - Assistent/in
Im Teilprogramm "MID - Assistent/in" des Förderprogramms "Mittelstand Innovativ & Digital (MID)" bezuschusst für die Dauer von 24 Monaten die Einstellung junger Hochschulabsolvent(inn)en in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und maximal fünf angestellten Akademiker/innen.
Wer wird gefördert?
Kleine Unternehmen in NRW mit bis zu 50 Beschäftigten und maximal fünf angestellten Akademiker/innen, die junge Hochschulabsolvent(inn)en aus den Ingenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften einstellen möchten.
Nach dem Hochschulabschluss (bzw. einer daran anschließenden wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung) dürfen maximal zwei Jahre vergangen sein. Das Beschäftigungsverhältnis muss für mindestens 24 Monate geschlossen werden. Angestrebt wird jedoch eine unbefristete Beschäftigung.
Was wird gefördert?
Innovations- und Digitalisierungsassistenten/-innen werden für die Umsetzung konkreter, in sich abgeschlossener Vorhaben eingestellt.
Der Einsatz der MID-Assistent(in) soll darauf ausgerichtet sein, neue technische Erkenntnisse in allen Technologiebereichen zu generieren und die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren voranzutreiben.
Folgende Maßnahmen können adressiert werden.
Schwerpunkt a)
Digitale Produkte und Dienstleistungen
- Entwicklung von intelligenten und smarten Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren durch die Integration bspw. von Algorithmen des maschinellen Lernens, Verfahren des Data Minings, Methoden der Echtzeit- sowie Hochgeschwindigkeitsverarbeitung sowie von AR/VR-Anwendungen
Schwerpunkt b)
Prototypen und Minimum Viable Products (MVP)
- Entwicklung und Bau von Prototypen / Schnittstellen zu bestehenden Systemen
- Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld
- Entwicklung minimal funktionsfähiger, nutzerzentrierter Produkte im Rahmen einer agilen Entwicklung und Optimierung, anhand derer Unternehmen ihre Innovation erproben und validieren und mit erstem Nutzerfeedback weiterentwickeln können.
Schwerpunkt c)
Grüne Transformation - Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren
- Vorhaben, die die Ressourcen- und Energieeffizienz bspw. durch die Einführung intelligenter Netze im produzierenden Gewerbe oder die Langlebigkeit sowie Schadstofffreiheit von Produkten verbessern.
- Vorhaben, die die Möglichkeiten zur Weitergabe/-nutzung von Nebenprodukten der Industrie untersuchen
- innovative Konzepte zu einer Nachhaltigkeitsstrategie, dabei muss ein Bezug zu einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Produktionsverfahren ersichtlich sein
Wie wird gefördert?
Unternehmen, die bislang keine Akademiker/innen beschäftigen, können für die Dauer von 24 Monaten einen Zuschuss von bis zu 24.000 Euro pro Jahr erhalten. Unternehmen, die maximal fünf Akademiker/innen beschäftigen, können mit bis zu 16.500 Euro pro Jahr gefördert werden.